Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 686

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 686 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 686); “ 6,86 “ WS OHS OOJ - 2 33/8t3StU 000117 5.2.2.3.Einige Seiten der anforderungsorientierten Ausgestaltung des Einarbeitungsplanes für neueingestellte .Angehörige der Linie IX In der Einarbeitungsordnung wird festgelegt, daß der Einarbeitungsplan das " Haupt instrument für die planmäßige und konkrete Durchführung des Einarbeitungsprosesses " ist. 1) Ziele, Aufgaben und Maßnahmen der Einarbeitungspläne für neueingestellte Angehörige der Linie IE müssen demzufolge, um dieser Forderung gerecht zu werden, die Anforderungen an den Unt er su c hunrs führ er und die su b rj ekt iven Le istungs-vorausset zunmen des einzuarbeitenden Ange hüfeen detailliert u. ci.ii: srenzic 11 wlaerspiegein. schlossen die Berücksichtigung der- koi tung des einzuarbeitenden Angehen* Stellung und die bestehenden Ree1isiTru n~ncedin-u: Dienst 2inneix. /h Der Einarbeitungsplan hat fnjTndividualltät des jeweiligen Einarbeitunosprozssses'ffiyf ler Grundlage der generellen Ziele , Aufgaben undj$l& nahmen der Einarbeitung von Mitarbeitern des MfS auöweliflren. Die generellen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen der Einarbeitung politisch-operativ tätiger neueingestellter Angehöriger sind in der Einarbeitungsordnung des MfS enthalten. Sie regelt gleichfalls verbindlich den grund- 2 sätzlichen Aufbau des Einarbeitungsplanes. Diese Regelungen finden bei der Erarbeitung der Einarbeitungspläne für neueingestellte Angehörige der Linie IX bereits Berücksichtigung. Die geführten Untersuchungen ergaben,, daß eine einheitliche Gestaltung und Handhabung der Einarbeitungs-Pl äne eine wesentliche Grundlage für die kontinuierliche und zielgerichtete Einarbeitung neu eingestellter Angehöriger der Linie IX sein kann. In den folgenden Ausführungen werden daher einige grundsätzliche Ausführungen über die inhaltliche Gestaltung des Ein- IVgT. Einarbeitungsordnung des MfS vom 3. 3. a. e.O. Ziffer 3.3. 2 Vgl. Einarbeitungsordnung des MfS vom 1. 1. a. a. 0., Ziffer 3.2. und 3.3. 3981 1981 - Kopie AR 8 9;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 686 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 686) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 686 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 686)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, vor konterrevolutionären Angriffen, gebieten die Untersuchungshaft als ein unverzichtbares staatliches Mittel für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen anzuwenden.

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