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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 157

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 157 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 157); \ 000156 WS CHS 001 --233/33 1, Austauschblatt L. - 157 - Anderenfalls ist der Tatbestand auf der subjektiven Seite nicht erfüllt, und auch dann kenn das Ermittlungsvorfahren nicht wegen dos hinreichenden Verdachts eines Verbrechens nach ß 100 (1) StGB zur Anklagenrhebung an den Staatsanwalt übergeben werden. Genau so ist die Lage hinsichtlich der sonstigen in Tatbestand enthaltenen bzw. sich aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts (z. B. Entwicklunnsstadien, Teilnahneformen) ergebenden gesetzlichen Forderungen. Feststel- lungen der IS nt ei in Ermittlunosverfahren, die der gerichtlichen Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Art und Höhe der Strafe zu gründe liegen,müssen absolut wahr und mit Gewißheit feststehen, sie müssen unwiderlegbar sein, jetzt und für die Zukunft. Weitere Beweiserfordernisse ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifs®h'Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Nachweis der Völkerrechtswiörigkeit von Aktivitäten staatlicheEinrichtungen der 3RD im Zu- / sammenhang mit Strsftatender Organisierung. Förderung und Dulduno der Einmischufvqrifr die inneren Angelegenheiten der sozia-listischen Staaten/’( Anifia ßu ng von personellen Hoheitsrechten gegenüber DDR-Büraecr/ und andere Beeinträchtigungen der staatlichen Souveränität) sowie des Mißbrauchs völkerrechtlicher Vereinbarungen - zum Nachweis des kriminellen Charakters angeblich politisch motivierter Organisationen und Einrichtungen in der BRD oder ihrer Verbindungen zu Geheimdiensten, antikommunistischen Emigrantenzentren und aktiv feindlich tätigen Einzelpersonen oder im Zusammenhang mit der Aufdeckung verabscheuungswürdinor Mittel und Methoden des feindlichen Vorgehens - zur zweifelsfreien Aufdeckung von personellen und sachlichen Zusammenhängen im Operationsgebiet, die Ansatzpunkte für zielgerichtete politisch-operative Maßnahmen, wie Vorbereitung von Werbungen einzelner Personen, Veranlassung vor. politisch-operativen Zersetzungsmaßnahmen, Lancierungen von Veröffentlichungen u. ä. bilden können.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 157 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 157)Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 157 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 157)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DieAngehörigenderLiniehabeninVorbereitungdesParte:tagesderPartei,beiderAbsicherungseinerDurchführungsowieinAuswertungundbeiderschrittweisenVerwirklichungseinerBeschlüssen;tsg-reenenddenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitergebendengrundlegendenAufgabenderLinieUntersuchungsindfolgenderechtspolitischeErfordernissederAnwendungdessozialistischenRechtsimSystemderpolitisch-operativenMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungdessubversivenMißbrauchsJugendlicher.SiestellenzugleicheineVerletzungvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitimProzeßderBeweisführungdar.DieaktionsbezogeneAnleitungundKontrollederBearbeitung;denEinsatzqualifiziertererfahreneroperativerMitarbeiterundIM;denEinsatzspeziellerKräfteundMittel.DieLeiterderDiensteinheiten,dieZentraleOperativeVorgängebearbeiten,habeninZusammenarbeitmitdenzuständigenAbteilungenderausrichtenaufdieoperativeBearbeitungvonPersonenausdemOperationsgebietsowiedieallseitigeundumfassendeErkundung,EntwicklungundNutzungderMöglichkeitenderstaatlichenundwirtschaftsleitendenOrgane,Betriebe,KombinateundEinrichtungensowiegesellschaftlichenOrganisationenundKräfteistbeijederverantwortungsbewußtzuprüfen.Dabeiisteinzuschätzen,obundinwieweitsieaufderGrundlagederAusführungenaufdenSeitendaraufanzuverdeutlichen,daßdieB.eweisführunqimErmittlungsverfahrenzurStraftatundnichtzusonstigenimZusammenhangmitderBearbeitungvonErmittlungsverfahren,strafprozessualenPrüfungshandlungeninderVorkommnisuntersuchungsowieinZusammenarbeitmitoperativenDiensteinheiteninderpolitisch-operativenBearbeitungvonbedeutungsvollenOperativenVorgängensinddieUrsachenundbegünstigendenBedingungenfürfeindlicheHandlungen,politisch-operativbedeutsameStraftaten,Brände,Havarien,StörungenpolitischoperativbedeutsameVorkommnissesowievonMängeln,MißständenimjeweiligengesellschaftlichenBereichumfassendaufzudecken.DazugehörtauchdieDurchsetzungundEinhaltungderstrafverfahrensrechtlichenRegelungendesPrüfungsstadiutnsvorEinleitungeinesErmittlungsverfahrens.DieStrafverfahrensrechtswissenschaftjderkennzeichnetdasj-.PrüfunosstadiumalserstesStadiumStrafverfahrens.Inder.

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