Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 245

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 245 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 245); ■ BStÜ o ! 00 024 2 ' . I -245 - WS OHS 001 - 233/81 Wahrung der Rechte des Bürgers zu detaillierten und Ober- prüfbaren Aussagen zu veranlassen und diese Aussagen exakt und objektiv zu dokumentieren, um auf dieser Grundlage mit Hilfe anderer Beweismittel den Beweis über die Wahrheit -gegebenenfalls auch Falschheit - der Verdächtigenaussage zu führen. Auf dieser Grundlage ist es in der Regel auch möglich, den Beschuldigten im weiteren Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens zu wahrheitsgemäßen Aussagen zu bewegen, so daß die Verdächtigenaussage in der abschließen-den Beweisvvürdigung tatsächlich keine Rolle mehr spielt. Die'Zuführuno des Verdächtigen zur Befragung Bei der Durchführung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane des MfS hat im Zusammenhang mit der Verdachtigenbefragung die gemäß § 95 (2) StPO in unumgänglichen Fällen zulässice Zuführung des Verdächtigen zur Befragung sine große Bedeutuno , da fast ausnahmslos jeder Bef raounneines Ve rdechtiocn sej-ffe Zuführung vorausgeht . /rt\. " ‘‘k. ‘ Im Rahmen hier untersuchten Fraoe nach den Potenzen der einzelnen Prü f ungshandlungen, für dis Entscheidungsvor-bereit.ung über die Einleitung, 'eines Ermittlungsverfahrens durch die Gs v/ähr 1 eistu,ng der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, lVisejnscheftlichkeit und Gesetzlichkeit bei ihrer Durchführung'sind die Fragen der Zulässigkeit der Zuführung des Verdächtigen sowie der Dauer der nach einer Zuführung möglichen Beschränkung der Bewegungsfreiheit des Verdächtigen von Interesse. Die Zulässigkeit der Zuführung des Verdächtigen ist an des Merkmal .der Unumgänglichkeit gebunden, des beispielsweise gegeben ist, wenn eine Befragung des Verdächtigen an seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort unzweckmäßig ist, die Befreguno jedoch aus zwingenden Gründen unverzüglich stattfinden muß.1 2 1 Während der durchgeführten empirischen Untersuchungen wurde bei insgesamt ca 500 geprüften Ermittlungsverfahren nicht ein Fall festgestellt, wo dieses Problem beim Abschluß des Ermittlungsverfahren3 eine Rolle spielte. 2 Vgl. Lehrbuch "Strafverfahrensrechf, a. a O, S. 228;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 245 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 245) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 245 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 245)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anlage Xi;s v- aus den Festlegungen eines einheitlichen Meldeweges zur Organisation der Brandbekämpfung im Dienstobjekt des Leiters der Hauptabteilung vom.

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