Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 411

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 411 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 411); WS OHS 001 - 233/81 Die generelle Bedeutung der Dokumentierung der Beschul--------- digtenvernehmung ergibt sich daraus, daß die Beschuldigtenaussage in der Vernehmung grundsätzlich mündlich erfolgt. In dieser Form existiert sie jedoch nur für die unmittelbare Beschuldigtenvernehmung, d. h. der Untersuchungsführer kann auf die mündliche Darlegung eingehen, sie zum Gegenstand weiterer Fragen oder Vorhalte machen usw. Mit Abschluß der Beschuldigtenvernehmung sind rechtlich, jedoch nur die Teile der Beschuldigtenaussage existent, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Protokoll, auch unter Verwendung von Aufzeichnungen des Beschuldigten aufgezeichnet worden sind, Bede weitere Verwendung der Beschuldigtepaussage im Errnitlungsverfahren kann nur auf der Grundlage dieser Aufzeichnungen erfolgen. \ 4 \ - - & " r Die Seschuldiatenaussaqen sind in der Form der Protokolle der Beschuldigtenvernehmungen und bei No,%ß'xgkeit such der zu- sätzlichen Schallaufzeichnung zusammerrrnit allen anderen Beweismitteln Grundlage des sbsl'uLieSenäen Ermittlunnsergebnis- v;f" .r ses. Auf dieser GrundlsgeftfögLgen die weiteren Maßnahmen des Strafverfahrens, insbesondere im Ergebnis der Prüfung des Vorliegons des hinreichenden Tatverdachts die Anklageerhebung durch den Staatsanwalt sowie die Eröffnung des gerichtlicher. !!üüp 1 vui 'üliruns durch aas Gericht. Die Dokumente der Beschuldigtenvernehmung können darüber hinaus gemäß § 224 (2) StPO unmittelbar zum Gagenstand der gerichtlichen Beweisaufnahme gemacht werden, beispielsweise um Widersprüche zu Informationen aus anderen Beweismitteln einer Lesung zuzuführen. Die Protokolle der Vernehmungen und die zusätzlichen Schallaufzeichnungen können demzufolge erhebliche Bedeutung in der Beweisaufnähme erlangen. Konkrete Anforderungen an den Inhalt und die Qualität des Vernehmungsprotokollsenthalten die Festlegungen der § 106 (1) StPO sowie vor allem die Beweisrichtlinie des Obersten Gerichrs.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 411 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 411) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 411 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 411)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Bränden, Havarien und Katastrophen für die Bereiche der Berlin,. Durchführungsbestimmung des Leiters der Staatssicherheit zur Ordnung zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von subversiven Handlungen feindlich tätiger Personen im Innern der Organisierung der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, Zusammenwirken mit den staatlichen und Wirtschaft sleitenden Organen und gesellschaftlichen Organisationen darauf Einfluß zu nehmen,daß die begünstigenden Bedingungen durch die dafür Verantwortlichen beseitigt zurückgedrängt, rascher die notwendigen Veränderungen herbeigeführt werden und eine straffe Kontrolle darüber erfolgt. Zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung sind die notwendigen theoretischen Grundlagen im Selbststudium zu erarbeiten. Zu studieren sind insbesondere die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der genannten Ermittlungsverfahren können folgende Maßnahmen zur Suche und Sicherung entsprechender Beweismittel durchgeführt werden und geeignet sein, die Vorgangsbearbeitung zu forcieren:.

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