Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 664

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 664 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 664); - 664 - WS 3HS 001 - i 0 0 0 ß 9 5 233/81 .auszuprägen und entsprechende Kenntnisse zu vermitteln, welche sie in die Lage '/ßtsotzen, nach Abschluß der Einarbeitung weitgehend selbständig eine wesentliche Seite der Tätigkeit ries Unte: suchungsführers - c,ie Vorbereitung und Durchführung von unterschiedlichen Lhitersuchungs Handlungen i-j Verlauf der Bearbeitung von Brmittlungsverfahren - zu lösen. Schwerpunkt dabei die Befähigung des Einzuarbeitenden, den mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen sowie Befragungen verbundenen Anforderungen mit zunehmender Selbständigkeit gerecht zu werden Darüber hinaus wird der Einzuarbeitende schrittweise be-ehigt, Vorgangs und sachverlialtsbezo gene erforderliche weitere I.Iaßnnhm.en de: sr Beweisführung vorzubereiten und durchzuführen. Der Einzuarbeitende soll vorzub ere insbes ond Brmitt lun anderg p£ T Bereis füh v er ent wor derung 0 vn bei de ' wendig n lernen . 7 Einsat zes keiten ih: darüb e: r h n rl j m ctie ■arb’ettung von e r Br o z e ß ine in-jrer i.n.Bnahmen der tier w.nz er suchungsf Uhr er sojJLie unterschiedlichen Anfordes Un t er s ■; c hu ngs führ er s reitujflrchfUhruns nnd Auswertung der not-gihandlungen verstehen und beherrschen "muß er die spezifische Bedeutung des verfahren und den damit verbundenen Prozeß der Beweisführung konsequent, entsprechend den tatbestandsmäßigen Anforderungen, und unter Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit durchzuführen. Er eignet sich die erforderlichen Voraussetzungen dafür an, Untersuchungshandlungen und den Ablauf von Untersuchungskomplexen sowie darüber hinaus die gesamte Bearbeitung eines Ermittlungsverfanrens zu planen. Immanenter Bestandteil der Einarbeitung ist die schrittweise Befähigung zur realen und zuverlässigen juinschätzung von Personen, die in unterauchungshandlungen einbezogen werden. Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 664 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 664) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 664 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 664)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der ist insbesondere die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die sind schöpferisch, entsprechend der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines gerichtlichen Freispruches der Aufhebung des Haftbefehls in der gerichtlichen Hauptverhandlung, da der Verhaftete sofort auf freien Fuß zu setzen ist.

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