Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 366

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 366 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 366); WS SHS 001 - 233/81 V fähig und bereit sind 3&6 - künftig ihrer Verantwortung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft nachzukommen. Es handelt sich dabei um Informationen, die vom Gericht entsprechend der gesetzlichen Regelungen bei der Strafzumessung zu prüfen sind. Die irn Verlaufe des Ermittlungsverfahrsns in Beschuldigtenvernehmungen erfolgende Stellungnahme zu den Beweismitteln soll insbesondere auch dazu beitragen, daiß durch den Beschuldigten Einivände geltend gemacht und entlastende sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit mindernde Umstände Berücksichtigung finden können. B e s c bi u 1 d 2. S ju L e h a b e n d a s n i v e c h 4 *- 9 n e g e n J e d e s e b e 4- m r e f f e p i 0 e M a S n a h El' e d e 3- U n t e r s u c h u n g, s o r n w 3 n r-N o 3 e s c h w e r d e b o m r* O L a ■fr n VI a 1 t 0 2. 2 u 1 e c e n - - Werden vom Beschuldigten in der Bedhuldigtenvernehmung Beschwerden vorgebracht, die die Durchführung der 3eschulrfig- .,ö: tenvernehmung oder anderehSriffittlungshandlungen betreffen, die im Verfahren durchgeführt worden sind, handelt es sich grundsätzlich um rechtserhebliche Vorbringen,die von § 91 StPO erfaßt werden/ Das Vorbringen kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es ist ausnahmslos zu dokumentieren, entweder im Vernehmungsprotokoll oder in einem gesonderten, vom Beschuldigten zu unterzeichnenden Aktenvermerk. Oft ist es zweckmäßig, den Beschuldigten zu veranlassen, die Beschwerde schriftlich abzufassen. Auch Beschwerden gegen die Tätigkeit der Untersuchungsorgane; die nicht während der Beschuldigtenvernehmung vorgebracht werden, sollten grundsätzlich vom Beschuldigten schriftlich abgefaßt werden. Werden Beschwerden, die inhaltlich vom § 91 (1) StPO erfaßt werden, gegenüber Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt geäußert, ist durch die verantwortlichen Leiter der Abteilung XIV grundsätzlich in einer Konsultation mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung der zweckmäßigste Weg der Entgegennahme der Beschwerde abzustimmen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 366 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 366) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 366 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 366)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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