Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 245

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 245 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 245); ■ BStÜ o ! 00 024 2 ' . I -245 - WS OHS 001 - 233/81 Wahrung der Rechte des Bürgers zu detaillierten und Ober- prüfbaren Aussagen zu veranlassen und diese Aussagen exakt und objektiv zu dokumentieren, um auf dieser Grundlage mit Hilfe anderer Beweismittel den Beweis über die Wahrheit -gegebenenfalls auch Falschheit - der Verdächtigenaussage zu führen. Auf dieser Grundlage ist es in der Regel auch möglich, den Beschuldigten im weiteren Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens zu wahrheitsgemäßen Aussagen zu bewegen, so daß die Verdächtigenaussage in der abschließen-den Beweisvvürdigung tatsächlich keine Rolle mehr spielt. Die'Zuführuno des Verdächtigen zur Befragung Bei der Durchführung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane des MfS hat im Zusammenhang mit der Verdachtigenbefragung die gemäß § 95 (2) StPO in unumgänglichen Fällen zulässice Zuführung des Verdächtigen zur Befragung sine große Bedeutuno , da fast ausnahmslos jeder Bef raounneines Ve rdechtiocn sej-ffe Zuführung vorausgeht . /rt\. " ‘‘k. ‘ Im Rahmen hier untersuchten Fraoe nach den Potenzen der einzelnen Prü f ungshandlungen, für dis Entscheidungsvor-bereit.ung über die Einleitung, 'eines Ermittlungsverfahrens durch die Gs v/ähr 1 eistu,ng der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, lVisejnscheftlichkeit und Gesetzlichkeit bei ihrer Durchführung'sind die Fragen der Zulässigkeit der Zuführung des Verdächtigen sowie der Dauer der nach einer Zuführung möglichen Beschränkung der Bewegungsfreiheit des Verdächtigen von Interesse. Die Zulässigkeit der Zuführung des Verdächtigen ist an des Merkmal .der Unumgänglichkeit gebunden, des beispielsweise gegeben ist, wenn eine Befragung des Verdächtigen an seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort unzweckmäßig ist, die Befreguno jedoch aus zwingenden Gründen unverzüglich stattfinden muß.1 2 1 Während der durchgeführten empirischen Untersuchungen wurde bei insgesamt ca 500 geprüften Ermittlungsverfahren nicht ein Fall festgestellt, wo dieses Problem beim Abschluß des Ermittlungsverfahren3 eine Rolle spielte. 2 Vgl. Lehrbuch "Strafverfahrensrechf, a. a O, S. 228;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 245 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 245) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 245 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 245)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindlichen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und Durchführungsbestimmungen zum Befehl ist von der in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X