Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 134

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 134 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 134); DOIU ooisf ■ 1 3 - VVG Di!3 001 - 233/81 - Die Unmittelbarkeit der gerichtlichen Beweisaufnahme ist zu sichern. Vom Gericht sind Angeklagte"; Zeugen "und andere Personen, deren Aussagen als Beweismittel herangezogen worden, grundsätzlich mündlich zu vernehmen; Beweisgegenstände und Aufzeichnungen s.ind’als Originale in Augenschein zu nehmen. Die in der Beweisaufnahme des Gerichts bewiesenen Feststellungen bilden die alleinige Grundlage für das Urteil. Vgl. insbesondere 0§ 10 (1), 50, 51, 222 (3), 224 (1), 225 (1), 227, 223 (1) StPO sowie Beweisrichtlinie des OG, Abschnitte 1/2 und 3 sowie II/4 und III/la. Im letzten Teil dieses Abschnittes werden diese Thesen in ihrer praktischen Bedeutung bei der abschließenden Beweiswürdigung im Ermittlungsverfahren erläutert. Es muß jedoch festgestellt werden, daß diese Strafverfahrens-rechtlichen Festlcoungen über das Bewedsrecht hinausaehend “ i. -l - *“ ' V I? Bedeutung besitzen. Es handelt sihod-- ihnen - von den Besonderheiten des Strafverfahrens einmal eboesehen - um die gesetzliche Fixierung aL meinoültiner Beweisreeeln 'Ul 1 c- den beliebigen Beweispr.osieß,'“Dadurch gewinnen die genannten Forderungen o,rientderendo Bedeutung für jeglichen Beweis in f' "'(?■ % der Untersuchunhsfa.rbeit und darüber hinaus in anderen Be- *'.tC . f’" .1------- 5 reichen der pöS-ft Isch-operativen Arbeit des MfS. So gilt selbstverständlich für jeden Beweis, daß er unwiderlegbar sein muß. Aber die daran im Strafverfahren geknüpfte Konsequenz, nur auf dieser Grundlage über die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Menschen zu entscheiden, sollte unseres Erachtens in analoger Weise auch für Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit angewandt werden. Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit, beispielsweise auch solche, die für die betroffenen Menschen einschneidende Veränderungen in ihrem Leben zur Folge haben, sollten grundsätzlich auf der Grundlage von Beweisen erfolgen. Die Sachverhalte, die Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit des MfS zugrunde liegen, sollten grundsätzlich in ihrem V/ahrheitswert eindeutic bestimmt sein.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 134 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 134) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 134 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 134)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die Richtigkeit dar Erkenntnisse durch geeignete Experimente zu verifizieren bpit. zu faisifizieron. Aufgefundene Verstecke werden zum Zweck der fotografischen Sicherung rekonstruiert.

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