Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Dresden des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik

Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) Dresden des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Aufnahmen vom 10.7.2013 des Raums 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 32
Aufnahmen vom 10.7.2013 des Raums 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 45
Aufnahmen vom 10.7.2013 des Raums 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 43
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Aufnahmen vom 11.7.2013 des Raums 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 84
Aufnahmen vom 11.7.2013 des Raums 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 126
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Aufnahmen vom 11.7.2013 des Raums 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 137

Die Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Dresden befand sich von 1954 bis 1989 in einem Gebäudekomplex zusammen mit dem Dienstsitz der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit des MfS südlich der Elbe am Elbhang in der Bautzener Strasse 116. Diese über vier Stockwerke laufende Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Dresden war 1954 die erste, der von der Staatssicherheit in der DDR neu erbauten Untersuchungshaftanstalten dieser Art. Die Stasi-Untersuchungshaftanstalt verfügte neben diversen anderen Räumlichkeiten über insgesamt 44 Zellen, in denen bis zu 90 Untersuchungshaftgefangene von der Stasi isoliert untergebracht werden konnten. "Bei dem Dienstobjekt der Abteilung XIV der BV Dresden handelt es sich um ein 1954 in Ziegelbauweise errichtetes 4stöckiges Gebäude. Es enthält 13 Diensträume der Abt. XIV. Abgeteilt von den Diensträumen ist das Verwahrhaus für die U-Haftgefangenen mit insgesamt 44 Verwahrräumen. [...] Darüber hinaus gehört zum Dienstobjekt der Verwahrbereich und die Arbeitsräume für Strafgefangene des Strafgefangenenarbeitskommandos. Er enthält 7 Lagerräume, 4 Dienstzimmer und im Bereich der Strafgefangenen 2 Verwahrräume und 4 Werkstatträume (Schlosserei, Tischlerei, E-Werkstatt und Malerraum) sowie Toilettenräume, einen Waschraum und Duschraum." Der 1954 errichtete Neubau der UHA befand sich auf dem Gelände des "Heidehofs", einer nach 1945 durch die sowjetische Besatzungsmacht beschlagnahmten Hotelanlage, die den sowjetischen Sicherheitsdiensten als Dienstgebäude, Gefängis- und Gerichtsort sowjetischer Militärtribunale gedient hatte. Unterhalb des Gebäudes der BV im Keller befanden sich die von den Sowjets angelegten Einzel- und Mehrfachzellen als Reihe in einem langem Gang, der als so genannter "Fuchsbau" bezeichnet wurde. Bis heute ist unklar, wie lange diese Zellen im Keller in Betrieb waren und wieviele Menschen hier über die Jahre hinweg inhaftiert wurden. Zeitzeugenberichte ehemaliger Häftlinge ist zu entnehmen, das Inhaftierte zunächst erst mehrere Tage in Dunkel- und Einzelhaft gehalten wurden, ehe es zu Vernehmungen kam. Auch, das es vor 1955 oft zu Verlegungen zwischen den drei in Dresden genutzten UHA vom Landgericht am Münchner Platz, dem Polizeipräsidium auf der Schießgasse und der Bautzener Straße kam. Die Kellerzellen wurden nach dem Neubau der UHA 1954 weiter zur Dunkelhaft in Kombianation mit Verhören durch die Stasi betrieben. Die Haftzellen der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Dresden waren zwischen 3,20 m und 3,46 m lang, 1,20 m bis 3 m breit und etwa 3,40 m hoch. Die Zellen waren im oberen Bereich mit weißer Kreidefarbe und im unteren Bewegungsbereich mit grauer Ölfarbe gestrichen. Als Fensterersatz wurden in den Zellen Konstruktionen aus versetzt in doppelter Reihe verbauten Glasbausteinen mit einem intergriertem Lüftungsgitter verwendet, die weit oben in der Zelle in Deckenhöhe eingebaut waren. Die mit Stahlblech verstärkten Zellentüren verfügten alle über einen "Türspion" und einer verriegelbaren Essensklappe. Die Zellentüren waren von Außen zweifach verriegelt und mit einem Kastenschloss gesichert. Eine über der Zellentür innen angebrachte Lampe war auch tagsüber eingeschaltet. Ausgestattet waren die Haftzellen mit einem in die Wand eingelassenen und von außen zu regulierendem Heizkörper, Waschbecken mit Kaltwasser und einer Toilette, deren Spülung in den ersten Jahren des Bestehens der Untersuchungshaftanstalt ebenfalls nur von Außen zu bedienen war. Eingerichtet waren die Zellen mit grober Holzpritsche mit Auflage, einem kleinen Hängeschrank unterhalb vom Fensterersatz und einem darunter in der Wand fest verankerten Klapptisch. Und, einem Holzhocker zum Sitzen. Weiterhin befand sich der Ruflichtschalter sowie eine von Außen ein- und ausschaltbare Steckdose in den Zellen. Seit 1954 gab es in der Haftanstalt einen Waschraum und eine Duschzelle. In dem ersten sowie im dritten Stockwerk dee Stasi-Gefängnisses befanden sich die zusätzlichen Dunkel- und Arrestzellen ohne Fenster, Heizung und Toilette zur gesonderten Behandlung von Menschen. Darüber hinaus existierte zusätzlich ein mit Gummi schalldicht vollständig abgedunkelt ausgestatteter Raum, der dem Staatssicherheitsdienst als sogennannter "Beruhigungs- und Verwahrraum" diente. Anfang 1970 wurde der 1954 errichtete Freigangshof, ein bisher unüberdachter Rundbau mit Freigangszellen durch einen überdachten Freigangshof aus Sicherheitsgründen ersetzt, der dann später nochmal zusätzlich mit weiteren Sicherungseinrichtungen versehen wurde.

Video 5 der Aufnahmen vom 11.7.2013 des Raums 106 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen.

Zur Erhöhung der "äußeren" und "inneren" Sicherheit sowie der Perfektionierung des Untersuchungshaftvollzuges führte die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden seit Ende der siebziger Jahre immer wieder verschiedene Baumaßnahmen durch. 1977 konnte eine Fahrzeug- und Personenschleuse in Betrieb genommen werden, in der sich zwei Zellen für neu angelieferte Gefangene der Stasi befanden. In diesen Stehzellen mußten die Häftlinge teilweise stundenlang auf ihre Überführung warten. Aus einer Anfang der achtziger Jahre verfassten "Sicherheitskonzeption" läßt sich entnehmen, das alle Fenster des Gebäudekomplexes mit Eisengittern gesichert, Kontrollspiegel im Eingangsbereich angebracht sowie die Eingangstüren mit einer elektrischen Schließeinrichtung versehen wurden. Die Innentür der Schleuse zum Verwahrhaus war mit einer Stahltür verstärkt worden. In den Jahren 1983 bis 1984 wurden im Arbeitsbereich des Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK) eine neue Objektmauer mit KFZ-Schleuse eingerichtet und im Verwahrtrakt ein Speiseaufzug eingebaut. Außerdem wurden in den Treppenaufgängen des Verwahrtraktes noch Zwischengitter eingezogen und ein Aufnahmeraum für Verhaftete in Betrieb genommen. Um die Kommunikation unter den Häftlingen zu unterbinden, stattete die Stasi ein gutes Jahr später alle Verwahrräurne der Haftanstalt mit einem speziellen Dämmstoff aus. Es ist unklar, ob in dieser Zeit auch die mit Gummiförderband verkleidete Isolierungszelle im Keller als sogenannter "Beruhigungsverwahrraum" eingerichtet wurde. Ab 1983 konnte in der UHA auch eine einfache medizinische und ärtztlche Behandlung von Häftlingen durchgeführt werden. 1987 erfolgte der Abriss des Gebäudeteils, das zuvor der Linie IX als Vernehmungsort gedient hatte. Bei diesem Gebäude handelte es sich um einen Anbau aus der Frühphase der Untersuchungshaftanstalt. 1988 wurden an den Innenwänden der Freigangszellen zusätzliche Übersteigeabweiser angebracht. In den letzten beiden Jahren wurden außerdem im Zuge der Umbauarbeiten Sitzgelegenheiten in die Stehzellen eingebaut und ein einstöckiger Sprechertrakt aus Fertigbauteilen für den Besucher- und Rechtsanwaltsverkehr in Betrieb genommen. Der Sprechertrakt bestand aus je einem Dienstzimmer für Mitarbeiter der Abteilungen (Linien) IX und XIV, zwei Besucherzimmern, einem Sprecherzimrner, einem Aufenthalts- und Warteraum für den Rechtsanwalt, einem Umkleideraum sowie einem Toiletten- und Waschraum. Für das Jahr 1990 war vom MfS geplant, die gesamte Untersuchungshaftanstalt mit einem neuen Schließsystem und zusätzlichen Überwachungskameras auszustatten, was aus finanziellen Gründen bereits mehrere Jahre aufgeschoben worden war. 1989 verfügte die UHA bereits über ein sechsteiliges Schließsystem. Der erste Schließkreis umfasste den Eingangsbereich der Abteilung XIV und die Durchgangsschleuse, der zweite die Personenschleuse, der dritte die Teile des Verwahrhauses sowie die Freigangsanlage, Gittertür und Scherengitter, der vierte weitere Verwahrräume einschließlich dem SDAK der Frauen im dritten Stockwerk, der fünfte den "Fuchsgang" und der sechste den Bereich Sprecher. Einen Großteil der Umbaumarbeiten in der UHA wurde von den Strafgefangenen des SDAK der Stasi in Dresden durchgeführt.

Für den Betrieb der Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden des Ministeriums für Staatssicherheit war die Abteilung ⅩⅠⅤ (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) der Linie ⅩⅠⅤ des MfS verantwortlich. Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Johannes Reinicke unterstand die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Dresden befehlsmäßig dem Leiter der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden, Generalmajor Horst Böhm.       Angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Dresden des MfS von der Abteilung XIV/AKG (Auswertungs- und Kontrollgruppe) des MfS unter der Leitung von Oberstleutnant Bernd Mostowy vom zentralen Dienstsitz der Abteilung XIV des MfS in Berlin-Hohenschönhausen aus.             Die Abteilung ⅩⅣ der Stasi in Dresden wurde von 1971 bis 1989 von Oberstleutnant Johannes Reinicke geleitet, der zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen stellvertretenden Leiter, einen Offizier für Sonderaufgaben sowie eine Sekretärin hatte. Die Abteilung Untersuchunshaft- und Strafvollzug in Dresden mit insgesamt 56 hauptamtlichen Mitarbeitern (Stand 1989) war in die Leitung und 7 Referate der Abteilung XIV strukturiert, welche dem Abteilungsleiter sowie dessen Stellvertreter als Verantwortungsbereich zugeordnet waren. Jedes der Referate hatte widerum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter.              Die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) stellten die Wachmanschaften (Wachschicht 1 bis 4), in denen die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV in Dresden für die Durchführung von Sicherungs- und Kontrollaufgaben in der Untersuchungshaftanstalt sowie für die Außensicherung der Gebäude der Abteilung XIV eingesetzt tätig waren.           Das Referat 5 (operativer Vollzug) war für operative Vollzugsaufgaben im Kontakt mit den Untersuchungsgefangenen, für die erkennungsdienstliche Behandlung und für die Effekten zuständig. Zusätzlich war das Referat 5 für den Informationsaustausch zwischen der Abteilungen XIV und IX sowie für die Umsetzung taktischer Maßnahmen der Abteilung XIV verantwortlich.          Das Referat 6 (Transport) hatte die Verantwortung für den Transport von Untersuchungshaftgefangenen der der Abteilung XIV.     Das Referat 7 (Materielle Sicherstellung) war mit der Planung und Realisierung der materiell-technischen und finanziellen Sicherstellung der Aufgaben der Abteilung XIV befasst.            Unmittelbar dem Leiter der Abteilung ⅩⅣ der BVfS Dresden des Staatssicherheitsdienstes, Oberstleutnant Johannes Reinicke, unterstellt waren neben seinem Stellvertreter, das Referat 5 operativer Vollzug, das Referat 7 für materielle Sicherstellung, ein Offizier für Sonderaufgaben und eine Sekretärin.             Dem  stellvertretenden Leiter der Abteilung XIV in Dresden unterstanden unmittelbar die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) sowie das Referat 6 (Transport).             Der Offizier für Sonderaufgaben war für die „Sicherung  des Informationsflusses, der Informationsverarbeitung“, für die "Gewährleistung einer ständigen Auswertungstätigkeit  zu allen linienspezifischen Aufgaben", für die "Lösung spezifischer Kaderarbeit" und für die "Planung,  Koordinierung und  Durchsetzung einer engen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten der BV" verantwortlich. Des Weiteren bearbeitete er "Eingaben und Beschwerden Inhaftierter".            Die Sekretärin des Leiters erledigte "Bürotechnische und organisatorische Aufgaben" und führte neben dem Schriftverkehr unter anderem auch den Haftindex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Dresden.               Mit Ausnahme der operativen Arbeit unter den Gefangenen des Strafgefangenenkommandos hatte die Abteilung XIV keine geheimdienstlichen Funktionen zu erfüllen. Eine nur wenige Monate vor der Wende verfasste Sicherheitskonzeption des Leiters der Abteilung XIVschildert aus der Binnenperspektive die verschiedenen Tätigkeitsfelder und das professionelle Selbstverständnis der Abteilung XIV der Stasi in Dresden.

"Die wesentlichste Aufgabenstellung der DE XIV besteht in der Gewährleistung der sicheren Verwahrung von verhafteten Feinden bis zur gerechten Bestrafung und Überführung in die Strafvollzugseinrichtungen. Dabei gilt es in jeder Situation und zu jeder Zeit die sozialistische Gesetzlichkeit durchzusetzen und einzuhalten. Zur sicheren Verwahrung der Verhafteten gehört alles zu unternehmen, damit sich die verhafteten Feinde weder durch Suizid noch Flucht der gerechten Bestrafung entziehen können. Alle Pläne und Absichten sowie Handlungen von Inhaftierten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Untersuchungsvorgangs und der Gerichtsverhandlung stören oder behindern können, sind in enger Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung aufzudecken und zu verhindern. Solche Handlungen können sein: Verbindungsaufnahmen bzw. Kassiberschmuggel nach oder von außen. Weiter gehören dazu jede Art von Selbstverstümmelung, Zugriffe auf Mitarbeiter der Diensteinheit bzw. Besucher, Mitarbeiter der Justiz oder der Gerichte und Rechtsanwälte, Gefangenenmeuterei bzw. Anstiftung zu Gefangenenmeuterei, Geiselnahmen, Ausbruchsversuche, Vernichtung von Beweismitteln und andere Gesetzesverletzungen. Weiter gehört dazu auch die Gewährleistung der notwendigen Betreuung für alle Inhaftierten. Zur Aufgabenstellung der DE XIV gehört weiter die Durchführung der Maßnahmen des operativen Vollzuges wie exakte Aufnahme und Aufbewahrung der Effekten der Inhaftierten, die ordnungsgemäße Durchführung des Aufnahmeverfahrens einschließlich der erkennungsdienstlichen Maßnahme und anderes [...] Außerdem gehört zur Aufgabenstellung der Abteilung XIV die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Strafvollzuges für die in der Abteilung befindlichen Strafgefangenen in den Arbeitskommandos Frauen und Arbeitskommandos Männer. Hierzu zählen alle Maßnahmen der Organisation der Arbeit dieser Kommandos und der Festlegungen zur Entlohnung und deren lückenlose Nachweisführung. Dazu gehört die ununterbrochene Beaufsichtigung, die regelmäßigen Arbeitsschutzbelehrungen, die regelmäßigen Erziehungsgespräche sowie die Gewahrleistung der gesetzlich geregelten Freizeitbeschäftigung, einschließlich der regelmäßigen Durchführung von Freistunden im Freilauf. Weiter gehört dazu die Gewährleistung der ununterbrochenen medizinischen Betreuung und alle Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen Wiedereingliederung der Strafgefangenen bei Strafende oder vorzeitiger Entlassung in das zivile Leben dienen, wie Verbindungsaufnahme mit den staatlichen Stellen zur Beschaffung von Wohnraum und Arbeitsstellen durch die staatlichen Stellen für die zur Entlassung stehenden Strafgefangenen."

Die Abteilung IX (Untersuchungsorgan) hatte ebenfalls wie die Abteilung XIV der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden des MfS ihren Dienstsitz in einem seit 1987 neu erbauten Vernehmergebäude der Untersuchungshaftanstalt im Gebäudekomplex zusammen mit dem Dienstsitz der Bezirksverwaltung der Stasi in Dresden südlich der Elbe am Elbhang in der Bautzener Strasse 116.               Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Dresden war innerhalb der Linie IX des MfS für strafrechtliche Ermittlungen und Untersuchungen in Dresden zuständig. Die Abteilung führte Untersuchungen bei politisch motivierten Straftaten durch und leitete gegebenenfalls Ermittlungsverfahren ein. Die Abteilung IX der Stasi in Dresden unterstand zwar seit 1968 gemäß § 89 der Strafprozessordnung der DDR der Aufsicht der Staatsanwaltschaft, handelte tatsächlich aber weitgehend selbstständig. Sie vereinte in ihrer Arbeit geheimdienstliche und polizeiliche Kompetenzen, wobei sämtliche scheinbar legalen Handlungen und Ergebnisse im Falle eines Gerichtsverfahrens verwertbar sein mussten.          Zu den Aufgaben der Abteilung zählten Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie die Beweismittelaufnahme und -auswertung. Eingeleitete Ermittlungsverfahren waren gemäß der Strafprozessordnung der DDR unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen. So konnten eingeleitete Ermittlungsverfahren durch Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung oder durch Einstellen des Verfahrens durch die Abteilung IX abgeschlossen werden. Des Weiteren oblag der Abteilung die Aufnahme von Ermittlungen bei Straftaten unter Beteiligung von inoffiziellen und hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi.         Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung des MfS in Dresden untersuchte sämtliche versuchte und gelungene Republikfluchten. Sie übernahm Ermittlungen bei politisch motivierten Straftaten wie Spionage und systemgegnerischen Aktivitäten.           Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt lag in der Überprüfung schwerer Verstöße gegen den Arbeits- und Brandschutz in volkseigenen Betrieben. Hier konzentrierte sich die Abteilung IX der Stasi vor allem auf die Verhinderung und Aufdeckung wirtschaftlicher Schäden aus politischen Gründen. Weiterhin übernahm sie die Aufklärung von Brandstiftungen sowie des unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes. Bei der Untersuchung von Todesfällen als auch bei politisch auslegbaren Straftaten behielt sich die Abteilung IX die Zuständigkeit vor.             Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberst Werner Settnik (Stellvertreter Major Hölzel und Hauptmann Stöhr) unterstand die Abteilung IX der BVfS Dresden zwar befehlsmäßig dem Leiter der Bezirksverwaltung Dresden, Generalmajor Horst Böhm.  Angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung IX der BVfS Dresden des MfS innerhalb der Linie IX (Untersuchungsorgan) von der Hauptabteilung (HA) IX/AKG (Auswertungs- und Kontrollgruppe) des MfS unter der Leitung von Oberst Dr. Manfred Eschberger (Oberst Dr. Gustav-Adolf Kowalewski ab 15.3.1989) vom zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung IX des MfS in Berlin-Hohenschönhausen aus.               Die "einfacher strukturierten" Ermittlungsverfahren wurden in der Regel von der Abtei­lung IX der BV in Dresden geführt. Die Hauptabteilung IX in Berlin bearbeitete die Verfahren von überregionaler Be­deutung, etwa gegen prominente Dissidenten sowie bei organisierten oppositionellen Ak­tivitäten und Spionagefällen. Daneben waren die Grundsatzaufgaben sowie alle auswer­tenden, analysierenden und koordinierenden Tätigkeiten in der Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen angesiedelt.                  Dem Leiter der Abteilung Ⅸ der Stasi in Dresden, Oberst Werner Settnik, standen in Ausübung seiner Tätigkeit 1989 ein Stellvertreter (Vorgangsbearbeitung), ein Stellvertreter (Vorkommnisbearbeitung), ein Offizier für Sonderaufgaben, ein Offizier im besonderen Einsatz (OibE), eine Sekretärin sowie weitere 59 hauptamtliche Mitarbeiter zur Verfügung.               Die Abteilung IX der BVfS Dresden des MfS verfügte 1989 unter der Leitung von Oberst Werner Settnik über insgesamt 65 hauptamtliche Mitarbeiter. Die Ateilung IX der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden des MfS gliederte sich in 5 Referate und einer Spezialkommission, wobei jedes Referat wiederum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter hatte. Die Mehrzal der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung arbeiteten in den einzelnen Referaten als Untersuchungsführer (Vernehmer).               Dem Leiter der Abteilung IX der Bezirksverwaltung in Dresden, Oberst Werner Settnik, waren neben seinen zwei Stellvertetern zur Vorgangsbearbeitung und Vorkommnisbearbeitung, ein Offizier für Sonderaufgaben, ein Offizier im besonderen Einsatz und eine Sekretärin sowie das Referat 5 (Auswertung und Information) unmittelbar direkt unterstellt. Das Referat 5 mit dem Bereich Auswertung und Information der Abteilung IX der BV in Dresden war für die Zusammenarbeit mit Auswerungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Hauptabteilung IX in Berlin zuständig.              Seinem Stellvertreter für die Vorgangsbearbeitung Major Hölzel unterstanden das          Referat 1 für Ermittlungsverfahren wegen Spionage und Militärstrafsachen,          das Referat 2 für Ermittlungsverfahren wegen DDR-Flucht und "politischer Untergrund" (PUT),          und das Referat 3 für Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsverbrechen, Zollvergehen und Spionage.             Seinem Stellvertreter Hauptmann Stöhr für die Vorkommnisuntersuchung unterstand das             Referat 4 für Ermittlungsverfahren und Fahndung nach § 213 (vollendete Delikte der DDR-Flucht) und der Bearbeitung besonderer Vorkommnisse. Das Referat 4 war ebenfalls für die Zusammenarbeit mit dem Zoll und dem Dezernat K II der Deutschen Volkspolizei verantwortlich.             Die ebenefalls dem Stellvertreter für die Vokommnisuntersuchung unterstellte Spezialkommission war für die Beweisführung, kriminaltechnische Untersuchung und Brand- und Arbeitsschutz zuständig.

Einen Aufschluss zu dem Umfang der Ermittlungstätigkeit und der strafrechtlichen Verteilung der Ermittlungsverfahren ergibt sich aus einer 1988 durch den Leiter herausgegebenen "Jahreseinschätzung" der Abteilung IX. "Im Zeitraum vom 1.1.1988 bis zum 26.12.1988 wurden durch die Abteilung IX der Stasi in Dresden insgesamt 500 Ermittlungsverfahren sowie 30 Ermittlungsverfahren/Fahndung in Bearbeitung genommen. Gegenüber dem gleichen Berichtszeitraum des Vorjahres mit 334 Ermittlungsverfahren ergibt dies eine Steigerung auf 150% und bei 24 Ermittlungsverfahren/Fahndung des Jahres 1987 eine Steigerung auf 125 %. Grundlagen zur Einleitung der Ermittlungsbverfahren (ohne EV/Fahndung) bildeten im Jahr 1988 die Ergebnisse                — operativer Diensteinheiten mit 250 EV (davon aus: (OV 37 EV; OPK 26 EV; KK, VaE, SiVo 82 EV; Festnahmen auf frischer Tat im Bezirk 105 EV))          — Ergebnisse aus Untersuchungsvorgängen der Abteilung IX 25 EV              — Feststellungen und Hinweise staatlicher Organe sowie von Bürgern 35 EV         — Festnahmen im sozialistischen Ausland (davon 5 Rückführungen durch Grenztruppen) 137 EV         — EV-Übernahmen von Abteilungen IX anderer Bezirksverwaltungen 39 EV          — EV-Übernahmen von der Militärstaatsanwaltschaft, DVP bzw. vom Zoll 14 EV (...) Hauptinhalte der Vorgangsbearbeitung, in deren Zusammenhang durch gute Untersuchungsergebnisse weitere nicht bekannte Straftaten aufgedeckt werden konnten und deshalb 29 Ermittlungsverfahren entsprechend zu erweitern waren, bildeten im Jahr 1988        —  20 von Antragstellern auf ständige Ausreise begangene Staatsverbrechen gemäß 55 99 und 100 StGB               — 5 Staatsverbrechen im Zusammenwirken mit kriminellen Menschenhändlerbanden, um die DDR ungesetzlich zu verlassen gemäß §§ 100, 213 StGB            — 268 vorbereitete und versuchte ungesetzliche Grenzübertritte gemäß § 213 StGB, darunter 136 Antragsteller           — 173 Straftaten gegen die staatliche Ordnung der DDR gemäß §§ 214, 219 und 220 StGB, davon 163 Antragsteller         — 3 Militärstraftaten in Form der Fahnenflucht gemäß § 254 StGB           — 31 sonstige Straftaten der allgemeinen Kriminalität, davon 8 von Antragstellern begangen."

Die verantwortlichen Leiter der für diese Untersuchungshaftanstalt zuständigen Bezirksverwaltung der Stasi in Dresden waren von 1952 bis 1953 Josef Gutsche, von 1953 bis 1981 Rolf Markert im Rang eines Generalmajors und von 1981 bis 1989 Horst Böhm, ebenfalls im Rang eines Generalmajors. Für die Bezirksverwaltung des MfS in Dresden waren 1988 unter der Leitung von Generalmajor Horst Böhm am Dienstsitz der BV, den 16 Keisdienststellen (KD) und 1. Objektdienststelle (OD) insgesamt 3.591 hauptamtliche Mitarbeiter (MA) tätig. 13.564 inoffizielle Mitarbeiter (6.962 IMS, 380 IMB, 817 IME, 515 FIM, 2.118 IMK/ KW/ KO, 237 IMK/ DA/ DT/ S und 2.535 GMS) übten im Auftrag der BV für Staatssicherheit des MfS in Dresden eine konspirative Tätigkeit aus. 960 hauptamtliche Mitarbeiter und 9.570 inoffizielle Mitarbeiter (7.735 IMS, 229 IMB, 477 IME, 393 FIM, 1.382 IMK/ KW/ KO, 116 IMK/ DA/ DT/ S und 1.938 GMS) waren dabei der Stasi verpflichtet in den 16 Kreisdienststellen und der Objektdienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit des MfS im Bezirk Dresden beschäftigt.

Am 5 Dezember 1989 besetzten Dresdner Demonstranten das Gelände und die Gebäude der BV des MfS sowie die innenliegende UHA. An diesem Tag wurde in Dresden, ohne die Anwendung von Gewalt, ein wichtiger Schritt hin zur Entmachtung der Staatssicherheit und damit zum baldigen Sturz der SED-Diktatur getan. Die fortschreitende Vernichtung der Akten durch die Staatssicherheit wurde gestoppt, und diese in den Zellen des nunmehr geräumten MfS-Gefängnisses gesichert. Dieser Ort blieb seither nahezu unverändert und ist in seiner Authentizität bis heute erhalten worden. Er zeugt von der Allmacht des repressiven Apparats der DDR, dem viele politisch missliebige Menschen rechtlos hier ausgeliefert waren. Allein in dieser Dresdner  Untersuchungshaftanstalt des MfS waren bis zum Jahr 1989 zwischen 12000 und 15000 politische Häftlinge untergebracht. Zur, als Erinnerung wurde an diesem Ort eine Gedenkstätte eingerichtet.

* Vgl. Annette Weinecke, Gerald Hacke, U-Haft am Elbhang, Die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Stastssicherheit in Dresden 1945 bis 1989/90, Michel Sandstein Verlag, Dresden 2004; Johannes Beleites, Abteilung XIV: Haftvollzug (MfS-Handbuch) BStU (Hg.), Berlin 2009, S. 63; MfS-Bezirksverwaltung Dresden, Eine erste Analyse, Bürgerkomitee Bautzener Straße e. V., 1. Auflage, Dresden im Dezember 1992; Michael Richter, Erich Sobeslavsky, Entscheidungstage in Sachsen, Berichte von Staatssicherheit und Volkspolizei über die friedliche Revolution im Bezirk Dresden, Eine Dokumentation, Behörde des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit, Dresden 1999; Michael Richter, Erich Sobeslavsky, Die Gruppe der 20, Gesellschaftlicher Aufbruch und politische Opposition in Dresden 19989/90, Böhlau Verlag, Köln Weimar Wien 1999; Jens Giesecke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2012, S. 30, 51, 13; Zur Gesamtanzahl hauptamtlicher Mitarbeiter der BV, Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU (Hrsg.), Berlin 1996, Statistischer Anhang S. 101; Die Angaben inoffizielle Mitarbeiter der BV des MfS in Dresden zu den insgesamt 13.564 IM bestehend aus 6.962 IMS, 380 IMB, 817 IME, 515 FIM, 2118 IMK/KW/KO, 237 IMK/DA/DT/ S und 2.335 GMS mit Stichtag 31.12.1988, Vgl. Helmut Müller-Enbergs, inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 387; Gesamtanzahl 960 hauptamtlicher Mitarbeiter in den KD des MfS in Dresden im Jahr 1989, Roger Engelmann, Bernd Florath, Helge Heidemmeyer, Daniela Münkel, Arno Polzin, Walter Süß, Das MfS-Lexikon, Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, Berlin 2012, Dokumentenanhang S. 399; Angabe der inoffiziellen Mitarbeiter in den KD zur Anzahl 9.570 sind bestehend aus 5.035 IMS, 229 IMB, 477 IME, 393 FIM, 1.382 IMK/KW/KO, 116 IMK/DA/DT/ S und 1.938 GMS mit Stichtag 31.12.1988, Helmut Müller-Enbergs, inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 398; Die Angaben zu dem Mitarbeitern der Abteilung IX in Dresden, Roger Engelmann, Frank Joestel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung, Anatomie der Staatssicherheit, MfS-Handbuch, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2016, S. 25, 27.

Dokumentation Stasi-Gefängnis Dresden; Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Cottbus (DDR, MfS, BVfS Ddn. UHA).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Überzeugung. Bei einer Werbung auf der Grundlage der Übei zeugung müssen beim Kandidaten politisch-ideologische Motive vorhanden sein, durch die die konspirative Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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