Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 613

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 613 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 613); - 613 - Der Untersuchungsführer muß weiterhin fähisr WS 3HS 001 - 000044 233/81 'ein, seine Beobachtung auf qualitativ unterschiedliche Objekte richten zu können. Y/ie erwähnt, hat der Untersuchungsführer Beobachtungsleistungen sowohl bei Beschuldigten-und Zeugenvernehmungen als auch bei der Durchführung anderer Untersuchungshandlungen, wie Tatortbesichtigungen, Y/ohnungsdurchsuchungen, Rekonstruktionen, im Verlauf von Kontakten zu Gutachtern und Kollektivvertretern usw. zu bewältigen. Wesentlich ist die Ausprägung der genannten Fähigkeit auch in den Fällen seiner Einbeziehung in verschiedenartige operative llaßnahmen. Dine nicht unwesentliche Rolle in der Untersuchungsarbeit spielt in diesem Zusammenhang die Fähigkeit des Untersuchungsführers zur Se 1 b51becbachtunp;. Sie erstreckt sich insbesondere auf die Feststellung des eigenen Auftretens Verlauf von Untersucliungsh ndlungerisjWI? Beschuldig ten, Zeugen und anderen 'beteiligt ehsönen Eie Selbstbeobachtung ist zjjt ein wesentlicher Bestandteil der vom Unt SüRigss'ührer zu fordern- den Selbst ko nt die an anderer Stelle noch einzugehen zu bezeichnen, notwendiger Bewandt eil der Erkonntnistätigkeii des Untersuchungsführers ist, wie bereits erwähnt, das Gedächtnis. Für die Qualität der von Untersuchungsführer zu fordernden Gedächtnisleistungen sind solche Faktoren von entscheidender Bedeutung wie. seine Konzentrationsfähigkeit und die Gerichtetheit seiner Wahrnehmungen, seine Einstellung zur Lösung der jeweiligen Aufgabe und das damit verbundene Interesse an der Erreichung optimaler Erfolge, politisch-operative und untersuchungsspezifischo Erfahrungen und Kenntnisse sowie der Ausorägnngcgrad anderer bereits genannter intellektueller Eigenschaften. Die Gedachtnisleistungen des Untersuchungsführers sind dabei eindeutig aufgabenbezogen. Das bedeutet vor allen, daß er- zunächst fähig und in der Lage sein muß, in ihrer Bedeutung und in ihrem Inhalt verschiedenartige Informationen,bezogen auf den Gegenstand der Beweisführung beziehungeweise der Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 613 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 613) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 613 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 613)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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