Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 97

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 97 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 97);  000036 L. i ct j - 97 - WS 3HS 001 - 203/CI Straftat auf der Grundlage der Spuren auf zuklären, die sie in der objektiven Realität hinterlassen hat. Diese Spuren können materieller Art sein und in Form materiell fixierter Abbilder (Ab- und Eindrücke); feste, flüssige und gasförmige Stoffe oder als andere sinnlich wahrnehmbare Versndo-runnen von Gegenständen und Umständen auf treten oder es handelt i sich um "Spuren" im Gedächtnis von Menschen, also um in B vvußtsein gespeicherte Wahrnehmungen oder um andere gesellschr.it liehe Auswirkungen der Straftat. Diese Spuren und Gedächtnisinhalte von Personen müssen im Se-vveisführungsprozeß als Beweismittel erkannt, sachkundig gesichert und in ihrem Informationsgehalt allseitig und unvoreingenommen ausgewertet werden. Bei der Suche, Sicherung und Auswertung sowohl der materiellen als auch der ideellen Beweismittel k o m nt wissensch s ft liehe n l Jp.tersucl ’i u ngsnethoden .eine zentrale Bedeutung zu. Manche materielle Spur der strafbaren Handlung ist latent und mädv-durcH den Einsatz moderner Forschungsergebnisse dersozialistischen Kriminalistik und verwandter Wissenschaft ins auffindbar und in r rt i “ i .i die Beweisführung beütünosvollen Informationsoehalt erschließ- bar. Ebenso bed/fff. bei der unverfälschten Erschließung des Bewußt sei ns inhiaLtiS" von Personen über das aufzuklärende Ge- \ -A* +v schehen, dssmeist in unterschiedlicher persönlichkeitstypi-scher weise erlebt worden ist, wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden, besonders bei der Befragung und Vernehmung von Personen. 2. Auf dieser Grundlage und unter Einbeziehung weiterer im Prozeß der Aufklärung der Straftat entstehender Beweismittel sowie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse rekonstruie-ren die Erkenntnissubjekte gedanklich den Verlauf und das Wesen der Straftat. Da das einzelne Beweismittel grundsätzlich nur Ausschnitte der aufzuklärenden Straftat widerspiegelt und darüber hinaus - wie im vorangegangenen Abschnitt begründet - in der Reoel ihre Wesensmerkmale nicht oder nur unvollständig erkennen läßt, kommt der gedanklichen Verarbeitung der durch die Beweismittel vermittelten Informationen eine zentrale Bedeutung zu.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 97 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 97) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 97 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 97)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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