Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 518

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 518 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 518); -518- VVS OHS 001 - 2 der Objektivität der Beweisführung analog auch nicht als Sachverständiger ausgewählt und eingesetzt werden darf. Soweit bei entsprechender Anwendung dieser Bestimmung der Geschädigte nicht Sachverständiger sein darf gilt es jedoch zu beachten, daß von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen usw. , die durch die Auswirkungen der Straftat geschädigt sind, selbstverständlich Mitarbeiter als Sachverständige benannt und zur Auswahl vorgeschlagen werden können. Das folgt aus der Zwecksetzung des § 157 Ziffer 1 StPO, wonach nur durch die Straftat unmittelbar betroffene Personen von der Tätigkeit als Sachverständige auszuschließen sind. Zu b) Zurr. Erfordernis der Sachkunde bei der Auswahl Ein weiteres im engen Zusammenhang mit dem zuvor- genannten Auswahlkriterium stehendes Kriterium is tdie.„ßachkunde , über die der Sachverständige verfügen muß .Jg&Pjfer'' Auswahl von Sach-verständigen müssen der Untersuchungs-füjhrer und der verantwortliche Leiter davon ausgehen, ob der Sachverständige aus seinem fif spezifischen Wissensgebiet in"‘Abhängigkeit vom Gegenstand der wl W; j? , Beweisführung die E rf ah rungssäftze vermitteln bzw. mit Hilfe ti- y- \ seiner Sachkunde Tatsachenmaterialien untersuchen sowie Schluß-folgerungen für die objektive Beurteilung von Personen und Handlungen erarbeiten helfen kann. Sie haben daher zu berücksichtigen, daß es in Anbetracht der Vielfalt und Komplexität gesellschaftlicher Prozesse und Erscheinungen immer nur eine spezielle, auf ein bestimmtes Wissensgebiet bezogene Sachkunde gibt. Deshalb ist es für die Auswahl von Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt notwendiger Sachkunde entscheidend, das der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens zugrunde liegende Tatsachenmaterial bezogen auf den konkreten gesellschaftlichen Lebensbereich zu analysieren, um die Wissensgebiete zu erkennen, aus denen es Sachfragen zu beantworten gilt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 518 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 518) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 518 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 518)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Dietz Verlag Berlin Aufgaben der Parteiorganisation, hoi der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Die Leitungstätigkeit der Linie konzentrierte sich insbesondere darauf, die Untersuchungsarbeit wirksam auf vom Genossen Minister auf der zentralen Parteiaktivtagung zur Auswertung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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