Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 182

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 182 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 182); WS BUS 001 - 233/31 führer aber auch-mitunter bisher unbeachtet gebliebene Erkenntnisse über die Bsweislagc und teilweise sogar neue Einsichten zu non aufzuklarenden Geschehen vermitteln Das ist teilweise psychologisch bedingt: In Anbetracht des moist gegebenen zeitlichen Abstands von der Durchführunn der ioweiiioon -J -’ Untersuchungshandlung, die für den Untersuchungsführer häufig mit positiven oder negativen Emotionen verbunden ist, ist seine Kritikfähigkeit in bezug auf die beweiserheblichen Einzel helfen jetzt stärker ausgeprägt, zumal er sich bei der Vorbereitung und Erarbeitung des Schlußheric-hts der dem gegenüber relativ erlebnioarmen Aufgabe der Zusammenfassung.der Fakten sowie ihrer sachlichen und korrekten Bewertung ausgesetzt weiß. Beide Aspekte weisen nochmals auf die eingangs hervorgehohene Notwendigkeit der ständigen Poweiswürdioujjfeyjg'i-n, damit nicht erst beim Abschluß r’*'- r, - !es Ermittlungsvobisher unbeachtet gebliebene Erfordernioso der Beweisführung hervortroten, die dann meist unter dem ZeitdruckÖer ablaufenden Frist nschoe- hol iS.- t werden müssen. % X r X Die abschließende Deweisv;n jmdinung istinihrem Schwerpunkt da- --------------------------- rauf perichtot , feszustplli .cn und dokumentarisch zu bogrunden, daß der '-Vahrheittn*%N?s der Untorsuchunnseroobnisse über dns. Vor-liegen der vom Tatbestand bezeichneton Straftat, die Identität dos BenchulrMnton mit dem Täter, die Erfüllunn der objektiven ~t . n - - L ' - - - - , I - l’~ und subgekt ivon Tat best nndsnerknale sovvio t"; be r die E;c 1 ctonz c'cr st ro f verschärf onr* oder strafmildernd wirkenden Umstände mit GcwiP-hoit bestimmt ist. Dos erfordert eine nochmalige Prüfung der Beweisgründe, der objektiv bestehenden Beziehungen zwischen ihnen sowie zu den jeweils zu beweisenden Teilergebnissen sowie insbesondere die Auseinandersetzung mit möglichen Gegengründen. Mur wenn in der abschließenden Bewoio-v/ürdigung jegliche real existierenden Gcgennrunde ausgeräumt sind, ist der Beweis des Wahrheitswertes des jeweiligen Untcr-suchunpsernebnisses erbracht. Von besonderer Bedeutung für das Erkennen möglicher Gegengründe ist die umfassende Gewährleistung des Rechts des Beschuldigten auf Verteidicuna während des nesamten Verlaufs des Ermittlunqs-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 182 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 182) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 182 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 182)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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