Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 252

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 252);  I o o n 9 / o ' - 252 - WS 3HS oqi - 233/81 i anderen Veröffentlichungen,'1 und wir halten sie ebenfalls für unbegründet.' Die Gegenüberstellung" züj Zwecke der Identifizierung stellt unseres Erachtens keinen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit des Verdächtigen dar, de 1. die Gegenüberstellung euch ergeben kann, daß die gegen einen Verdächtigen entstandene Belastung durch die Gegenüberstellung widerlegt wird, indem die bisher als verdächtig geltende Person nicht als Verdächtiger identifiziert wird und 2. selbst bei oositiven Ergebnis der v s; inüfcerstelluna der Verdächtige als solcher und nicht als 1 ater identifiziert wird. Wenn beispielsweise ein Zeuoe in einer Gi erstellunn :iert, die einen Vercechtioen eis eine Person am Ort eines Brandgeschehens zur Brandzeit gesehen hat, ist damit noch nichts über dienstrafrechtliche Verantwort- ■ lichkeit des Verdachtioen ausafesfbot und es hat auch kein Einariff in oie persönli’' Freiheit des Verdechticen ststt-gefunden, es sei denndie Überführung einer Person der Lüge würde schon als soc&et, gewertet. 2 Die Ablehnung der Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung im Prüfungsverfahren würde dem Anliegen des Prüfungs Stadiums widersprechen, weil dadurch im Einzelfall die Fest- 1 2 1 Weidlich "Die Prüfung der Anzeige a . a. 0. , S. 52/53 "Lehrkommentar zum StrafProzeßrecht" 1579, S. 77, H. Friedrich "Die Methoden zur Wiedererkennung von Personen und von Sachen" Publikationsabteilung MdI.1973, S. 107 2 VgT. zur Zulässigkeit der Gegenüberstellung zun Zwecke der löentifizieruno als Prüfungshandlung auch Putz "Die Durchführung des strafprozessualen Prüfunasverfshrens gemäß §§ 52 und 95 StPO durch das Untersuchungsornan bei-ErstInformationen von IM/GM3 operativer Dienstsinneiten über geplante öffentlichkeitswirksane schwere Angriffe gegen die Staatsgrenze der DDP durch Büraer der DDR" Fachschulabschlußarbeit, GVS 195/80;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 252) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 252 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 252)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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