Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 142

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 142 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 142); V1 kz - WS DMS OOÜ - 233/31 Sie ist in Abhängigkeit von objektiven und subjektiven Be-dingungen ebenfalls sehr unterschiedlich gestaltet . Sie kann nach vorangegangenen Einschätzungen operativer Materialien sehr detailliert sein und sich in anderen Fallen auf den bloßen Auftrag beschränken, sich am Ereignisort Klarheit zu verschaffen. Inhaltlich sollte allerdings jede Einweisung durch den Dienstvorgesetzten stets auf realistische Ziele und wahre Untersuchungsergebnisse orientieren. Der Dienstvorgesetzte muß unbegründete und voreilige Schlüsse aus den vorliegenden Ausgangsmaterialien vermeiden, da durch die vorhandenen Informationen nicht getragene Einschätzungen und Zielstellungen geeignet sind, das Vorgehen des Untersuchungsführers in falsche Richtungen zu lenken, den Kenntnissen und Erfahrungen des Untersuchungsführers sowie seinem Denkvermögen. Ein auf dem speziellen Arbeitsgebiet erfahrener Untersuchungsführer stellt auf Grund seiner umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen bei der BeurteilufltiMer' vorhandenen Ausgangs- gf / materiellen ganz andere Zusammenhänge her als ein unerfahrener Mitarbeiter mit geringen Kenntnissen. Eine zentrale Rolle bei der Einschötzuno' von Ausnanosmaterialien spielt das Vor- y" r stellungsvemögen des Untersuchungsführers. Er muß sich ständig bewußt und zielgerichtet darum bemühen, die Vorhände- fjS .■ nen Daten realistisch zu verarbeiten, seine Vorstellungen immer an der Realität zu überprüfen und zu konkretisieren und sich vor Wunschdenken hüten, der dem Untersuchungsführer zur Verfügung stehenden Zeit für die Analyse des vorhandenen Ausgangsmaterials. Der Untersuchungsführer muß Gelegenheit erhalten, sich vor Beginn seines Einsatzes über das vorliegende Ausgangsmaterial detailliert zu informieren. Es hot sich als äußerst nachteilig erwiesen, wenn insbesondere vorliegende Ergebnisse einer operativen Bearbeitung dem Untersuchungsführer oder dem zuständigen Dienstvorgesetzten der Linie IX vor Beginn der Erstvernehmung aus Zeitgründen nicht oder nur oberflächlich zur Kenntnis gelangten. U J LU 000141 C.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 142 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 142) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 142 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 142)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit keine Rolle. Es sei deshalb an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, daß gemäß mit eine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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