Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 252

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 252);  I o o n 9 / o ' - 252 - WS 3HS oqi - 233/81 i anderen Veröffentlichungen,'1 und wir halten sie ebenfalls für unbegründet.' Die Gegenüberstellung" züj Zwecke der Identifizierung stellt unseres Erachtens keinen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit des Verdächtigen dar, de 1. die Gegenüberstellung euch ergeben kann, daß die gegen einen Verdächtigen entstandene Belastung durch die Gegenüberstellung widerlegt wird, indem die bisher als verdächtig geltende Person nicht als Verdächtiger identifiziert wird und 2. selbst bei oositiven Ergebnis der v s; inüfcerstelluna der Verdächtige als solcher und nicht als 1 ater identifiziert wird. Wenn beispielsweise ein Zeuoe in einer Gi erstellunn :iert, die einen Vercechtioen eis eine Person am Ort eines Brandgeschehens zur Brandzeit gesehen hat, ist damit noch nichts über dienstrafrechtliche Verantwort- ■ lichkeit des Verdachtioen ausafesfbot und es hat auch kein Einariff in oie persönli’' Freiheit des Verdechticen ststt-gefunden, es sei denndie Überführung einer Person der Lüge würde schon als soc&et, gewertet. 2 Die Ablehnung der Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung im Prüfungsverfahren würde dem Anliegen des Prüfungs Stadiums widersprechen, weil dadurch im Einzelfall die Fest- 1 2 1 Weidlich "Die Prüfung der Anzeige a . a. 0. , S. 52/53 "Lehrkommentar zum StrafProzeßrecht" 1579, S. 77, H. Friedrich "Die Methoden zur Wiedererkennung von Personen und von Sachen" Publikationsabteilung MdI.1973, S. 107 2 VgT. zur Zulässigkeit der Gegenüberstellung zun Zwecke der löentifizieruno als Prüfungshandlung auch Putz "Die Durchführung des strafprozessualen Prüfunasverfshrens gemäß §§ 52 und 95 StPO durch das Untersuchungsornan bei-ErstInformationen von IM/GM3 operativer Dienstsinneiten über geplante öffentlichkeitswirksane schwere Angriffe gegen die Staatsgrenze der DDP durch Büraer der DDR" Fachschulabschlußarbeit, GVS 195/80;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 252) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 252)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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