Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 46

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 46 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 46); - 46 VV5 0H5'001 - 233/81 1‘. "Austauschblat'/ Diese grundlegenden Zielstellungen der Rechtsverwirklichung durch die Tätigkeit der Untersuchungsabteilungen des MfS bestimmen alle Einzelausgaben. Auf Grund der zugespitzten Klassenkampfsituation an der Trennlinie zum imperialistischen Machtblock und der vielfältigen Faktoren, die aus aktuellen politischen Legebedingungen resultieren, wirft die Realisierung dieser grundlegenden Zielstellungen der Rechtsverwirklichung in der Tätigkeit der Untersuchungsorgans des MfS im jeweiligen Ermittlungsverfahren oftmals komplizierte Probleme auf. Die im Einzelfall zu treffenden Entscheidungen, beispielsweise über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder über Inhaftierungen,sowie die in deren Durchsetzung erforderlichen Untersuchungshandlungen - z. B. Umstände von Festnahmen, Art und Weise von Hausdurchsuchungen, Ort und '■* 'ff Zeit von Zeugenvernehmungen - erzenen jjhterschiedliche vorauszuberechnende und manchmal auch unvorhergesehene politische und politisch-operative Wirkungen. Was, .isoliert betrachtet, für die Unterstützung konkretsrfjig.ßen politisch er Aktivitäten geeig-net ist, kann bei Teilen der Bevölkerung ohne entsprechende flankierende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mißverstanden werden. Immer müssen sämtliche im Einzelfall gegebenen Sachzusammenhänge und Bezüge sorgfältig analysiert werden, um die politischen und politisch-operativen Auswirkungen der zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen folgekritisch im Voraus zu bestimmen. Nur durch die Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Denken und Handeln der Leiter und Mitarbeiter ist gewährleistet, daß die Linie Untersuchung die dargestellten grundlegenden Zielstellungen der Rechtsvervvirklichung mit hoher Qualität durchsetzt. Die qualifizierte Erfüllung der übertragenen Aufgaben zur Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist der wichtigste Beitrag der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung des Ministeriums für Staatssicherheit. Die Untersuchungsorgane des MfS werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die jederzeit den Erfordernissen der Klassenauseinandersetzung und der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft gerecht;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 46 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 46) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 46 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 46)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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