Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 390

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 390 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 390); I 390 WS JHS 001.- 233/81 j i 1 fl ! fi Es ist er'forderlich, mögliche Erscheinungen eines psychischen Zwangs zu betrachten, um eine Abgrenzung festzustellen, die für den Untersuchungsführer als Kriterium dienen kann, ob sein Vorgehen in der Beschuldigtenvernehmung einen die VVahr-heitsfeststellung behindernden psychischen Zwang in der Beschuldigtenvernehmung ausübt. Unter psychischem Zwang ist begrifflich ein die Entscheidungsfähigkeit Beschuldigter ausschließender oder erheblich beeinträchtigender Zustand erfaßt. Das Gesetz verbietet Drohungen mit schwerem Nachteil, p.hysi-sehe Gewaltandrohung oder Anwendung zur Erlangung von Aussagen. Verboten ist auch die Anwendung psychischer Gewalt, um die Entscheidungsfähigkeit des Beschuldigten auszuschalten oder zu beeinträchtigen, wie beispielsweise Hypnose oder Anwendung von Pharmazeutika. Die Tatbestände § lZSStä© (Nötigung), ’jj&f § 243 StGB (Nötigung zu einer Aussage) L%d § 244 StGB (Rschts-beugung) sichern den Prozeß der ajlsp£cigen und unvoreingenommenen Erforschung der objektiv' Wahrheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften der SjtPO und die Gev/ährleistung des Grundsatzes der Gleichh.ei$T:y.jOr dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozess 14 a 1 e n Grundsätze gerichtetemHandeln. ■r ? Psychischer Zwang kann auch bei gesetzlichem Vorgehen ent-stehen. Die Voraussetzung für-die Wirkung von gesetzlichen Maßnahmen als psychischer Zwang sind wesentlich von der Per-sönlichkeits ver f assung Beschuldigter abhängig. Es ist vor allem möglich, daß psychischer Zwang für Beschuldigte im Ergebnis der gesetzlichen Sicherungsmaßnahmen der Untersuchungshaft auftreten kann. In der Untersuchungspraxis werden Fälle beobachtet, in denen die Tatsache der Festnahme eine Des Organisierung der Psyche Beschuldigter für einen begrenzten Zeitraum bewirkt. Es handelt sich dabei um Zustände, in denen Beschuldigte logischer Denkleistungen nicht mehr fähig sind. Alle Gedanken kreisen um einzelne Probleme. Das sind Erscheinungen,in denen ein sinnloses Bestreiten von Tatsachen erfolgt, stereotyp immer gleiche Behauptungen wiederholt werden oder auch die Sorge um nächste Angehörige alle anderen Überlegungen in denHintergrund treten läßt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 390 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 390) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 390 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 390)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirkungsvollen Bekämpfung und Entlarvung von verdächtigen und feindlich tätigen Personen entschieden zu verstärken. Genossen! Der Einsatz des Systems muß auch stärker als bisher aut der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte eingesetzt werden sowie der Möglichkeiten, die dazu mißbraucht benutzt werden; Methoden und Bedingungen zur Verschleierung der Feindtätigkeit. Auf der Grundlage dieser generellen Einsatzrichtungen ist unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im untersuchungshaftvoilzug aufzulehn.en. Der gefestigte Klassenstandpunkt, die gründlichen marxistisch-leninistischen Kenntnisse, das Wissen über die Gefährlichkeit und Raffinesse der Methoden der feindlichen Zentren bei ihren. Angriffen, gegen, die Deutsche Demokratische Republik und andere Staaten des sozialistischen Lagers unter Ausnutzung durch die Entwicklung von Bürgerkriegssituationen ohne Kernwaffeneinsatz zum Zusammenbruch bringen zu können.

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