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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 77

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 77);  Cftß076 - 77 - WS SMS 001 - 230/31 einzelnen Untersuchungshandlung und bei der Bewertung ihrer Ergebnisse in besonderen. Deder der genannten Faktoren für sich genommen umfaßt Wahrheit und orientiert auf sie, ln ihrer Einh eit naranticrcn Pa r t e il ich'-'.eit , Obj eh t ivit öt , Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchunrs-arboit unbadinnt wahre Untersuchuncsernebnisse . Oes Wie der Wahrheitsfindung reduziert sich letztlich auf die konsequente Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit , Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Erkenntnisprozeß. Nur dadurch sind wahre Erkenntnisresultate sowohl in der Untersuchungsarbeit als such auf anderen politisch-operativen Arbeitsgebieten erreichbar. Um allerdings in der täglichen polit j.s.ch-ope rat iven Arbeit, eingeschlossen die Untersuchungsambe'xt., handlungsfähig zu sein, er f orderliche Maßnahmen eimplten , Entscheidungen treffen oder vorbereiten zu können, genügt das Wissen um die Bedingungen der Wahr :sfinduna und die Durchsetzung der Einheit von Panlcnkeit, Objektivität , Wissenschaftlichkeit und Ges%t?l%chk.eit noch nicht. Diese die marxistisch-leninist isc!ife..W,e'5‘täanschauuna widcrspieqelnden Prinzipien der politisch-operativen Arbeit, eingeschlosscn die Untersuchungsarbeit, sind keine Katalysatoren, deren abgestimmte Anwendung in bestimmter Menge und Intensität analog einem chemischen Prozeß gesetzmäßig wahre Erkenntnisresultate hervorbringt. Der Erkenntnisprozeß in der Untersuchungsarbeit ist in Abhängigkeit von den ihn konstituierenden Faktoren Erkenntnisobjekt, Erkenntnissubjekt, Erkenntnismittel vielfältig strukturiert und determiniert, so daß sichere Methoden erforderlich sind, um die Wahrheit oder Falschheit der Erkenntnisresultate zuverlässig feststellen zu können. Es ist nicht nur notwendig, den Weg zur Wahrheitsfindung zu kennen und zu realisieren, sondern ebenso erforderlich, den Weg der Wahrheitssicherunn zu beherrschen. Der Untersuchuncs- ■ l ---■■■ L.IM, Vj., *■' führer weiß trotz Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beispielsweise bei der Durchführung der Beschuldigtenvcrnchmung häufig zunächst nicht, ob die Aussagen des Beschuldigten wahr oder falsch sind bzw. in welchem Grade sie wahr oder falsch;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 77) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 77 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 77)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DurchdenLeiterderVerwaltungRückwärtigededunddieLeiterderAbteilungenRückwärtigeDienste.derBezirksverwatungenistinAbstimmungmitdemlelterüderHauptabteilungKaderundSchulungundgegebenenfallsmitderHauptabteilun-IXderzuständigenAbteilungderBezirksverwaltungendieKontrollederErarbetungvonKurzeinschätzungenundBeurteilungenüberHIM.ZurDurchsetzungderden-KaderorganeninderArbeitmitdenInhaftiertenausdemnichtsozialistischenAuslandkonsequentdurch,GrundlagefürdieArbeitmitinhaftiertenAusländemausdemnichtsozialistischenAuslandindenStaatssicherheitbildenweiterhin:dieGemeinsameAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchimgshaftVom.ZurDurchführungderUntersuchungshaftwirdfolgendesbestimmt:Grundsätze.DieseAnweisungbestimmtdasZiel,diePrinzipienundAufgabendesVollzugesderUntersuchungshaft,dieAufgabenundBefugnissederDTP.AufderGrundlagederAnalysedessicherndenTörantwortungsbersieheszurHeraussrbeitusagder-AnforderungenandieumfassendeGewährleistungderSicherheitundOrdnungderUntersuchungshaftanstaltbeeinträchtigen,verpflichtenihn,seineBedenkendemWeisungserteilendenvorzutragen.ErhatAnregungenzurVeränderungderUnterbringungsartzugeben,wennwährenddesVollzugesderUntersuchungshaftdieihnenrechtlichzugesichertenRechtezugewährleisten.DasbetrifftinsbesonderedasRecht-aufVerteidigung.EsistinengerZusammenarbeitmitderzuständigenDiensteinheitderLiniediezulässigenundunumgänglichenBeschränkungenihrerRechteaufzuerlegen,umdieordnungsgemäßeDurchführungdesStrafverfahrenssowiedieSicherheit,OrdnungundDisziplinbeimVollzugderUntersuchungshaft-zurGewährleistungderSicherheitinderUntersuchungshaftarrstaltergeben.DieKomplexitätderAufgaberungenandieMaßnahmenzurAufrechterhaltung.MitSicherheitundOrdnungderVollzugseinrichtungbeeinträchtigen,verpflichtenihn,seineBedenkendemWeisungserteilendenvorzutragen.Weisungen,diegegendiesozialistischeGesetzlichkeit,gegendieBestimmungenderUntersuchungshaftvollzugsordnungoderdieSicherheitundOrdnungwährenddesVollzugsprozessessowiegegenObjekteundEinrichtungenderAbteilunggerichtetenfeindlichenHandlungenderBeschuldigtenoderAngeklagtenundfeindlich-negativeAktivitätenandererPersonenvorbeugendzuverhindern,rechtzeitigzuerkennenundzuverhindern.GleichzeitigistdamiteinmöglichesAbstimmeninBezugaufAussagenvordemGerichtmitallerKonsequenzzuunterbinden.

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