Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 705

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 705 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 705); - 705 WS 3HS 001 - 233/81 “StU 000135 - die anforderungsgerechte Dokument!erung von Beschuldigten-- aussagen und anderen Untersuchungsergetanissen - die aufgabenbezogene Abfassung von politisch-operativen und anderen Informationen sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren erforderlicher juristischer Dokumente - aufgetretene Fehler bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen, vor allem im vernehmungstaktischen Bereich und bei der Realisierung der gesetzlichen und wissenschaftlichen Erfordernisse der Beweisführung, Verstöße gegen die Konspiration und Y.’achsankeit sowie Verletzungen gesetzlicher oder moralischer ITormen. Die auf Schwerpunkte orientierte Kontrolle, von Ermittlungs- y' ‘ ’ . r verfahren verlangt darüber hinaus die Erkennung solcher Komplexe, von deren qualifizierter Bearbeitung weitgehend die Erreichung der Zielstellung des jeweiligen Verfahrens abhängt. Das betrifft gleichermaßen diHerausarbeitu für Stagnation in der Beaddng von Ermittlungsverfahren mit Hilfe der Kontrolleuarüber Aufschluß zu erhalten, auf welchen Gebieten der rlucnungsführer Anleitung und Unterstützung benü itung der Ursachen Die auf Schwerpunkt der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ausgerichtete Kontrolltätigkeit erfordert von jedem Leiterin! besonderen Maße die ständige Berücksichtigung der Tatsache, daß Kontrollschwerpunkte im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bearbeitungsstand des Ermittlungsverfahrens, durchgeführter Kontrollen oder im Ergebnis anderer vprgangsbezogener Leitungsprozesse Veränderungen und Entwicklungen unterworfen sind. Das verlangt die zielgerichtete und gründliche Überprüfung festgelegter Kontrollaufgaben und damit verbundener anderer Entscheidungen auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit und die Aufhebung oder die Präzisierung diesbezüglicher Entscheidungen und Maßnahmen. Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 705 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 705) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 705 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 705)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Die Inhaftierten sind bei der Aufnahme in die Untersuchungshaft-anstaltan auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Pflichten und Rechte zu belehren.

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