Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 308

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 308); ■308 - WS 3HS 001' - 233/81 B 51 Ü 00 031n a) unabhängig von der Untersuchungsführung nutzbare Bedingungen - Aufnahme von Darstellungen anderer Personen, die vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens erlangt wurden, in die eigene Aussage; - Verarbeitung von Kenntnissen aus Publikationen, die vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt geworden waren ; - Verwendung spezifischen Sachwissens, das aus früheren Straftaten resultierte, die nicht Gegenstand der Ermittlungen bildeten. b) aus der Untersuchungsführung und dem Vollzug der Untersuchungshaft resultierende Bedingungen - Verwendung von Informationen aus den Straftaten von Mithäftlingen in eigenen Aussagen; - zielgerichtete Lektüre in der Unters-uphungshaf t, insbesondere Nutzung deliktspezif ischePufclikationen ; es K* T wurden auch Fälle beobachtet , in deinen aus Reise- und Naturbeschreibungen konkrete Angaben zu Örtlichkeiten' ge-wonnen und in Aussagen genutzt wurden; - zielgerichtete Nutzung* vBn Untersuchungsfehlern durch Beschuldigte, wif "s "* / 4 unkontrollierte.*,, taktisch unzweckmäßige Darlegungen von W sä6Sr bekannten Details der Straftat oder allgemeiner Erkenntnisse durch den Untersuchungsführer, Erlangung von Ortskenntnissen durch Tatortbesichtigungen, Vorlage von Gegenständen, Fotos usw., die konkrete Beschreibungen im Zusammenhang mit fiktiven Tatwerkzeugen oder Hilfsmitteln ermöglichten. Die Untersuchungen erwiesen, daß die Entdeckung falscher Aussagen, die als Tatwissen erscheinen, grundsätzlich gesichert ist, wenn folgendes Vorgehen in der Untersuchungsführung gewährleistet wird. Es ist erforderlich, die qualitativen Merkmale des Tatwissens, wie bereits dargestellt, so zu bestimmen, daß tatsächlich spezifische Details erkannt werden.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 308) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 308 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 308)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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