Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 441

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 441 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 441); BSiU CO 04 4 3- - WS CJHS 001 233/81 Die-gesetzlich zulässige Technik der Protokollierung Die anzuwendende Technik der Protokollierung hat für die Gewährleistung der Beweiskraft des Protokolls der Beschuldigte nverne’hmung große Bedeutung. Deshalb sollen im folgenden die in der Untersuchungsarbeit des MfS anwendbaren Protokollierungstechniken vorgestellt und Hinweise für ihre Handhabung gegeben werden. Die fortlaufende Protokollierung im Verlaufe der Beschuldigtenvernehmung Sie erfolgt so, daß zu jeder Frage die Antwort sofort niedergeschrieben wird oder nach der Klärung eines bestimmten Komplexes in der Beschuldigtenvernehmung die Dokumentierung erfolgt. Diese Methode hat den Vorteil, daß weniger umfangreiche Sachverhalte gedanklich für die Protokollierung verarbeitet werden müssen. Das verringert die Möglichkeit von Wiedergsbe-fehlern dor Aussagen des Beschuldigten und gewährleistet eine wirklichkeitsgetreue VVidersle'gfiung des Verlaufs der Vernehmung. Ihr Nachteil bestättt ln taktischer Hinsicht meist darin, jjl daß der Vernehmunnsf luß-öestört ist. Diese Technik wird des-halb in Beschuldigtevernehmungon, in denen die gezielte taktische Einwirkung auf den Beschuldigten zur Herbeiführung oder Gewährleistung der Bereitschaft zu wahren Aussagen im Mittelpunkt stehen muß, in der Regel nicht angewandt.Sie kann allerdings in bestimmten Fällen günstig sein, um eine sofortige schriftliche Sicherung der Aussagen des Beschuldigten zu erzielen, um beispielsweise die Widersprüchlichkeit der Aussagen des Beschuldigten zu demonstrieren. Das kann in erforderlichen Fällen noch dadurch unterstützt werden, daß der Beschuldigte nach der Dokumentierung zu jeder Antwort sofort zur Unterschrifts-le'istung sufgefordert wird . Die Anfertigung des Protokolls nach der Klärung des Sachverhalts als Abschluß der Verneh- mung;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 441 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 441) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 441 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 441)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit zu entwickeln. Sind bereits beim Kandidaten derartige Überzeugungen vorhanden, wirken sie als Handlungsantrieb für die Zusammenarbeit und deren Realisierung.

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