Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 138

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 138 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 138); 000137 C j - 138 WS OHS OOl' - 233/81 Leiter, der das Ausgangsmaterial zur Kenntnis erhält oder der die OPK bzvv. den Operativen Vorgang bearbeitet ebenso wie den Kriminalisten beim sogenannten ersten Angriff am Ereignisort, den Mitarbeiter der Linie VI beim Kontrollprozeß, den Mitarbeiter der KD, der eine Anzeige aufnimmt, den Mitarbeiter einer Wach- und Sicherungseinheit, der eine Festnahme auf frischer Tat realisiert usw. In Verallgemeinerung der insgesamt positiven Erfahrungen des MfS bei der Bekämpfung des Gegners, bei der Aufklärung und vorbeugenden Verhinderung der Feindtätigkeit sowie im Kampf gegen andere Erscheinungsformen der Kriminalität darf berechtigt davon ausgegangen werden, daß es in Verwirklichung der diesbezüglichen Orientierungen des Genossen Minister Anliegen aller Diensteinheiten und operativen Linien des MfS ist, eine hohe Qualität.der Ausgsngsmaterialien vor allem unter beweismäßigen Aspekten zu sichern. Aus der Sicht der durcjpie ötitersuchungs- abteilung vorzunehmenden beweismäßigen ßf (i.ta&rtSchätzung des Aus- ~ T*' v gangsmaterials hat es sich .besonders bewährt, - die Vollständigkeit des es müssen sämtliche rrsaterials zu gewährleisten ; eliungen, die bisher getroffen wurden, und die iin&d1 gezeit bevveiserhebliche Bedeutung erlangen können, der zuständigen Untersuchungssbteilung übermittelt werden, auch solche, die vorgenommenen Ersteinschätzungen zu widersprechen scheinen; - die Einheit von Parteilichkeit und Objektivität bei der Ersteinschätzung der bisherigen Feststellungen zu wahren’; Einschätzungen und Schlußfolgerungen der betreffenden Diensteinheit bzvv. der eingesetzten operativen Kräfte und Mitarbeiter sind strikt von den festgestellten Fakten zu unterscheiden; wurden bestimmte Handlungsweisen dor verdächtigen Person durch zielgerichtete operative Maßnahmen veranlaßt, müssen auch diese Zusammenhänge der Untersuchungsabteilung mitgeteilt werden;;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 138 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 138) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 138 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 138)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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