Hauptabteilung Ⅸ des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen

Hauptabteilung Ⅸ (Untersuchungsorgan) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen.

Video 3 der Aufnahmen vom 12.9.2010 des Raums 168 (Vernehmerraum, Vernehmerzimmer, Sprecherraum) mit der Ausstellung (Rauminstallation) Inhaftiert von Gvoon Arthur Schmidt im Erdgeschoss des Südflügels (Vernehmertrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)in Berlin-Hohenschönhausen.

Die Hauptabteilung Ⅸ des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war das Untersuchungsorgan des MfS und hatte ihren zentralen Dienstsitz auf dem Gelände der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des MfS der DDR im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen. Diese dem Minister für Staatssicherheit Armeegeneral Erich Mielke direkt unterstellte Diensteinheit des Staatssicherheitsdienstes war als Linie Ⅸ des MfS für die Ermittlungsverfahren des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR verantwortlich. Dabei besaß die Hauptabteilung Ⅸ als Untersuchungsorgan des MfS nicht nur geheimdienstliche, sondern darüber hinaus auch weitreichende polizeiliche und staatsanwaltliche Rechte. Sämtliche vom Staatssicherheitsdienst geführten Untersuchungs- und Ermittlungsverfahren in der DDR liefen unter Anleitung und Kontrolle der Hauptabteilung IX. Das betraf die strafrechtlichen Untersuchungen in der zentralen Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen und der zweiten zentralen UHA des MfS in Berlin-Lichtenberg sowie die Ermittlungsverfahren der durch die HA IX in Berlin angeleitet und kontrolliert arbeitenden Abteilungen Ⅸ in den eigenen Untersuchungshaftanstalten der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des MfS der DDR in Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt-Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Die Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen befanden sich grundsätzlich in den gleichen Gebäudekomplexen wie die Untersuchungshaftanstalten der für den Untersuchungsgaft- und Strafvollzug des MfS verantwortichen Abteilung XIV des Staatssicherheitsdienstes. Die Abteilung IX der BVfS Berlin betrieb darüber hinaus eine Außenstelle, die sich in der zentralen Untersuchungshaftanstalt der Deutschen Volkspolizei (DVP) im Präsidium der DVP in der Keibelstraße in Ber­lin-Mitte befand, wo einige Untersuchungsführerder der Abteilung IX der BVfS Berlin legendiert tätig waren. Die "einfach strukturierten" Ermittlungsverfahren wurden in der Regel in den Abtei­lungen IX der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit geführt. Die Hauptabteilung IX bearbeitete die Verfahren von überregionaler Be­deutung, etwa gegen prominente Dissidenten sowie bei organisierten oppositionellen Aktivitäten und Spionagefällen. Daneben waren die Grundsatzaufgaben sowie alle auswer­tenden, analysierenden und koordinierenden Tätigkeiten in der Hauptabteilung IX angesie­delt. Im März 1989 gliederte sich die Hauptabteilung Ⅸ unter der Leitung von Generalmajor Dr. Rolf Fister in die HA Ⅸ/1, HA Ⅸ/2, HA Ⅸ/3, HA Ⅸ/5, HA Ⅸ/6, HA Ⅸ/7, HA Ⅸ/9, HA IX/10, HA Ⅸ/11, HA Ⅸ/12, HA Ⅸ/AGL, HA Ⅸ/AKG, HA Ⅸ/SR S, HA Ⅸ/SR SK und HA Ⅸ/SR BMS. Ende 1988 verfügte die Hauptabteilung IX des MfS in Berlin-Hohenschönhausen über 488 hauptamliche Mitarbeite und gesamte Linie IX des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR über insgesamt 1.225 hauptamliche Mitarbeiter.

Die Hauptabteilung IX und deren angeleitet und kontrolliert arbeitende Abteilungen IX in den Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit des MfS bearbeiteten sogenannte Untersuchungsvorgänge auf der Basis eines formal eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, das in der Regel mit der Inhaftierung des Beschuldigten in den eigenen Untersuchungshaftanstalten des MfS einherging. Welcher Delikte sich die Ermittler des MfS in Abgrenzung zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums des Innern (MdI) annehmen durften, war nicht genau definiert. In der Praxis sah sich der Staatssicherheitsdienst bei Straftaten verantwortlich, "bei denen ein staatsfeindlicher Hintergrund von vornherein nicht auszuschließen war, die Auswirkungen der Delikte öffentlichkeitswirksam und, oder besonders schädlich sein konnten und das MfS ein geheimdienstliches Interesse an den Tätern hatte". Eine interne Richtlinie aus dem Jahr 1950 definierte den Personenkreis, den der Staatssicherheitsdienst unter anderem durch dessen Verhaftung unschädlich machen sollte, pauschal als "Verbrecher, die eine aktive feindliche antidemokratische Tätigkeit ausüben". Die HA IX bearbeitete Ermittlungsverfahren in den Bereichen der sogenannten "politischen Untergrundtätigkeit" und in Fällen von "Angriffen gegen die Staatsgrenze", also Versuchen, die DDR zu verlassen. Sie übernahm die Untersuchungen bei Wirtschaftsverbrechen, Havarien und Bränden sowie vereinzelt auch bei Tötungsvergehen oder Suiziden, die als sicherheitsrelevant erachtet wurden. Darüber hinaus wurde die Hauptabteilung bei Militärstraftaten und in Fällen von NS-Verbrechen aktiv. Sie bildete das Verbindungsglied zu den Staatsanwaltschaften und den Gerichten und arbeitete vor allem bei Ermittlungen zu Fluchtdelikten mit den Geheimdiensten anderer sozialistischer Länder zusammen.

Die Hauptabteilung IX des MfS der DDR im zentralen Dienstsitz in Berlin-Hohenschönhausen gliederte sich im März 1989 unter der Leitung von Generalmajor Dr. Rolf Fister in einen Bereich, der dem Hauptabteilungsleiter Rolf Fister direkt unterstellt war und lediglich aus Leitungsor­ganen bestand, und in vier Anleitungsbereiche, die seinem 1. Stellvertreter Oberst Dr. Achim Knopf und seinen drei Stellvertretern Oberst Jürgen Lehmann, Oberst Dr. Klaus Herzog und Oberst Dr. Manfred Eschberger unterstanden und in denen vor allem untersuchungsführende Abteilungen nach fachlichen Gesichtspunkten strukturiert waren. Generalmajor Dr. Rolf Fister diente als wichtigstes Leitungsorgan die ihm direkt unterstellte HA Ⅸ/AKG (Auswertungs- und Kontroll­gruppe), die neben den klassischen Aufgaben Information, Analysen, Anleitung und Kontrolle auch für Rechtsfragen und die Verbindungen zu den anderen "Rechtspfle­georganen" zuständig war. Darüber hinaus kümmerte sich die HA IX/AKG/Koo (Koordinierung) der Auswertungs- und Kontroll­gruppe um die inoffiziellen Verfahren der Linie IX (Zelleninformatoren und Abhörmaß­nahmen). Des weiteren warwar dem Leiter der Hauptabteilung IX die für die Mobilmachung und Objektsicherung der Hauptabeilung IX zuständige HA Ⅸ/AGL (Arbeitsgruppe des Leiters) sowie die für die Sonderaufträge des Ministers für Staatssicherheit, insbesondere aller der Häftlingsfreikäufe der DDR zuständige HA Ⅸ/SR S (Selbstständiges Referat Sonderaufgaben) direkt unterstellt. Dem 1. Stellvertreter Oberst Dr. Achim Kopf des Hauptabteilungsleiters unterstanden die Untersuchungsabteilung HA Ⅸ/6 (Militär­angehörige) und die  HA Ⅸ/9 (Grenzdelikte), die insofern miteinander "verwandt" waren, als letztere 1964 aus ersterer (die auch für die Grenztruppen zuständig war) ausgegründet wurde. Die für die Verbindungen zu den Untersuchungsorganen der "befreundeten" Sicherheitsorgane der anderen sozialistischen Staaten verantwortliche Abteilung HA IX/10 (internationale Beziehungen) war wiederum 1981 aus der Abteilung HA IX/9 hervorgegangen. Sie befasste sich ganz überwiegend mit der Rückführung von Bürgern der DDR, die bei Fluchtversuchen über "Drittstaaten" festgenommen worden waren. Hinzu kam in diesem Anleitungsbereich noch die Abteilung HA Ⅸ/11 (Archiv Nazi- und Kriegsverbrechen), die sich um Recherchen zu NS-Sachverhalten und um ein entsprechendes Sonderarchiv kümmerte, aber keine untersu­chungsführende Struktureinheit war. Die wenigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen NS-Täter wurden seit 1985 von der HA Ⅸ/2 (politischer Untergrund) durchgeführt. Der Stellvertreter Oberst Dr. Klaus Herzog war für die beiden klassischen politischen Untersuchungsabteilungen HA Ⅸ/2 (politischer Untergrund) und die HA Ⅸ/3 (Volkswirtschaft) sowie die mit letzterer fachlich verwandten HA Ⅸ/SR BMS (Betriebe des MfS) verantwortlich, die speziell für Untersuchungen in den eigenen Betrieben des Ministeriums für Staatssicherheit zuständig war. Ein weiterer Anleitungsbereich unter Oberst Dr. Manfred Eschberger setzte sich aus der HA Ⅸ/1 (Spionage) und der HA Ⅸ/5 (MfS-Mitarbeiter) zusammen, die für die Ermittlungsverfahren gegen die eigenen Mitarbeiter, gegebenenfalls auch gegen Inoffiziele Mitarbeiter (IM) des MfS zuständig war. Die Kombination dieser bei­ den Abteilungen in einem Anleitungsbereich unterstreicht die große Bedeutung des Ge­heimhaltungsaspekts bei der Strafverfolgung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes, auch wenn dabei in der Praxis vielfach gewöhnliche kriminelle Delikte (u. a. Eigentumsdelikte, Körperverlet­zung, fahrlässige Tötung) eine Rolle spielten. Der Stellvertreter Oberst Jürgen Lehmann war für die "unpolitischen" und "kriminalpolizeilichen" Aufgaben, das heißt die für die zustän­dige HA Ⅸ/7 (allgemeine Kriminalität) und die stark kriminaltechnisch ausgerichtete HA Ⅸ/SR SK (Sonderreferat Spezial­kommission) sowie der für die "materiell-technische Sicherstellung" zuständige HA Ⅸ/12 (Rückwertige Dienste).

 

Nahezu alle Mitarbeiter der Hauptabteilung IX gehörten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) an und bildeten eine entspre­chende Grundorganisation (GO) der SED. Ihre Untergliederung in Abteilungsparteiorganisationen (APO) folgte der Struktur der Diensteinheit. Insgesamt gab es seit der letzten Wahl der Parteiorgane im November 1988 19 APO. Die Leitung der GO bestand aus drei hauptamt­lichen Parteifunktionären, dem Sekretär der GO Oberst Lothar Eichhorst, dem stellvertretenden Sekretär der GO Oberstleutnant Dr. Frank Osterloh und dem Funktionär für Agitation und Propaganda sowie 17 weiteren Genossen der SED, unter denen sich auch Generalmajor DR. Rolf Fister und zahlreiche andere Leitungskader der HA IX befanden. Die Leitung der Grundorganisation war für den politisch-ideologischen und "politisch-moralischen" Zustand der Diensteinheit mitverantwortlich. Zum Kaderbestand der Hauptabteilung IX des MfS in Berlin-Hohenschönhausen gehörten Ende 1988 auch 27 Offiziere im besonderen Einsatz (OibE), die vor allem in den Untersuchungsorganen von Volkspolizei und Zollverwaltung platziert waren. So waren fast alle Leiter der für die schwere Kriminalität zuständigen Dezernate II der Kriminalpolizei in den Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei sowie der Leiter der entsprechenden Abteilung II der HA Kriminalpolizei im Ministerium des Innern, Siegfried Küchler, als Offizier im besonderen Einsatz der MfS-Untersuchungslinie verpflichtet. Das Gleiche gilt für den Leiter des Sachgebiets II (Untersuchung) des Zollfahndungsdienstes der Zollverwaltung, Gerhard Conrads. Auch im Bereich Militärjustiz führte die HA IX Offiziere im besonderen Einsatz wie den Richter im Militärkollegium des Obersten Gerichts Bernd Wagenknecht und den stellvertretenden Leiter der Unterabteilung Recht in der HA Militärgerichte des Justizministeriums Heinz Penndorf. Darüber hinaus gab es weitere OibE, die zwar anderen Diensteinheiten des MfS zugeordnet waren, aber mit denen die MfS-Untersuchungsorgane offizielle Beziehungen pflegten, etwa in der Sektion Kriminalistik der Humboldt Universität zu Berlin (HA Kader u. Schulung), in der Zollverwaltung (HA VI) oder in anderen Zweigen der Volkspolizei und des Strafvollzuges (HA VII) des Ministeriums des Innern der DDR.

Die formale Qualifikation der hauptamtlichen Mitarbeiter der MfS-Untersuchungsorgane lag erheblich über dem Durchschnitt ides Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. In der Hauptabteilung IX besaß Ende November 1988 jeder zweite hauptamtliche Mitarbeiter einen Hochschulabschluss, was seit dem Vorjahr für die Untersuchungsführer der HA IX obligatorisch geworden war. Im Unterschied zu vielen operativen Diensteinheiten des MfS waren diese Hochschulabschlüsse überwiegend an zivilen Hochschulen und Univer­sitäten der DDR, zumeist an den Sektionen Rechtswissenschaft und Kriminalistik der Humboldt Universität zu Berlin, erworben worden. Die Qualität der Abschlüsse der Juristischen Hochschule (JHS) des Ministeriums für Staatssicherheit in Potsdam-Eiche, die zur Führung des Titels "Diplomjurist" berechtigten, ist durchaus kritisch zu betrachten, insbesondere im Hinblick auf die juristische Qualifikation, die für einen Untersuchungsführer erforderlich war. Es handelte sich vielmehr um eine Art "tsche­kistisches" Allround-Studium, in dem der rechtswissenschaftliche Anteil eher untergeordneten Charakter hatte.

Vgl. Roland Wiedmann, Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989, MfS-Handbuch, BStU (Hrsg.), Berlin 2010, S. 137; Rita Sélitrenny, Doppelte Überwachung, Geheimdienstliche Ermittlungsmethoden in den DDR-Untersuchungshaftanstalten, Ch-Links Verlag, Berlin 2003, S. 200-279; Die Dokumentation (Dauerausstellung) der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen zu Mitarbeitern der Hauptabteilung IX, Berlin 2014; Julia Spor, In Haft bei der Staatssicherheit, Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951-1989, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015; Katrin Passens, MfS-Untersuchungshaft, Funktionen und Entwicklung von 1971 bis 1989, Lukas Verlag, Berlin 2012; Elisabeth Martin, Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten, Herkunft, Arbeitsweise und Mentalität der Wärter und Vernehmer der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen, Nomos Verlag, Baden-Baden 2014; Roger Engelmann, Frank Jostel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2016.

Dokumentation Stasi-Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan); Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR DE HA IX).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Bürger einzustellen Zugleich sind unsere Mitarbeiter zu einem äußerst wachsamen Verhalten in der Öffentlichkeit zu erziehen, Oetzt erst recht vorbildliche Arbeit zur abstrichlosen Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

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