Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 189

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 189 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 189); P C f j i JiU JÜ018S !. - '189 - WS 0;-!3 001 /■ -r -*■ / r? * £-CjZ/ wj LüCuCr? ini BeweisprozeF (boin p io1 sweio e tveil objektiv erfordert liehe s bo r p r ü f u ng s raa ß na hra o n aus politischen oder operativen Gründen nicht realisiert worden können) Genenrrünrie begründen, riio c'ss Zustandekommen von Gewißheit unmöglich raschen. Wir schlagen vor, in diesen Fällen in S chlußbe rlclit die tatsach Ci 3.0 ihn c* n 2i! T\ r* au s a ■ o, f'outl b ‘I : S £ eilt , n rl beoleitoten Schlußfolgerungen des Unteroucbunns- rnnns deutlich '-".von ebzuhoben. Beispielsweise sollten wider* geführten Untersuchungshnnc’lungen angeführt und erst abschließend die vorn Untersuchung sorgen gezogenen Schlußfolgerungen unterbreitet werden. In Durchsetzung dieser Empfehlung könnte ein Schlußbericht beispielsweise folgende Pessare enthaltend Der Beschuldigte hat in Zusaranoi-.ljg nit den darocstoll-ton, z’-/oirolsvroi bewiesenen on unfannreicho Aus- spann über seine Aktivitäten Unterstützung krir.i-nollcr Aktivitäten def**''enschonhöridlorhcnc’o in ’Vcr.tberlin gemacht. Diese botm5fri in einzelnen (es feinen Einzelheiten). , D3.p c?i: rc!inr.fßh.ft'n. C?berprüfunnen des JJntorsuchungcor-v.n3 erbrachte keine * direkten Howeismonlichk0itan zu diesen straf rocljjjlie'h relevanten Handlungen des Do schuld 3 r-ton. Durch die- früheren Gerichtsverfahren goren die Angehörigen der gleichen Bande ist jedoch’ bewiesen, daß ’r'in Aussagen des Geschuldigten über seine ! .itwirkunn bei der Vorbereitung und Organisierung von Schleusunnsaktionsn con üolichon Methoden banden- und oewbrbsraäßVq betrieb-non Menschenhandels dieser verbrecherischen"crupnioruno entsprochen. Dos betrifft insbesondere (cs feinen " Einsolneiton) . Darüber hinaus ist fostzustollen daß der Beschuldigte Hie diesbezüglichen Äusseren - wie*des Protokoll der Vernehmung von und die zusütl 3 ch'ne' r-tigte Oehellaufzoichnunn Ausreisen - ohne 1 Öden' Vort unr trciwillig getätigt hot. Als Motiv der"Aussrro hat er rcf,-NßnrCpCÜCn* fSV,0n ‘srenenoen zu sein, rlcß'don Un-tersuui,unesorg' n ohnehin olles über ihn hfi-,ript nr,.,0 sT,."TdrrrOStC1o-C.°-?iSnr0ri,:!o krochtiron zu der ' cnluw, olcorung, reu h1s oben in einzelnen .njfnn-fr,hrnn Aussagen des Beschuldigten der Wahrheit entsprechen."" Schließlich gebietet unseres Erachtens die umfassende und objektive Informierung des Staatsanwalts über die konkrete;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 189 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 189) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 189 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 189)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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