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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 225

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 225 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 225);  0 0 022 £ - 225 - WS 3HS 001 - 233/31 hang mit der Untersuchungstätigkeit vor Einleitung eines Er-mit tlungsverf ahrens . Die grundlegende Orientierung des X. Parteitages der SED zur weiteren Festigung von Recht und Gesetzlichkeit ist Ausdruck der strategischen Grundlinie der Politik der Partei, alles zum Wöhle des Volkes zu tun. Das schließt ein, daß die Menschen in unserer Republik in Ruhe und Sicherheit leben und arbeiten können, mit der Gewißheit, deß die zuständigen staatlichen Organe ihre Interessen zuverlässig schützen und bewahren, auch gegen alle feindlichen Angriffe des Gegners und jegliche anderen Erscheinungsformen der Kriminalität, in konsequenter Durchsetzung und bei strikte Wahrung der diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehört auch die Durchsetzung und Einhaltung der strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsstadiutns vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Strafverfahrensrechtswissenschaft jder DDR kennzeichnet das j££-.v Prüfunosstadium als erstes Stadium Strafverfahrens In der /j .'K' □DR. Dieser Standpunkt ist zwar rmcj unwiöersprochen geblieben, wir halten ihn jedoch aus den skizzierten rechtspolitischen Gründen und daüber hinaus für die Gewährleistung der Gesetzlichkeit der1ewfce1fQhrunq im Strafverfahrens der % . 4} ** DDR für unverzichtbsT., vijjur wenn das Prüfungsstadium als bereit zum Strafverfahren*gehörender Abschnitt angesehen wird, ist nämlich die Möglichkeit gegeben, die in dieser Phase der Prüfung des Verdachts einer Straftat.von den Untersuchungsorganen (und vom Staatsanwalt) gesicherten Beweismittel im Strefverfahren zu verwenden. Das ergibt sich aus der bereits im Abschnitt 2 .2.4 . ' begründeten strafprozessualen Anforderunc, daß die für die Feststellung und den Nachweis der Wahrheit erforderlichen Beweismittel jm Strafverfahren in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erlsnat sein oder ansonsten auf dem strafprozessual vorgeschriebenen Weg in das Strafverfahren eingeführt werden müssen. Die Anerkennung eines relativ selbständigen, zum -Strafverfahren gehörenden Prüfungsstadiums ist jedoch nicht nur von theoretischer Bedeutung, sondern zwinat unseres Erachtens 1 Vgl. Lehrbuch StrsfverTahrpnsrecht a. s. 0., S. 28;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 225 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 225) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 225 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 225)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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