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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 378

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 378); 378 WS 3HS 001 - 233/81 B S t ü M !■ n, O t; v :i .j o ’j 4.1.3 .2. r-A Das gesetzlich geforderte und mögliche Vorgehen des UntersuchungsführeTs'xn der Beschuldigtenver-ne hm unq Es wurde bereits wiederholt hervorgehoben, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung Ausdruck der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers ausgestaltet. Sie sind eingeordnet in die Grundsätze des Strafverfahrens und in die Erfordernisse der Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlich keit und Gesetzlichkeit bei der Durchführung der Beschuldigten Vernehmung. Für die Untersuchungsführer des MfS äst in diesem Sinne vor allem die Forderung des Ministers f-ür Staatssicherheit verbindlich, sich ideologisch vom Feind abzugrenzen und jederzeit Sachlichkeit und Kornefki-heit im Umgang mit Beschul- . 1 * W * digten zu wahren. \V' Im folgenden sollen einigsfuV Sie Untersuchungsaroeit im ■ MfS wichtige Grundfragen.der Verwirklichung dieser Grundsätze untersucht und dargesteilt werden, insbesondere in bezug auf die konkreten Verhaltensweisen und Argumentationsmöglichkeiten des Untersuchungsführers in der Vernehmung. Das Kriterium für die Zulässigkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung ist, daß es gesetzlich zulässig sein muß. Es ist u.E. nicht erforderlich, in die allgemeine Charakterisierung zulässigen Vorgehens in der Beschuldigtenvernehmung zusätzlich noch die Bedingung moralisch einwandfrei aufzunehmen. Die sozialistische Gesetzgebung legt in bezug auf die Beschuldigtenvernehmung eindeutig die Bedingung fest, daß die Beschuldigtenvernehmung wie jede andere Maßnahme des Ermittlungsverfahrens den allgemeingültigen Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechen muß. Es existiert kein gesetzlich zulässiges und moralisch mich einwandf-aies Vorgehen in der Beschuldigtenvernehmung. Die Festlegung der Wahrung der verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger im Ermittlungsverfahren schließt dies eindeutig aus. 1 1 Vgl. Referat des Ministers auf der Dienstkonferenz am 24. Mai 1979, a. a. 0.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 378) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 378)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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