Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 390

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 390 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 390); I 390 WS JHS 001.- 233/81 j i 1 fl ! fi Es ist er'forderlich, mögliche Erscheinungen eines psychischen Zwangs zu betrachten, um eine Abgrenzung festzustellen, die für den Untersuchungsführer als Kriterium dienen kann, ob sein Vorgehen in der Beschuldigtenvernehmung einen die VVahr-heitsfeststellung behindernden psychischen Zwang in der Beschuldigtenvernehmung ausübt. Unter psychischem Zwang ist begrifflich ein die Entscheidungsfähigkeit Beschuldigter ausschließender oder erheblich beeinträchtigender Zustand erfaßt. Das Gesetz verbietet Drohungen mit schwerem Nachteil, p.hysi-sehe Gewaltandrohung oder Anwendung zur Erlangung von Aussagen. Verboten ist auch die Anwendung psychischer Gewalt, um die Entscheidungsfähigkeit des Beschuldigten auszuschalten oder zu beeinträchtigen, wie beispielsweise Hypnose oder Anwendung von Pharmazeutika. Die Tatbestände § lZSStä© (Nötigung), ’jj&f § 243 StGB (Nötigung zu einer Aussage) L%d § 244 StGB (Rschts-beugung) sichern den Prozeß der ajlsp£cigen und unvoreingenommenen Erforschung der objektiv' Wahrheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften der SjtPO und die Gev/ährleistung des Grundsatzes der Gleichh.ei$T:y.jOr dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozess 14 a 1 e n Grundsätze gerichtetemHandeln. ■r ? Psychischer Zwang kann auch bei gesetzlichem Vorgehen ent-stehen. Die Voraussetzung für-die Wirkung von gesetzlichen Maßnahmen als psychischer Zwang sind wesentlich von der Per-sönlichkeits ver f assung Beschuldigter abhängig. Es ist vor allem möglich, daß psychischer Zwang für Beschuldigte im Ergebnis der gesetzlichen Sicherungsmaßnahmen der Untersuchungshaft auftreten kann. In der Untersuchungspraxis werden Fälle beobachtet, in denen die Tatsache der Festnahme eine Des Organisierung der Psyche Beschuldigter für einen begrenzten Zeitraum bewirkt. Es handelt sich dabei um Zustände, in denen Beschuldigte logischer Denkleistungen nicht mehr fähig sind. Alle Gedanken kreisen um einzelne Probleme. Das sind Erscheinungen,in denen ein sinnloses Bestreiten von Tatsachen erfolgt, stereotyp immer gleiche Behauptungen wiederholt werden oder auch die Sorge um nächste Angehörige alle anderen Überlegungen in denHintergrund treten läßt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 390 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 390) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 390 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 390)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesamtgesells chaftlichen Vorbeugung.

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