Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 314

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 314 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 314); Jlk ~ WS 3HS 001,- 233/81 U J LU 000316 Die Aussage ist aber weiterhin von der Zielstellung abhängig, die der Beschuldigte mit seiner Aussagetätigkeit verfolgt. Es vollzieht sich, ausgelöst durch die Einwirkungen des Untersuchungsführers, die psychische Regulation des Aussagegeschehens. Die Herstellung der Aussagebereitschaft schließt nicht zwingend auch die Wahrheit der Aussage ein. Aufgrund dieser Zusammenhänge sind bei dem vernehmungstaktischen Vorgehen grundsätzliche Schlußfolgerungen zu beachten, die im folgenden dargestellt werden. Die Vernehmungstaktik darf nicht allein auf die Erzielung von Aussagen ausgerichtet sein. Das Vorgehen des Untersuchungsführers muß zugleich darauf gerichtet sein, die Voraussetzungen für die ständige Überprüfung der Aussagetätigkeit des Beschuldigten zu schaffen. Es ist unbedingtes Erfordernis, in die Informationsgewinnung in der Beschuldigtenvernehmung alle Informationen einzubeziehen, die eine Überprüfung und kritische Bewertung der Beschuldigtenaussage und ihres Zustandekommens ermöglichen können. In diesem Sinne ist das taktische Vorgehen des Untersuchungs-führers Bestandteil der unmittelbaren praktischen Tätigkeit zur Überprüfung von Erkenntnissen des Ermittlungsverfahrens. Das taktische Vorgehen des Untersuchungsführers muß dazu folgende Arbeitsweise gewährleisten: D e d e A u s s a g e d e s B e s c h u 1 d i g t e n i s t h i n s i c h t 1 i c h d e r E i n z e 1 h e i t e n Z u s a m m e n h ä n g e u n d B e z i e h u n g e n des d a r g e s t e 1 1 t e n S a c h v e r h a 1 t s z u d e t a 2 1 1 i e r e n u n d z u k o n k r e t i s i e - r e n Dies muß sich auch darauf erstreck en I differenzier te Darlegungen zu erhalten, was Tatsachenwissen des Beschuldigten ist, und bei welchen Darstellungen es sich um Einschätzungen, Schlußfolgerungen usw. handelt. Es ist erforderlich, Auskunft zu erlangen,wie Beschuldigten Tatsachen zur Kennt-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 314 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 314) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 314 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 314)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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