Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 187

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 187);  ' 008186 .1 1 87 WS S!-!S 001 - 233/31 Dadurch wird die oben hervorgehobens Verantwortung 'der'XJh'tör-' suchuncisornons des MfG speziell. in bezug auf die Deweisführung und die abschließende Doweisv/ürdinung nochmals untcrctrichon , auch in bezug auf nie von uns erhobene Forderung, daß Voraussetzung für die Begründung des hinreichenden Tatverdachts die durch die Ergebnisse der Herzeisführung in urmittlungsverfehren fcstgostelltc Gewißheit des V.’ohrheitsv;e!'tes der entsprechenden' Ern i111 u ng se ro c -bnisse so in nuß. Kann na mli ch zu d~n vo: r c ?. chcndr.n Tatverdacht orf aßton Unotund ren - daß der Boi te die entsprechende Straf tat begangen hat - de r zveifi U : p. Osnols nichterbracht werden, dann muß das bereits auf die Ab- schlüße nt e che idung durch das Untersuchungsorgan entscheidenden Ei.nfluG haben. Kann die Gewißheit der Untorsuchungoorgcbnisse :ur l-, - t - „ !- c n t oder andere die straf re Fest s t o 11 u n g e n n i c h t g o t r o f f e n v; c r io oh 1 uBcntso.!“nidu nc ro;;a1 des f c' ( F.'i StPO: in nieset r,rrg 11 ,, den Ujt a ~~Öjpjgy n i t d en Täter , zur Sc hu' \ } r~: rS V L* 1 c : i 1 tvor t lichkeit bog rl erden 'ys.oo eilt her eite o r qjdL© hl! na so r o o ns $ 1 } ö G e ■ - f?" p4: lt zugunsten dos nrl \1 p p d *r 4r ’j ; f:r p \yn p !* fr J*j p 1 f r■ r Un’! c Ü t Z1 ich !Cit : i r) . i - r-.r* -.‘‘O p A A r- - nl. ui!,;: u J. - / . sioen Erfordernisse des Verse hin r. derJE i nctoll€thf; ifre s V o r f ? h r c n; Ziff. GtPO zu übof’VfeBgn. Die hier dargot.lltch boivoisnsZincn Er Schlusses dos Ermittlungsverfahrens und die souveräne Stellung des Gerichts in Beneisprozeß führen zu unmittelbaren proh tischen Konsequenzen für die abschließende Demoisv.Tirdinung in Schlußbericht. Sie betreffen insbesondere die konhrcto und detaillierte snchvorhaltobezogcne Auseinandersetzung rit der Beweis läge . In Schlüßhnrlebt muß dis tatsächliche Bowel sinne ob.iek tiv und korrekt dar cos tollt werden . Es vznro unverentror t-lich und in Anbetracht der skizzierten Beweisführungspflicht des Gerichts auch sinnlos, in Schlußboricht den Eindruck einer eindeutigen Deweislege zu sämtlichen Detailfreren zu erwecken, beispielsweise dadurch, daß vorhandene widerspräche Unklarheiten und Ungereimtheiten durch elegante Formulierungen umgangen werden. Es könnte die Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens und damit die engestrebton politischen Ziele ernsthaft gefährden , wenn Staatsanwalt und Gericht in Vertrauen auf die;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 187) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 187 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 187)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel sowie der wesentlichen Aufgaben und Maßnahmen der Leitungstätigkeit und ihrer weiteren Vervollkommnung. werden durch alle Leiter, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter erarbeitet.

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