Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 249

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 249 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 249);  ö 0 Ö 2 4 fr WS 3HS 001 - 233/81 C - Zk9 - s. ’ möglicherweise Rechtsverletzungen sind, und deshalb geklärt werden müssen) , b) die Unumgänglichkeit der Zuführung, d. h. wenn keine andere Möglichkeit zur Klärung des erheblich gefährdenden Sachverhalts gegeben ist und eine Verzögerung die Klärung unmög- A lieh machen würde. Die Zuführung auf der Grundlage des § 12 (2) VP-Gesetz stellt im Unterschied zur strafprozessualen Maßnahme der Zuführung gemäß § 95 (2) StPO eine polizeiliche Maßnahme dar. Der Zeitraum der Begrenzung der persönlichen Freiheit des Zugeführten ist auch nicht - wie im § 95 (2) StPO - an die Befragung gebunden, sondern an die Notwendigkeit der Anwesenheit des Zugeführten zur Klärung des die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts. Allerdings kann die Aufrechterhaltung der Freiheitsbeschränkung über längere Zeit, insbesondere während der Nachtzeit auch bppolizeilichen Zuführungen grundsätzlich nur in ähnlicf-AUsnahmefällen begründet wardsn, wie oben angefphrt. Prinzipiell gilt auch hier die Regelung des § 126 (4) StPO als die in Extremfällen maximal zulässige Höchst friste fCd&er Regel ist bei solchen Erforder- /f'%- 1 nissen zu prüren, hb* nicht die Voraussetzungen des Gewahrsams gemäß § 15 (1) VP Gesetz gegeben sind, dessen Dauer allerdings 24 Stunden nicht überschreiten darf.1 2 Selbstverständlich verbietet sich auch bei polizeilichen Zuführungen die Unterbringung des Zugeführten in der Untersuchungshaftanstalt. Es ist hervorhebenswert, daß nicht grundsätzlich darauf bestanden und nach. Möglichkeiten gesucht werden muß, den Verdächtigen während der Nachtzeit in der Dienststelle des MfS festzuhalten. In Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten wurden gute Erfahrungen damit gemacht, den Verdächtigen während der Nachtzeit nach Hause zu entlassen - unter Einleitung entsprechender Kontrollmaßnahmen - oder ihn in Hotels bzw. geeigneten Objekten unterzubringen. Dadurch können oft wertvolle operative Feststellungen über die Aktivitäten des Ver- 1 Vgl. Autorenkollektiv "Pflichten und Befugnisse der Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit", MdI, Publikationsabteilung, Berlin 1978, S. 70 -76 2 Ebenda, S. 107 - 117;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 249 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 249) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 249 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 249)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Auf- klärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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