Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 72

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 72 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 72);  000071 72 WS ZJHS 001 - 2 37/01 1. Austauschblatt 2.1 r I Die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse - entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Verantwortung der Linie IX Wahrheitsgemäße Untersuchungsergebnisss sind das Ziel jeglicher Untersuchungstätiokeit in MfS. Nur wahre, der Realität entsprechende Erkenntnisresultate sind geeignet, den von der Untersuchungsarbeit erwarteten größeren Beitrag zur Lösung der Gesamtaufgabenstellung des MfS zu erfüllen, denn nur sie können zu einer realistischen Einschätzung der politischoperativen Lage, zur Orientierung der politisch-operativen Arbeit im MfS und zur Begründung richtiger politischer und operativer Entscheidungen beitragen. Ebenso können nur bei Vorliegen wahrer, das objektive Tatöläsciphen adäquat widerspiegelnder Ermittlungsergebnisse dljekuf gaben des Untersuchungsorgans im Ermittlungsverfahren eis erfüllt angesehen werden, denn nur wenn d±ä%ymhr+ieit zweifelsfrei festnesteilt wurde, ist gesichert ejB im Strafverfahren "jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger" st raf rechtlich zur Verantwortung gezogen wird" (vgil-;§ 1 Abs. 1 StPO). Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen .ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Erlangung und Sicherung wahrer Untersuchungsergebnisse ergeben. Grundlage für die Beantwortung dieser aufgeworfenen Fragen sind die marxistisch-leninistische Wahrheits- , Erkenntnis- und Beweistheorie sowie die darauf basierende strafprozessuale Beweislehre. Was ist ein wahres Untersuchungsergebnis? Wahrheit ist eine Eigenschaft der menschlichen Erkenntnis; sie kennzeichnet die Obereinst itnmunn eines Erkenntnisresultets mit dem Erkenntnisobjekt, welches Gegenstand des Erkenntnis-prozesses war. Ein Erksnntnisresultat ist wahr, wenn dieses das Erkenntnisobjekt so wiederspiegelt, wie es objektiv, u n-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 72 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 72) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 72 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 72)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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