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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 336

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 336); ÖStÜ ! - ß36 ~ WS ans 001,- 233/31 000338 j - Gestaltung der Vernehmungsführung erfolgen kann. Die dazu erlangten Erkenntnisse werden im folgenden dargestellt. Die Führung einer Beschuldigtenvernehmung stellt grundlegende Anforderungen an den Untersuchungsführer: Die Notwendigkeit der unbedingten Gesetzlichkeit, jeglichen mit der Beschuldigtenvernehmung verbundenen Vorgehens . Die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit im Ermittlungsverfahren in Realisierung der Beweisführungspflicht des Untersuchungsorgans als entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie IX. Die Gewährleistung des Rechts auf'Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit und Voraussetzung zur Wahrnehmung seines Rechts auf * % Verteidigung und weit er. er strafprozessualer Rechte. Die V.'ahrung der. verfassungsmäßigen Grundrechte Beschul- f digter, insbesondere die Achtung der Würde des Menschen. V Diese Anforderungen ergeben sich aus den im 1. Kapitel der StPS .festgelegten Grundsatzbestimmungen (insbesondere §§ 1-3, 5, 5, 8 und 15 StPO). Sie dienen der Durchsetzung der Grundsätze des Strsfverfahrens . DurchihrErgebnis kann die Beschuldigtenvernehmung auch zur Gewährleistung der Mitwirkung derBürger und der differenzierten Gestaltung und beschleunigten Durchführung 1 des Strafverfahrens beitragen. 1 vgl. Strafverfshrensrecht Lehrbuch, Berlin £77 S. 71 f Die nicht vollständige Übereinstimmung der Anforderungen an dieFührung der Beschuldigtenvernehnung mit den Grundsätzen des Strafverfahrens hinsichtlich der Hervorhebung der Mitwirkung des Beschuldigten ergibt sich objektiv aus der Betrachtung der Prozesse der Beschuldigtenvernehmung. In diesen stellt die Gewährleistung der Mitwirkung des Beschuldigten eine zentrale Aufgabe dar.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 336)Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 336 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 336)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DieAufklärungunbekannterSchleusungs-wegeundGrenzübertrittsorte,.DerzielgerichteteEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen.DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamerKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtungennichtsozialistischerStaatenundWestberlins,insbesonderediedifferenzierteÜberprüfungundKontrollederRückverbindungendurchdenEinsatzderGMS.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderAbsicherungdesReise-,BesucherundTransitverkehrs.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DieAufklärungunbekannterSchleusungs-wegeundGrenzübertrittsorte,.DerzielgerichteteEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen.DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamerKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtungennichtsozialistischerStaatenundWestberlins,insbesonderediedifferenzierteÜberprüfungundKontrollederRückVerbindungendurchdenEinsatzderGMS.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRah-inenderAbsicherungdesReise-,BesucherundTranstverkehrs.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DieAufklärungunbekannterSchleusungs-wegeundGrenzübertrittsorte,.DerzielgerichteteEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen!;DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamer!jKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtun-nichtsozialistischerStaatenundWestberlins,insbesonderediedifferenzierteÜberprüfungundKontrollederRückverbindungendurchdenEinsatzderGMS.:,Ausgehenddavon,daß;dieüberwiegendeMehrzahldermitDeliktendesunge-!isetzlichenVerlassensunddesstaatsfeindlichenMenschenhandels.DievomFeindangewandtenMittelundMethoden.DieZielgruppendesFeindes.DasZielderVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensunddesstaatsfeindlichenMenschenhandels.DievomFeindangewandtenMittelundMethoden.DieZielgruppendesFeindes.DasZielderVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensunddesstaatsfeindlichenMenschenhandelssowiebeimErkennenderHauptangriffspunkte,derMethodendesGegnerssowiebesondersgefährdeterPersonenkreiseimjeweiligenVerantwortungsbereich.

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