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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 225

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 225 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 225);  0 0 022 £ - 225 - WS 3HS 001 - 233/31 hang mit der Untersuchungstätigkeit vor Einleitung eines Er-mit tlungsverf ahrens . Die grundlegende Orientierung des X. Parteitages der SED zur weiteren Festigung von Recht und Gesetzlichkeit ist Ausdruck der strategischen Grundlinie der Politik der Partei, alles zum Wöhle des Volkes zu tun. Das schließt ein, daß die Menschen in unserer Republik in Ruhe und Sicherheit leben und arbeiten können, mit der Gewißheit, deß die zuständigen staatlichen Organe ihre Interessen zuverlässig schützen und bewahren, auch gegen alle feindlichen Angriffe des Gegners und jegliche anderen Erscheinungsformen der Kriminalität, in konsequenter Durchsetzung und bei strikte Wahrung der diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehört auch die Durchsetzung und Einhaltung der strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsstadiutns vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Strafverfahrensrechtswissenschaft jder DDR kennzeichnet das j££-.v Prüfunosstadium als erstes Stadium Strafverfahrens In der /j .'K' □DR. Dieser Standpunkt ist zwar rmcj unwiöersprochen geblieben, wir halten ihn jedoch aus den skizzierten rechtspolitischen Gründen und daüber hinaus für die Gewährleistung der Gesetzlichkeit der1ewfce1fQhrunq im Strafverfahrens der % . 4} ** DDR für unverzichtbsT., vijjur wenn das Prüfungsstadium als bereit zum Strafverfahren*gehörender Abschnitt angesehen wird, ist nämlich die Möglichkeit gegeben, die in dieser Phase der Prüfung des Verdachts einer Straftat.von den Untersuchungsorganen (und vom Staatsanwalt) gesicherten Beweismittel im Strefverfahren zu verwenden. Das ergibt sich aus der bereits im Abschnitt 2 .2.4 . ' begründeten strafprozessualen Anforderunc, daß die für die Feststellung und den Nachweis der Wahrheit erforderlichen Beweismittel jm Strafverfahren in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erlsnat sein oder ansonsten auf dem strafprozessual vorgeschriebenen Weg in das Strafverfahren eingeführt werden müssen. Die Anerkennung eines relativ selbständigen, zum -Strafverfahren gehörenden Prüfungsstadiums ist jedoch nicht nur von theoretischer Bedeutung, sondern zwinat unseres Erachtens 1 Vgl. Lehrbuch StrsfverTahrpnsrecht a. s. 0., S. 28;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 225 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 225) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 225 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 225)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Nettoentgelt- tabeile zu, Von dem nach Absatz oder errechneten Nettoar-beitsentgelt hat der Verhaftete pro Arbeitstag einen Betrag von ,?M für die Deckung der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere der Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? in ihren Verantwortungsbereich zu lösen als auch die übrigen operativen Diensteinheiten bei dei Lösung ihrer diesbezüglichen Aufgaben zu unterstützen.

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