Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 717

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 717 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 717);  000148 - 717 - WS 3HS 001 - 233/81 vorgangsbezogener] Kontrolle verknüpften Aufgaben erfordern vor allem das Streber; nach ständiger Vervollkorni.mung dafür wesentlicher Persönlichkeitseigenschaften und Verhaltensv/ei-sen in der Untersuchungspraxis, fest gestützt auf das Kol„lg.:c'c:L/ der Diensteinheit. Die Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt von Leiter keine, nur aui diesen Prozeß der Leitungstätigkeit bezogenen persönlichKeits-eigenschaften und Verhaltensweisen. Vielmehr ist davon auszugehen, daß die Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Eigenschaften sowie die damit verknüpften Verhaltensweisen, die der Leiter zur erfolgreichen Durchführung der gesamten Leitungstätigkeit benötigt* auch für die Realisierung einer anfor&erungsgerechten Kq$£p3£Le von irnitx-lungsverfahren vorhano.en sein müssen. Bein Leiter der Linie IE müssen demzuforr solche wesentlichen Voraussetzungen vorhanden sein wie wissenschaftlich fundierte jgflLSse über die politisch-operative Arbeit, speziUntersuchungsarbeit, und uoer die sozialistische r.enceührung sowie umfassende Erfahrungen auf diesen C-ebie"“ tiefgründiges Wissen über die politischen, politisch-operativen und rechtlichen Ziele und Aufgaben der im Verantwortung bereich bearbeiteten Ermittlungsverfahren, die Fähigkeit zur realen Einschätzung des Entwicklungsstandes der unterstellten Leiter und Untersuchungsführer, der Situation im Verantwortungsbereich sowie zur Ableitung und Umsetzung aufgaben- und personenbezogener Schlußfolgerungen aus Parteibeschlüssen, dienstlichen Bestimmungen, Weisungen und Orientierungen und der unbedingte Wille zur konsequenten Durchsetzung der auf die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit gerichteten Prinzipien der Untersuchungsarbeit in allen bearbeiteten Ermittlungsverfahren, Kopie;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 717 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 717) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 717 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 717)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den angegriffenen Bereichen unter Einbeziehung der verantwortlichen staatlichen Leiter sowie der Einleitung offizieller disziplinarischer Maßnahmen gegen die belasteten Personen.

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