Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

1. Die gewachsenen Anforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des MfS die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dies Einheit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfähren und die Hauptwege ihrer Verwirklichung, S. 8;
1.1. Die Notwendigkeit der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des MfS, S. 14;
1.2. Die grundlegende Verantwortung Untersuchung für die Gevvährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptwege ihrer Verwirklichung im Zusamnenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, S. 41;
2. Erkenntnistheoretische und strafverfahrensrechtliche Grundlagen der Wahrheitsfeststellung im Strafverfahren und in der Untersuchungsarbeit des MfS; Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermittlungsverfahren, S. 67;
2.1. Die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse - entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Verantwortung der Linie IX, S. 72;
2.2. Die Beweistheorie im Strafverfahrensrecht der DDR und in der Untersuchungsarbeit des MfS, S. 78;
2.2. Der Beweisführungsprozeß im Strafverfahren in der Untersuchungsarbeit als Einheit von Erkenntnisgewinnung und Beweisen, S. 79;
2.2.2. Der retrospektive Charakter und der Prozeßcharakter als Wesensmerkmaie des Beweisführungsprozesses im Strafverfahren und in der Untersuchungsarbeit, S. 95;
2.2.3. Die Beweismittel als die entscheidenden objektiven Grundlagen des Beweistührungsprozesses, S. 102;
2.2.4. Die Gesetzlichkeit der Beweistührung als Besonderheit der Beweisführung im Strafverfahren, S. 127;
2.3. Aspekte der qualifizierten Realisierung der Beweistührung in der Untersucbungsarbeit des MfS im Ermittlungsveгfahren, S. 137;
2.3.1. Die Einschätzung des Ausgangsmaterials und die Bestimmung des gegenstands der Beweisführung, S. 137;
2.3.2. Der Untersuchungsplan als Instrument zur Steuerung der Erkenntnisgewinnung und des Beweisprozesses, S. 150;
2.3.3. Die Dialektik des Beweisverfahrens und ihre Konsequenzen für die Begründung des Wahrheitswertes von Untersuchungsergebnissen, S. 158;
2.3.3.2. Die Bestimmung des Wahrheitswertes des gesamten Untersuchuchungsergebnisses, S. 167;
2.3.4. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens, S. 196;
3. Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren, S. 196;
3.1. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis, S. 198;
3.1.1. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit des MfS, S. 200;
3.1.2. Die beweismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts bzw. des dringenden Verdachts einer Straftat und daraus resultierende Konsequenzen für die politisch-operative Tätigkeit, S. 211;
3.1.3. Die Potenzen des strafprozessualen Prüfungsverfahrens zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit, S. 221;
3.2. Hauptrichtungen und Inhalte zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren, S. 269;
4. Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung des Beweiswertes der im Ermittlungsverfahren zu sichernden Beweismittel in der Untersuchungsarbeit des MfS, S. 294;
4.1. Grundfragen der Weiterentwicklung der Durchführung der Beschuldigtenvernehmung zur umfassenden Ausschöpfung des Informationspotentials des Beschuldigten sowie zur Gewährleistung wahrheitsgemäßer Beschuldigtenaussagen, S. 294;
4.1.1. Bedeutung und Wesen der Beschuldigtenvernehmung in der Untersuchungsarbeit, S. 294;
4.1.2. Spezifische Erfordernisse zur Erzielung wahrer Beschuldigtenaussagen und zu ihrer umfassenden Nutzung im Beweisfuhrungsprozeß, S. 301;
4.1.2.1. Begriffe und Bedeutung von Täter- und Tatwissen, daraus resultierende Möglichkeiten der Beweisführung und Anforderungen zur Führung der Beschuldigtenvernehmung, S. 301;
4.1.2.2. Anforderungen zur Gewährleistung der Objektivität des vernehmungstaktischen Vorgehens des Untersuchungsführers, S. 311;
4.1.2.3. Zur Dialektik von offensivem Vorgehen und Wahrung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung, S. 328;
4.1.3. Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführung, S. 335;
4.1.3.1. Die Anwendung der Rechtsgrundlagen der Beschuldigtenvernehmung durch den Untersuchungsführer als Voraussetzung für die Erarbeitung wahrer Aussagen und die Gewährleistung der Objektivität der Beschuldigtenvernehmung, S. 343;
4.1.3.2. Das gesetzlich geforderte und mögliche Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung, S. 378;
4.1.3.3. Konsequenzen aus der strafprozessualen des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren für die Durchführung der Beschuldigtenvernehmung, S. 396;
4.1.3.4. Die Nutzung strafprozessualer Bestimmungen zur offensiven Vernehmungsführung, S. 402;
4.1.4. Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, S. 409;
4.1.4.1. Grundsätzliche Anforderungen zur Gewährleistung der objektiven Wiedergabe der Beschuldigtenaussage und beweiserheblicher Umstände des Verlaufs der Beschuldigtenvernehmung, S. 410;
4.1.4.2. Die Gewährleistung der Gesetzlichkeit bei der Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, S. 425;
4.1.5. Möglichkeiten der Nutzung der Beschuldigtenvernehmung für die politisch-operative Auswertungstätigkeit sowie die Dokumentierung ihrer Ergebnisse, S. 463;
4.2. Ausgewählte Aufgaben der weiteren Qualifizierung der Sicherung von Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten sowie von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen untar dem Aspekt der Wahrheitssicherung, S. 471;
4.2.1. Erfordernisse der weiteren Qualifizierung der Vorbereitung und Durchführung von Zeugenvernehmungen unter besonderer Beachtung von in der Untersuchungsarbeit des MfS festgestellten Faktoren, die den Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage beeinflussen können, S. 471;
4.2.2.1. Bedeutung und Wesen der Zeugenvernehmung in der Untersuchungsarbeit des MfS, S. 472;
4.2.1.2. Zu spezifischen für die Untersuchungsarbeit des MfS bedeutungsvollen rechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit Zeugenvernehmungen, S. 486;
4.2.2. Erfordernisse der Sicherung des Wahrheitsgehalts und des Beweiswertes von Sachverständigengutachten in der Untersuchungsarbeit des MfS, S. 511;
4.2.3. Die Unterscheidung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen nach ihrer Entstehung und den Bezugsverhältnissen zum aufzuklärenden Geschehen; daraus resultierende unterschiedliche Anforderungen zur Sicherung des Beweiswertes einiger in der Untersuchungsarbeit des MfS typischer gegenständlicher Beweismittel, S. 532;
4.2.3.1. Zur Bedeutung der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen im Prozeß der Beweisführung sowie zu ihrer Unterscheidung, S. 532;
4.2.3.2. Ausgewählte Probleme der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Tat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht wurden, S. 539;
4.2.3.3. Ausgewahlte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Verhinderung der Straftatt vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entstehen, S. 557;
4.3. Grundlegende Aufgaben der weiteren Vervollkommnung der Zusammenarbeit zwischen den Untersuchungsabteilungen und anderen politisch-operstiven Diensteinheiten bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens, S. 570;
5. Anforderungen und Inhalt ausgewählter Leitungsprozesse zur Realisierung der gewachsenen Verantwortung der Linie IX für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, S. 583;
5.1. Die Bestimmung der besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie IX und ihre Bedeutung für die Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern durch den Leiter, S. 585;
5.1.1. Zur generellen Aufgabenstellung, den Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der der Arbeit des Untersuchungsführers, S. 590;
5.1.2. Zu den Inhalten der besonderen Anforderungen an den Untersuehungsführer, S. 599;
5.2. Erfordernisse der wirksamen Gestaltung des Einarbeitungsprоsesses von neueingestellten Angehörigen der Linie IX und daraus resultierende Aufgaben der Leitungstätigkeit, S. 655;
5.2.1. Ziele und Inhalte einer anforderungsorientierten Einarbeitung neueingestellter Angehöriger der Linie IX, S. 658;
5.2.2. Aufgaben des Leiters bei der Vorbereitung der Einarbeitung neueingestellter Angehöriger der Linie IX, S. 672;
5.2.2.1. Das Kennenlernen des einzuarbeitenden Angehörigen und die Einschätzung seiner Persönlichkeit, S. 673;
5.2.2.2. Zur Auswahl des Betreuers für die Einarbeitung neueingestalter Angehöriger der Linie IX, S. 677;
5.2.2.3. Einige Seiten der anforderungsorientierten Ausgestaltung des Einarbeitungsplanes für neueingestellte Angehörige der Linie IX, S. 686;
5.3. Grundlegende Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren als wesentlicher Bestandteil der auf die Gewährleistung des Prinzips der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit gerichteten Leitungstätigkeit, S. 695;
5.3.1. Die wesentlichen Funktionen der Kontrolle von Ermittlungsverfahren, S. 696;
5.3.2. Zu den grundlegenden Anforderungen an die Kontrolle von Ermittlungsverfahren, S. 699.

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR; der Unterstützung des gegnerischen Vorgehens gegen die zur persönlichen Bereicherung Erlangung anderweitiger persönlicher Vorteile, des Verlassene der und der ständigen Wohnsitznahme im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Feshjße verantwortlichen stellvertretenden Minister oder Leiter der Bealrksverwaltung oder dessen Stellvertreter zur schriftlichen Bestätigung vorzulegen. Bei Bekannt werden von Diversionsvorbereitungen, geplanten Anschlägen auf führende Funktionäre der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der anzuwenden. Möglicherweise können Vergünstigungen auch ein Mittel zur Zersetzung von Tätergruppen sein, wenn sie differenziert und gezielt eingesetzt werden.

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