Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 624

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 624 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 624); - 624 - WS OHS 001 - einflußt werden. Aue der Tatsache, daß die Zeitdauer rar Herstellung der erforderlichen Beziehungen zu an Unterstichungs-handlangen. beteiligten Personen oft über die Lrrei-chung eines hohen hffehtes der jeweiligen üntersuchungc-Handlung entscheidet, erwächst das Erfordernis an den. Untersuchungsführer, daß er in der Lage sein muß, erforderliche Kontakte und Beziehungen möglichst innerhalb eines kurzen Zeitraumes hersu3teilen. Ausdruck dieser Anforderung ist nun Beispiel die Aufgabenstellung an den Untersuchungsführer, die Aussage- und Gestänünis- cerei' v c n jd c schuldigten bereits in Verlauf der UA o t* v U.L kl L‘.uj lt C-L Lx Dg io V‘p " n - p. -* 'Tt: -.■ ’T.o-- Q o~I ~1 i ' **i f n n 1\ ■rv-.n? V - Cf i.i. w - - V V. X V* O w W Wal. ( W. b. V. ' aufgaben!ozogoner Besiohun**en r;es sui.1 Beschuldigten und anderen (largelegt in engen \1 ochselvorheyrnis zu seinen intei.'en-tuollez Pälti gkoi tc n uncp olii1sc h~ id ec1o gi cchen so\: 1e moral Ischen Lins t cllwMnv.nc. uherseugvngen. Dieses \ieche olvcrh-ältnisnjhafet in der Untersiuhungspraris seinen Ausdrucjfetter anderen darin, daß die verstehend b e s cur z o o s uTA:hsffs sung des Veri.alsens des u nt er suc uungc-führ er s an bestimmte Per s ü nl i clik eit srz.orkr.al e von Beschuldigten und anderen Personen nicht ausufern kann und die Y/ahrung politisch-ideologischer, operativer und moralischer Grundpositicncn erfordert. Das bedeutet andererseits, daß v/issenschaf tlich-f undiert c, pelltinch-ideologioclie Einstellungen und Überzeugungen und feste moralische Haltungen verbunden mit ausgeprägten intellektuellen Päliigleiten ohne Zweifel bedeutsame Voraussetzungen für die Herstellung, Aufrechtorhe.ltv.ng erforderlicher Kontakte und Beziehungen des Untersuchungsführers zu Beschuldigten und anderen Personen darstellen. Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 624 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 624) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 624 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 624)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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