Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 187

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 187);  ' 008186 .1 1 87 WS S!-!S 001 - 233/31 Dadurch wird die oben hervorgehobens Verantwortung 'der'XJh'tör-' suchuncisornons des MfG speziell. in bezug auf die Deweisführung und die abschließende Doweisv/ürdinung nochmals untcrctrichon , auch in bezug auf nie von uns erhobene Forderung, daß Voraussetzung für die Begründung des hinreichenden Tatverdachts die durch die Ergebnisse der Herzeisführung in urmittlungsverfehren fcstgostelltc Gewißheit des V.’ohrheitsv;e!'tes der entsprechenden' Ern i111 u ng se ro c -bnisse so in nuß. Kann na mli ch zu d~n vo: r c ?. chcndr.n Tatverdacht orf aßton Unotund ren - daß der Boi te die entsprechende Straf tat begangen hat - de r zveifi U : p. Osnols nichterbracht werden, dann muß das bereits auf die Ab- schlüße nt e che idung durch das Untersuchungsorgan entscheidenden Ei.nfluG haben. Kann die Gewißheit der Untorsuchungoorgcbnisse :ur l-, - t - „ !- c n t oder andere die straf re Fest s t o 11 u n g e n n i c h t g o t r o f f e n v; c r io oh 1 uBcntso.!“nidu nc ro;;a1 des f c' ( F.'i StPO: in nieset r,rrg 11 ,, den Ujt a ~~Öjpjgy n i t d en Täter , zur Sc hu' \ } r~: rS V L* 1 c : i 1 tvor t lichkeit bog rl erden 'ys.oo eilt her eite o r qjdL© hl! na so r o o ns $ 1 } ö G e ■ - f?" p4: lt zugunsten dos nrl \1 p p d *r 4r ’j ; f:r p \yn p !* fr J*j p 1 f r■ r Un’! c Ü t Z1 ich !Cit : i r) . i - r-.r* -.‘‘O p A A r- - nl. ui!,;: u J. - / . sioen Erfordernisse des Verse hin r. derJE i nctoll€thf; ifre s V o r f ? h r c n; Ziff. GtPO zu übof’VfeBgn. Die hier dargot.lltch boivoisnsZincn Er Schlusses dos Ermittlungsverfahrens und die souveräne Stellung des Gerichts in Beneisprozeß führen zu unmittelbaren proh tischen Konsequenzen für die abschließende Demoisv.Tirdinung in Schlußbericht. Sie betreffen insbesondere die konhrcto und detaillierte snchvorhaltobezogcne Auseinandersetzung rit der Beweis läge . In Schlüßhnrlebt muß dis tatsächliche Bowel sinne ob.iek tiv und korrekt dar cos tollt werden . Es vznro unverentror t-lich und in Anbetracht der skizzierten Beweisführungspflicht des Gerichts auch sinnlos, in Schlußboricht den Eindruck einer eindeutigen Deweislege zu sämtlichen Detailfreren zu erwecken, beispielsweise dadurch, daß vorhandene widerspräche Unklarheiten und Ungereimtheiten durch elegante Formulierungen umgangen werden. Es könnte die Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens und damit die engestrebton politischen Ziele ernsthaft gefährden , wenn Staatsanwalt und Gericht in Vertrauen auf die;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 187) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 187)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung der untersteht dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die rationelle und wirksame Organisation der gesamten Tätigkeit aller Mitarbeiter. So wird der Arbeitsgruppenleiter seiner Rolle als unerläßliches Bindeglied zwischen dem Leiter und jedem einzelnen Mitarbeiter gerecht.

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