Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 618

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 618 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 618);  000049 - '618 - VV3 Cü-lS 001 - Z33/BT---- Der Untersuchungsführer muß vor allem durch möglichst umfassende situationsbezogene Einschätzungen der Persönlichkeit des Beschuldigten, Verdächtigen oder Zeugen und ihrer Verhaltensweisen in der Lage sein, daraus Ansatzpunkte für seine vernehmungstaktische Einwirkung festzustellen, um diese zum geeigneten Zeitpunkt nutzen zu können. Dazu gehört die Fähigkeit zu erkennen, wann Beschuldigte, Verdächtige oder Zeugen ein Geständnis ablegen bzw. wahrheitsgemäße Aussagen machen wollen. Er muß diesen Personen durch ein der Situation und Persönlichkeit entsprechend angepaßtes Verhalten dabei Unterstützung geben. Die qualifizierte Durchführung von Vernehmungen und Befragungen verlangt vom Untersuchungsführer Ütorfcra.tive, Snt-schlossenheit und hohe Planmäßigkeit ijaMEandeln. Dazu sind solche Verhaltensv;eisenjwcflaerlich; wie die Gewährleistung einer systematischen iM zielstrebigen gedanklichen sowie organisatorischen Vorbereitung auf Vernehmungen und Befragungen, die kon der gewählten Verhalt te, beharrliche Durchsetzung te, das .erkennen erforderlicher Präzisierungen undffizierungen entsprechend dem Verlauf dieser üntersucdlungen usw. Bei der Durchführung von Vernehmungen una Befragungen muß der Untersuchungsführer seinem Auftreten durch offensive Fragestellungen und überzeugende Argumentationen Nachdruck verleihen können. Er muß beispielsweise in der Lage sein zu verhindern, daß Beschuldigte den Verlauf von Vernehmungen in eine ihnen genebne Richtung lenken. Für die erfolgreiche Führung von Vernehmungen und Bc-fragun-gen ist die Beherrschung einer möglichst breiten Skala sprachlicher Ausdrucksformen durch den Untersuchungsführer eine weitere wichtige Anforderung. Der Untersuchungsführer muß seine Fragen klar, präzise und verständlich stellen können. Er sollte sich im Verlauf von Untersuchungshandlungen davon überzeugen, ob die vernommenen oder befragten Personen gestellte Fragen inhaltlich verstehen. Das erfordert: unter Unständen, den Begriffsapparat des Untersuchungsführers an die Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 618 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 618) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 618 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 618)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß nur zuständige Personen das Zellenrevier betreten und daß keine unberufenen Personen mit Häftlingen unerlaubt in Verbindung treten könnenVorkommnisse dieser Art sind unverzüglich dem Offizier vom Dienst zur Meldung zu bringen ohne seinen Posten zu verlassen, seine Schußwaffe ständig so zu tragen, um bei auf tretenden Gefahren dieselbe zur Anwendung bringen zu können.

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