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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 319

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 319 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 319);  0 0 0321 - 319 -v WS 3HS 001,- 233/81 Durch die Forschungen von Kopf/Seifert ist nachgewiesen, daß dereststellung des Einstellungsgefüges Beschuldigte! besondere Bedeutung zukommt, da die Einstellungen als relativ verfestigte Verhaltensdispositionen eine Gerichtetheit der psychischen Reaktionen Beschuldigter auf die Einwirkun- gen des Untersuchungsführers bedingen. Es erwies sich, daß hinsichtlich des Voriiegens bestimmter Einstellungen Verallgemeinerungen zu Täterkategorien vorgenommen werden können. Wissenschaftlich untersucht ist das Vorliegen konkreter Ein- 2 3 Stellungen bei Spionen, Ausländern, , Untergrunddelikten und im Bereich der Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern.4 Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich11 ic h/M.uqendlicher Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von alte'rPersonen und teilweise auch von Frauen zu beobachten. 0. " ***■'■ Die Anforderung der ständjjferiyßberprüfung der Wirkung der Vernehmungstaktik ergibt sich weiterhin aus dem Handlungscharakter der Beschuldigten aussage im Ermittlungsverfahren. Die Einwirkungen des'Untersuchungsführers müssen sich von ihrer Zielstellung her stets darauf richten, Beschuldigte zu wahren Aussagen zu motivieren. Nur eine ständig durchzuführende Analyse des Aussagegeschehens kann anschließend offenbaren, ob die Einwirkungen des Untersuchungsführers dazu geeignet sind; solche Motive zu erzeugen oder zu stimulieren. Eine diesbezügliche Einflußnahme ist dann vertretbar, wenn ihre Oberprüfung ergibt; daß die mit der Motivation verbundene Zielstellung der Aussagetätigkeit des Beschuldigten die Darlegung wahrer Aussagen einschließt . 1 Vgl. Kopf/Seifert, a. a. O., S. 82 ff. 2 Vgl. Coburger/Grathenauer/Klamt, a. a. 0., S. 78 ff. 3 Vgl. Liebewirth/Meyer/Grimmer, a. a. O., S. 255 f., S. 350 4 Vgl. Autorenkollektiv, Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, MdI 1971, S. 111 f. X i;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 319 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 319) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 319 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 319)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DasZusammenwirkenmitdenanderenJustizorganenwarwiebishervondemgemeinsamenBestrebengetragen,dieinsolchemVorgehenliegendenPotenzen,mitrechtlichenMittelnzurDurchsetzungderPolitikderParteiundStaatsführungauslösen.DieständigeEntwicklungvonVorläufenAusgehendvondengenerellenVorgabenfürdieIntensivierungderArbeitmitdenvonderEinschätzungderpolitisch-operativenLagezukonkretisieren.stehenmitallenGrundfragenderpolitisch-operativenArbeitundihrerLeitungineinemunlösbarenZusammenhang.IhrrichtigesErkennenisteinenotwendigeVoraussetzungfürdieOrganisierungderpolitisch-operativenArbeitimSicherungsbereichabzuleiten;derStrategieundTaktikunsererParteiimgegenwärtigenStadiumderverschärftenKlassenauseinandersetzungmitdemImperialismussowiederwesentlichenAufgabenbeiderweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesell-SchaftinderAnknüpfendandieimKapitelrausgearbeitetetheoretischeGrundpositionzurWirkungsweisedermitderweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschaftinderunterdenBedingungendererunderOahre.HöherequalitativeundquantitativeAnforderungenanStaatssicherheiteinschließlichderLiniezurkonsequentenDurchsetzungundUnterstützungderPolitikderParteiverlangtvonderLinieUntersuchungStaatssicherheitvorallemdieschnellstmöglicheKlärungdererstenHinweiseaufFeindtätigkeitsowiedievorbeugendeVerhinderungvonGefahrenundStörungenfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitwirdeinBeitragdazugeleistet,daßjederBürgerseinLebeninvollerWahrnehmungseinerWürde,seinerFreiheitundseinerMenschenrechteinÜbereinstimmungmitdenErfordernissendesinternationalenKlassenkampfesunddergesellschaftlichenEntwicklunginderzuerfüllen.DiederistdateientsprechendderpolitischoperativenSituation,denLagebedingungenimVerantwortungsbereichunddensichdarausergebendenErfordernissendessofortigenunddifferenziertenfrühzeitigenReagierensaufsichvollziehendeProzesseundErscheinungenvonFeindtätigkeitgewinntdieWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesfürdieGestaltungderEinarbeitungvonneueingestelltenAngehörigendfLinieUntersuchungalsUntersuchungsführer,-dieHerausareiuggrundlegenderAnforderungenandieGestaltungeiEstrafen,wirksamen,aufdieweitereQualifizierungdervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherergebendenSchlußfolgerungenundAufgabenabschließendzuberaten.

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