Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 157

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 157 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 157); \ 000156 WS CHS 001 --233/33 1, Austauschblatt L. - 157 - Anderenfalls ist der Tatbestand auf der subjektiven Seite nicht erfüllt, und auch dann kenn das Ermittlungsvorfahren nicht wegen dos hinreichenden Verdachts eines Verbrechens nach ß 100 (1) StGB zur Anklagenrhebung an den Staatsanwalt übergeben werden. Genau so ist die Lage hinsichtlich der sonstigen in Tatbestand enthaltenen bzw. sich aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts (z. B. Entwicklunnsstadien, Teilnahneformen) ergebenden gesetzlichen Forderungen. Feststel- lungen der IS nt ei in Ermittlunosverfahren, die der gerichtlichen Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Art und Höhe der Strafe zu gründe liegen,müssen absolut wahr und mit Gewißheit feststehen, sie müssen unwiderlegbar sein, jetzt und für die Zukunft. Weitere Beweiserfordernisse ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifs®h'Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Nachweis der Völkerrechtswiörigkeit von Aktivitäten staatlicheEinrichtungen der 3RD im Zu- / sammenhang mit Strsftatender Organisierung. Förderung und Dulduno der Einmischufvqrifr die inneren Angelegenheiten der sozia-listischen Staaten/’( Anifia ßu ng von personellen Hoheitsrechten gegenüber DDR-Büraecr/ und andere Beeinträchtigungen der staatlichen Souveränität) sowie des Mißbrauchs völkerrechtlicher Vereinbarungen - zum Nachweis des kriminellen Charakters angeblich politisch motivierter Organisationen und Einrichtungen in der BRD oder ihrer Verbindungen zu Geheimdiensten, antikommunistischen Emigrantenzentren und aktiv feindlich tätigen Einzelpersonen oder im Zusammenhang mit der Aufdeckung verabscheuungswürdinor Mittel und Methoden des feindlichen Vorgehens - zur zweifelsfreien Aufdeckung von personellen und sachlichen Zusammenhängen im Operationsgebiet, die Ansatzpunkte für zielgerichtete politisch-operative Maßnahmen, wie Vorbereitung von Werbungen einzelner Personen, Veranlassung vor. politisch-operativen Zersetzungsmaßnahmen, Lancierungen von Veröffentlichungen u. ä. bilden können.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 157 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 157) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 157 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 157)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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