Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 666

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 666 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 666); 666 - WS DHS 001 - 233/31 00009? ■j Die Vermittlung und Anelgnun g solc her g r u nd le g e ndee Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten des Marxismus-Leninismus . des sozialistischen Rechts, der politisch-oper.ativen Arbeit , spezie 11 der Untersuchunosarheit , welche für die Ausübung der Tätigkeit des Untersuchungsführers erforderlich sind. Die vorgenannte Zielstellung der Einarbeitung macht deutlich, daß im Verlauf dieses Prozesses an den neueingestellten Angehörigen ei: Komplex unterschiedlicher Kenntnisse vermittelt werden muß. Damit verbunden sind in der Unt ersuchungsarbeit gesammelte Erfahrungen, die der Einzuarbeitende zur Bewältigung der Anforderungen des Einarbeitungsprozesses und der später von ihm zu leistenden Untersuchungsarbeit benötigt . Auf der Grundlage der Vermittlung und Aneignung von Kenntnissen über die. Lehren des Marxismus-Leninismus, die sich'&in dialektischer Wechselwirkung mit der Auswertung von Beschüssen Partei und der Einschätzung der aktuell-politischen Lage ziJfeiohon hat, muß der einzuarbeitende Angehörige vor alleJb Irffitersuchungsarbeit als politische Aufgabe und politischen Auffg begreifen. Er 'wird befähigt, erforderliche Aufgaben ujad Schlußfolgerungen in seiner täglichen Arbeit abzuleiten ur.cU d'u.rghzusetzen . Der einzuarbeitende Angehörige muß ferner die fÜberzeugung entwickeln, daß die ErfOrdernisse der politisfllerativen Lage in den 30er Bahren von ihm fundierte und snwgtyjJfmpBoereite 'wissenschaftliche Kenntnisse verlangen. Die Vermittlung und Aneignung von Kenntnissen und Erfahrungen in Verlauf des Einaröeitungsprosesses ist gleichermaßen auf das Begreifen der Inhalte, Punktionen und des Virkungsnechanisnus operativer Kräfte und Methoden gerichtet. Auf der'Grundlage wesentlicher dienstlicher Bestimmungen, wie der Richtlinien 1/73 sowie 1/79, erwirbt der einzuarbeitende Angehörige Grundkenntnisse über die Bedeutung und Ilutzung operativer Kräfte und. Mittel für die effektive Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen, bei der Durchführung von Verdachtcorüfu: * o“ ■ handln Is ist anzustreban, daß der hinzuarbeitende nie Notwendigkeit einer Vorgangs- und sachverhaltsbezogenen kame- radschaftlichen Zusammenarbeit mit Mitarbeitern operativer pie QStU hnien und Diensteinheitei c.v-2sse der Erarbeitung AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 666 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 666) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 666 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 666)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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