Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 162

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 162); 233/83 000161 1 Gz WS SMS 001 - keiten zu Einzelinformationen bioton die oben erläuterten Fakten. Beispielsweise kann ein IM darüber berichten, daß dar Verdacht ine Unterlagen, die in Zusammenhang mit der von ihm rechtswidrig betriebenen Übersiedlung stehen, aus seiner Wohnung in das Wochenendgrundstück eines Nachbarn ausoolicfert hat . Das Auf finden -der Unterlagen - Durchschriften von Schriftstücken an staatliche Dienststellen der BRD und internationale Einrichtungen - an annogobenon Ort (bei einer konspirativen Durchsuchung oder später bei einer im Ernittlungsverfobren durchzuführenden Durchsuchung und Beschlagnahme) ist der-Doweis für die Wahrheit der diesbezüglichen IM-InformatIon. Die Aussage eines Beschuldigten über seinen Aufenthalt an einem bestimmten Gebäude, Raum usw. wird dadurch überprüft, daß der Beschuldigte zur detaillierten Schilderung dos Aussehens dos Gebäudes, der 'Einrichtung des Raumes usvv. veranlaßt wird und der Untcypöchungsfuhrer diese Angaben mit den tatsächlichejr'%ep?fienheiten, die ihm sicher bekannt sein müssen, leicht. Die Aussage eines Zeugen, voncineia bestimmten Standort aus ein konkret bezoijJanetes Objekt beobachtet zu haben, wird durch ein Unte-rcußtiungscxperimcnt überprüft , in dessen Ergebnis fC3tgestsl%t%-rffrd - gegebenenfalls unter Beachtuno von Veranderungr!%e’ sich in der Natur in mehreren Dnhror, seit der relevanten Doobachtunfj des Zeugen vollzogen haben -, ob die Beobachtung des Zeugen optisch möglich war oder nicht . Der Dowoiswort von Einzelinformationen läßt sioh durch ihren Vergleich mit anderen Informationen bestimmen ,dcren Wahrheits- wertgesichert ist. Das betrifft nicht nur die oben dargostellten einfach gelagerten Fälle ihrer Obereinstimmung bzw. Nichtübereinstimmung mit empirisch erlangten Tatsachen, sondern darüber hinaus auch ihren Vergleich mit komplexeren Aussagen, die der sinnlich-konkreten Wahrnehmung zugänglich sind. Beispielsweise ist der Wshrheitsvvert der Aussage eines Beschuldigten über Ort, Zeitpunkt und Umstände eines Zusammentreffens mit einem Vertreter der "Charta *77" in der CSSR ohne Schwierigkeiten bestimmbar, wenn über dieses Treffen bereits gesicherte operative Erkenntnisse der Sichorheitsorgane der CSSR zur Verfügung 9tehen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 162) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 162)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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