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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 384

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 384 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 384); 384 - WS JHS 001'-233/81 \ 0 5= ) ; ( K 0 1 Strafverfahren und als Beitrag zur Wiedergutmachung. Sie gibt Aufschluß über wesentliches Handeln im Ermittlungsverfahren, das eine Grundlage für die Beurteilung der Persönlichkeit Beschuldigter bildet, insbesondere ihres künftig zu erwartenden Verhaltens. In die Strafzumessungsgründe gehen sowohl die Beurteilung der Tat als auch die Beurteilung der Persönlichkeit ein. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle be- und entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Beschuldigten zu ermöglichen. Es sollen vor allem auch für den Schuldig-en alle Voraussetzungen geschaffen werden, sich von der Straftatyzu distanzieren bzw. sich von Organisatoren der Straftat gegen die DDR zu trennen. Die Ausgestaltung der strafjDrozessualen Rechte Beschuldigter und ihre Wahrung durch da;s?*Untersuchungsorgan bilden die Garantie, daß alle UmständVqs'tgestellt werden können, die als Voraussetzung für-e.h' gerechte Entscheidung der Gerichte er- forderlich sind,; Diese Rechte soll der Beschuldigte im vollen 4 Jüj. ® Umfang nutzen. ;,Di%ses Vorgehen ermöglicht in jedem Falle eine Feststellung,ob Beschuldigte künftig fähig und bereit sind, ihrer Verantwortung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft gerecht zu werden. Es ist insbesondere hinsichtlich der Ergebnisse des Strafverfahrens bedeutsam, ob Beschuldigte weiterhin, unter Umständen aus feindlichen Haltungen zur DDR heraus, gegen die Gesetze verstoßen oder sich auch bei Vorliegen feindlicher Einstellungen zumindest jeglicher Handlungen enthalten, die Gesetzesverletzungen darstellen. Im Strafvollzug sind die Möglichkeiten einer Bewährung durch Arbeit gesetzlich garantiert. Hier kann eine im Ermittlungsverfahren begonnene Wiedergutmachung fortgeführt werden. Es bestehen gesetzliche Möglichkeiten der Beantragung vorzeitiger Strafaussetzung aus dem Strafvollzug. Die Prüfung erfolgt durch das verurteilende Gericht unter Beachtung aller zur Persönlichkeit vorliegenden Feststellungen. Das ermöglicht auch Umstände aus dem Strafverfahren zu berücksicht ioen .;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 384 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 384) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 384 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 384)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und wirkungsvoll zu bekämpfen. Unter den komplizierten Lagebedingungen gewinnt der Prozeß der Beweisführung bei der Untersuchung und Bekämpf mag von schweren Angriffen gegen die Staatsgrenze und Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Erzwingung von beantragten stän digen Ausreisen bearbeitet, womit diese Straftäterkategorie einen Gesamtanteil von der eingeleiteten ErmittTiingsver-fahren umfaßt.

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