Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 567

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 567 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 567); - 56? - fjpu ! 1; n n v- V -J K. \J f VV! DHS 00! - 233/81 men werden dürfen. Das bedeutet-* daß nur die Verhaltensweisen ' des Fest genommsnen dokumentiert sein müssen und keine subjektiven Einschätzungen zu treffen sind. Sofern Festnahmeberichte sls offizielle Beweismittel im Strafverfahren verwendet werden sollen, ist zu beachten, daß sie von vornherein so dokumentiert sind, daß aus ihnen keine der Konspiration und Geheimhaltung unterliegende Informationen über das kifS, z. B. interne Bezeichnungen von Linien und Diensteinheiten, entnommen werden können. Die Einschätzung der Exaktheit der im restnahmebericht getroffenen Feststelluncen hat ausnehend vo,® der- Prü f una , ob der Rechtsstatus des Festaenommenen rißffä? dokumentiert ja /i V" wurde, vor allem an Hand folgender erfolgen: Die Dokument ierung von 17a h r negru ngen zum Verhalten des Fest- ien (Umstände) zu W genommenen unmittelbar vim InMiei der Festnahme ergibt oft ■£ f5 % wichtige Anhsltspunktj' die Beweisführung, insbesondere für die Gestaltung der Vrnhmung gegenüber dem Beschuldigten. Deshalb ist vor zu prüfen, ob das Verhalten der fest- %. genommenen Person, das sich z. 3. in Nervosität, Angst, Versuchen zum Beiseiteschaffen von Gegenständen, versuchten Kontaktaufnahmen zu anderen Personen äußern kann, exakt beschrieben ist. Insbesondere im Zusammenhang mit der Verhinderung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie ungesetzlicher Grenzübertritte sollte die Einschätzung auf die Dokumentierung solcher Umstände bezogen werden, wie die Beschreibung des psychischen und physischen Zustandes der Festgenommenen, der sich ggf. in ihrer Begleitung befindlichen Personen (z. 3. Kinder). Eine derartige Beschreibung kann sich auch bei der Festnahme von Personen bei anderen Straftaten erforderlich machen, wenn besondere Persönlichkeitsauffälligkeiten zu verzeichnen sind.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 567 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 567) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 567 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 567)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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