Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 224

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 224 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 224); . 000221 , 224 - ' VVS DHS OOh - 233/31 lediolich die das Ermittlungsverfahren abschließende Ver-~ -- w 1 . fügung - Anklage oder Einstellung - verbleibt." Diese Entwicklung wird selbst von bürgerlichen Rechtsivissenschaftlern als gefährlich angesehen, und sie verfolgen mit Sorge die Bemühungen zur weiteren Aushöhlung traditioneller demokratischer bürgerlicher Rechtsprinzipien auch auf dem Gebiet des Strafverfahrens. Das betrifft auch die z. 2t. in der BRD in Gang befindlichen Bemühungen, die oben dargestellte Praxis nun durch entsprechende gesetzliche Regelungen zu legalisieren und ein "eigenständiges polizeiliches Ermittlungsverfahren" einzuführen. Es ist nicht verwunderlich, daß diese Entwicklung in der Praxis der polizeilichen Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten in der SRD in zunehmendem Maße auch zu nach bürgerlichem Recht unzulässigen Eingriffen in die Rechte des Bürgers führt, vor allem auch im Zusammenhang mit polizeilichen Prüfunoshandlunaen vor dem und im Ernittlunos- -- verfahren. Darüber drincen zwar nur hd-nund wieder skandalöse Einzelheiten an die Öffentlichkeit'‘/aber insgesamt ist diese Praxis offenbar auch für bürgerliche Juristen bedenklich. Das drückt sich unseres Erachtpftg vor allem in der in. den letzten Bahren im BRD-Schriftout%;ietierholt erhobenen Forderuno nach /■TT, "‘äs, ' Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen aus, darunter auch aegen ünberechtiot durchqeführte vorläufioe Fest- “ J . ß “ “ nahmen oder "Zwangsmaßnahmen aufgrund originärer polizeilicher Kompetenz" (erkelanungsdienstiiche Behandlung, Steckbrief, 4 Identitätsfeststellung und Störerfestnahmen). Der Exkurs in die Unrechtspraxis des BRD-StrafProzeßrechts veranschaulicht die Überlegenheit des sozialistischen Strafverfahrensrechts und seiner Verwirklichung auch im Zusammen- lebe ndaS.155 // ' 2 ebenda 3 Vgl. "Neues Deutschland” vom 22.05.1981 "Rechtsunsicherheit für DDR-Bürger in der BRD" über empörende Verletzungen der BRD-StPO bei der ungerechtfertigten Inhaftierung, Durchsuchung und bei Vernehmungen des Rentners Helmut Brosch aus Hochkirch, Bezirk Dresden 4 Solche Veröffentlichungen sind u. a.: Amelung "Rechtsschutz gegen strafprozessuale Grundrecht seingriffe" in "Neue Buristische Wochenschrift" 1979, S. 1587 ff. sowie Rieß/Thym "Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen" in "Goltdammer’s Archiv für Strafrecht" Nr. 5/1931 S. 189 ff.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 224 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 224) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 224 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 224)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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