Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 74

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 74 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 74);  ß fi 0 0 7 3 WS DHS 001 - 7 - - 233/81 Beispielsweise ist jode Beschuldigtenaussage über einen bestimmten Sachverhalt immer objektiv wahr oder objektiv falsch, unabhängig davon, ob das der Untersuchungsführer zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Aussage bereits weiß und wie er sie einschätzt. Die Dialektik des - Erkenntnisprozesses und die ihn konstituierenden Faktoren - Erkenntnisobjekt, Erkenntnistätigkeit des Erkenntnissubjekts und Erkenntnismittel - bestimmen selbstverständlich auch den Prozeß der Erlangung und Sicherung wahrer Untersuchungsergebnisse . Und wie jeder Untersuchungsführer und Leiter aus eigener Erfahrung weiß, ist auch in der Untersuchungsarbeit auf Grund dieser Dialektik - insbesondere infolge der aktiv-konstruktiveri Komponente der Tätigkeit des Untersuchungsführers auf der Stufe der rationalen Erkenntnis' zur Erschließung des Uesens einer Handlung "als Straftat oder als Bestandteil feindlicher Tätigkeit nipht nur die Möglichkeit wahrer Erkenntnisresultffn ebenso die Gefahr inadäquater Widerspiegelung des su%öklärenden Sachverhalts gegeben. Auch in der Unter&tfchungstatigkeit liegen Wahrheit und Falschheit oft seh’b'öeinander, durchdringen sich relative Wahrheiten als'"'Teilwahrheiten und Halbwahrheiten % mit relativen Falschheiten, beispielsweise weil wichtige Um- ' - V stände des i atg.esehehens noch unbekannt sind, weil Wesens- "i merknale bestimmter Erscheinungen noch nicht erkannt sind oder weil der Beschuldigte oder Zeuge bestimmte Tatsachen verschwiegen oder falsch dargestellt hat. Das erfordert, in der Untersuchunosarbeit stets nach voll!;ommenen, nicht mehr ergänzbaren und nicht korrigierbaren, absolut wahren Erkenntnisresultaten zu streben. Man darf sich in der Untersuchungsarbeit nicht mit Teilwahrheiten zufrieden geben, wenn noch nicht alle objektiv gegebenen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft sind, deren Resultate zur Überwindung des relativen Moments der Wahrheit des Erkenntnisresultats beitragen können. Das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchunns-arbeit ist stets die absolute Wahrheit der Untersuchunqserceb- nisse .;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 74 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 74) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 74 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 74)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren in ihrer subversiven Tätigkeit bestärkt fühle und sich noch mehr in die Konspiration zurückziehen. Aus dem Dargelegten ergibt sich zwingend, daß bei der Vorbereitung und Einweisung der Angehörigen zum Wach- und Sicherungsdienst: Die Angehörigen haben zu den festgelegten Zeiten den Dienst anzutreten und sich bei ihrem Wachschichtleiter zu melden.

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