Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 254

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 254 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 254);  8btU ! 0 0 02 51 j “5 - WS DHS 001,-- 233/83 L nalistische Untersuchung geeigneter Kandschriftproben bzw. zur Duldung der Abnahme von Fingerabdrücken zu veranlassen. Beispielsweise könnte der Anlaß darin bestehen, daß der Schriftverursacheranonymer Schriftstücke mit politisch negativem Inhalt identifiziert werden und der Verdächtige als solcher ausgeschlossen werden soll. Ebenso kann es beispielsweise im Zusammenhang mit politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, in deren Verlauf Sachbeschädigungen erfolgten ■bznv. anderweitig Fingerspuren hinterlassen worden sein konnten - z. B. an eingeschlagenen Schaufenstern -, zulässig sein, Fingerabdrücke von den zugeführten Personen zu nehmen um sie als Spurenverursacher auszuschließen. Dagegen ist es unseres Erachtens unzulässig, diese .erlcermungs-diens tlichen Maßnahmen im strafprozessualen Prüfungsverfahren ohne Sachbezug zu veranlassen, da in solchen Fällen ihre Durch“ führung eindeutig zum Zwecke der kriqstischen Registrierung erfolgen würde . . *** Ihre Nutzung für die inof f iziellerfSpsicher des MfS und für die MfS-interne kriminalistische Fahndungsarbeit bleibt davon unberührt. \ Die Bejahung der Zulassiclkeit der Gegenüberstellung zum *"# w , Zwecke der IdentipFi£ierung von Personen sowie der Abnahme von HanldJhri ft proben vom Verdächtigen als "erkennungs-dienstliche Maßnahmen" im Prüfungsstadium ermöglicht es, in den entsprechend gelagerten Fällen diese Maßnahmen im Prüfungsverfahren zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und darüber hinaus für die Beweisführung im Strafverfahren zu nutzen. Voraussetzung ist allerdings, daß die Durchführung dieser erkennungsdienstlichen Maßnahmen so erfolgt, daß wahrheitsgemäße Ergebnisse erzielt werden und damit ihr Beweiswert für das Strafverfahren gesichert wird. Dabei sind im einzelnen komplizierte Aufgaben zu lösen, die bezogen auf die hier behandelten erkennungsdienstlichen Maßnahmen in einer Anlage zur Forschungsarbeit dargestellt sind. 3 3 Vgl. Anlage I;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 254 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 254) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 254 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 254)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Verhafteten werden in den für sie erforderlichem Umfang mit den Regimebedinqungen in der Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit , vorn Zeitpunkt der Aufnahme an, vertraut gemacht. Sie werden über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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