Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Erfurt des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik

Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) Erfurt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Die Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) Erfurt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) befand sich direkt im Zentrum der Landeshaupt­stadt in unmittelbarer Nähe der Bezirksverwaltung des MfS in der Andreasstraße 38. Die von der Bezirksverwaltung der Stasi in Erfurt ab 1951 betriebene Untersuchungshaftanstalt wurde als Gerichtsgefängnis bereits zwischen 1874 bis 1879 erbaut und diente lange zur Unterbringung von Häftlingen des Landgerichts Erfurt. Das Gefängnis war vor allem für Untersuchungshaftgefangene vorgesehen, die während der Kaiserzeit und der Weimarer Republik ihre Haft (sechs Wochen Freiheitsentzug mit Arbeit im Gefängnis) verbüßten. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland wurde die Andreasstraße erstmals ein Ort politischer Repression. Politische Häftlinge in der Zeit des Nationalsozialismus waren in der Andreasstraße vermutlich nur kurzzeitig inhaftiert, ehe sie zumeist in andere Haftanstalten Erfurts oder in Konzentrationslager verbracht wurden. Das direkt an die Haftanstalt angrenzende Gerichtsgebäude fungierte als Sondergericht und bereitete mit seinen Urteilen den Boden zur Euthanasiegesetzgebung vor. Die aus politischen Gründen von den Nationalsozialisten inhaftierten Menschen wurden allerdings zumeist nicht in der Andreasstraße eingesperrt, sondern bei der Erfurter und Weimarer Gestapo (Geheime Staatspolizei). Nach Ende des zweiten Weltkrieges lösten die Amerikaner im April 1945 die deutsche Justiz vorerst auf und das Gerichtsgefängnis verlor kurzzeitig seine Funktion. 1945-48 hatte die sowjetische Kommandantur den Gefängnisbau beschlagnahmt und es als Magazin- und Transportlager genutzt. Einige deutsche Gefangene wurden hier von den Sowjets untergebracht um Hilfsarbeiten auszuführen. 1948 ging die Gefängnisanlage in den Besitz der Thüringer Landesjustiz über, die hier zwei getrennt geleitete Haftanstalten unterbrachte. Die Untersuchungshaftanstalt des Gerichts und eine Strafanstalt für kurzzeitig Verurteilte. 1950 übernahm die Deutsche Volkspolizei (DVP) Erfurt der DDR Teile des Gebäudekomplex, ehe es dann 1952 komplett in die Rechtsträgerschaft der DVP überging. Im Keller des Gefängnisses entstand 1954 ein neuer Zellentrakt, der neben dem Erdgeschoß bis 1989 zur Unterbringung von Polizeihäftlingen diente. Bereits ab 1951 teilte sich die Polizei das Gebäude mit dem Ministerium für Staatssicherheit. Die Stasi bezog das Gebäude im Frühjahr 1951 und richtete in der ersten und zweiten Etage des Gefängnisbaus die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Erfurt des MfS der DDR ein. Diese Untersuchungshaftanstalt wurde wie keine andere Untersuchungshaftanstalt der Stasi in der DDR zusammen mit der Volkspolizei genutzt. Dieser Fakt erforderte erheblich umfangreichere Sicherungsmaßnahmen für die Staatssicherheit. Obwohl bereits seit 1975 Pläne für den Neubau einer eigenen MfS-UHA der BVfS Erfurt existierten, wurde wegen nicht ausreichender personeller und materieller Ressorurcen 1986 bis 1987 lediglich der Gefängnisbau saniert und erweitert.

Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 893
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 948
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 964
Aufnahmen vom 1.5.2012 des Raums 116 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 598
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1164
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 936
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 965
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 979
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 985
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1012
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1144
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1154
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1159
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1171
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1201
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1257
Aufnahmen vom 16.12.2012 des Raums 117 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1295

Wie in allen Untersuchungshaftanstalten der Stasi hatten die Zellen als Fensterersatz Konstruktionen aus versetzt doppelreihigen Glasbausteinen. Ausgestattet waren die Haftzellen mit grober Holzpritsche, dazugehörige Auflagen, Holzhocker, Tisch, Wandschrank, Heizkörper, Waschbecken mit Kaltwasseranschluss und einer Toilette. Zum Abfusssystem der Toiletten empfahlen 1977 Instrukteure der Haftabteilung den Einbau von Geräuschgebern, die allerdings bis zum Ende 1990 nicht realisiert wurden. In dem Stasi-Gefängnis waren eine Sonder-, Schreibzelle und eine zusätzliche Arrestzelle ohne Fenster, Heizung und Toilette zu einer besonderen Behandlung als "Beruhigungsverwahrraum" vorhanden. Die Haftbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Erfurt ähnelten denen anderer UHA des Staatssicherheitsdienstes in der DDR, jedoch galten die Bedingungen in Erfurt als besonders widrig.           Die Untersuchungshaftanstalt verfügte über einige Räumlichkeiten zur allgemeinen medizinischen Versorgung der Untersuchungsgefangenen. Seit 1983 war die U-Haftanstalt des MfS mit einem Reißleinensystem ausgestattet und wurde 1984 mit einer zentralen Verriegelungsanlage für die Zellen ausgestattet, wobei auch das in den MfS-Gefängnissen installierte Ampelsystem erneuert wurde. Ein in der Mitte der 80er Jahre errichteter Freigangshof umfasste vier Freigangszellen in der Größe der Haftzellen, die gemeinsam mit dem Ministerium des Innern (MdI) genutzt werden mußten. Zur gleichen Zeit wurden ebenfalls Überwachungskameras eingebaut. Ein Erweiterungsbau für die 43 Mitarbeiter der Haftabteilung XIV und den 8 Mitarbeitern der Untersuchungsabteilung IX wurde 1987 fertiggestellt, in dessen Ergeschoss Besucherzimmer untergebracht waren. Ende der achtziger Jahre verfügte die UHA über eine Belegungskapazität für maximal 96 Häftlinge und 8 Strafgefangene des angeschlossenen Strafgefangenenarbeitskommandos. 1989 reichte zeitweilig die Kapazität der U-Haftanstalt nicht aus, und Untersuchungsgefangene der Stasi zeitweilig in den UHA des MdI in Weimar und Gotha untergebracht werden mußten. In den 37 Jahren des Bestehens dieser UHA der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Erfurt des MfS waren insgesamt rund 6.000 politische Gefangene bis 1989 inhaftiert. Der letzte Insasse der Untersuchungshaftanstalt des Staatssicherheitsdienstes der DDR wurde am 27. Oktober 1989 entlassen.

Das 1874 bis 1879 erbauter Gerichtsgefängnis wurde im damals für Gefängnisbauten üblichen Stil des Historismus erbaut. Der Haftkomplex ist T-Förmig aufgebaut und hatte zwei Stockwerke und ein Kellergeschoss, die zur Nutzung verwendet wurden. Der Vorderflügel der Untersuchungshaftanstalt liegt quer zur Andreasstraße, der Zellenflügel (Querflügel) befindet sich in Angrenzung an den Vorderflügel. Während der Nutzung der Haftanstalt durch die Stasi wurde der Vorderflügel als Verhör-, bzw. Verwaltungseinheit genutzt, der Querflügel zur Unterbringung der Gefangenen. Der Zellenflügel war bis in die 80er Jahre zudem direkt durch einen Gang mit dem nebenstehenden Gerichtsgebäude verbunden. Allerdings musste der Gang aufgrund von Beschwerden wegen mangelnder Sauberkeit und Stolpergefahr geschlossen werden.          Bis 1985 grenzte das Außengelände der Haftanstalt direkt an die BVfS Erfurt, die ihren Sitz in der Andreasstraße 38 hatte. Der Innenhof war (und ist bis heute) mit meterhohen Mauern umschlossen und mit einem Torschleuse nach Außen abgeschottet. Für den Freigang der Häftlinge existierten drei kleine Freiganghöfe, die 1987 aber, im Zuge einer Erweiterung des Areals, stark umgestaltet und verkleinert wurden. Ab dann existierten zwar fünf Freigangzellen, jedoch hatten sie nur noch eine Größe von 6x3 Metern. Des Weiteren wurden bei Umbaumaßnahmen im selben Jahr der südliche Querflügel durch die Stasi erweitert, so dass hier zwei neue großräumige Zimmer für den medizinischen Dienst eingerichtet werden konnten und ein Neubauflügel geschaffen wurde, in dem die Stasi-Abteilung IX (Untersuchungsorgan) neue Dienstzimmer erhielt. Als 1954 das Ministerium für Staatssicherheit dauerhaft in die UHA einzog, war das Gebäude bereits über 70 Jahre alt. Zudem wurde das Gebäude während des Krieges stark in Mitleidenschaft gezogen, weshalb zunächst die Polizei unter der Rechtsträgerschaft der thüringischen Justiz die ersten Umbaumaßnahmen durchführte. Mit dem Einzug der Stasi in die Gefängnisanlage war diese dann für die folgenden Renovierungen und Umbaumaßnahmen verantwortlich.           Ab 1954 wurden in der Untersuchungshaftanstalt neue Elektroleitungen und eine Notstromversorgung eingebaut, und die zuvor "lediglich" mit Sichtblenden abgedeckten Zellenfenster wurden erneuert, indem Glasbackbausteine eingesetzt wurden. Zeitgleich wurden neue Frischluftgitter eingebaut, die eine Frischluftzufuhr regeln sollten. In den 60er Jahren wurden die Haftbedingungen der Häftlinge durch den Einbau von Sanitäranlagen in den Zellen verbessert. Zuvor mussten die Insassen, die zumeist zu dritt oder viert in einer Zelle eingesperrt waren, ihre Notdurft auf einem dafür vorgesehenen Kübel verrichten, was dazu führte, dass es vor allem im Sommer in den Zellen erbärmlich stank. Eine weitere Umbaumaßnahme, die direkten Einfluss auf die Gefangenen der Stasi hatte, war der Einbau von Unterdecken und die Ausstattung der Flurböden im Außenbereich der Zellen mit Teppich. Durch die Verlegung von Teppichböden war es den Häftlingen nicht mehr möglich, die Schließer der Abteilung XIV (Haftvollzug) auf den Fluren hin und her gehen zu hören und damit verbunden, konnte somit auch nicht mehr erkannt werden, wann genau der Schließer vor der Zellentür stand, um seine obligatorische Kontrolle durchzuführen. Den selben Zweck hatte der Einbau der Unterdecken.                Die erste Etage der UHA im Quer-, beziehungsweise Zellenflügel wurde als Frauentrakt genutzt. Die hier befindlichen Haftzellen hatten eine Größe von 8,6-8,8m². Es befanden sich jeweils drei bis vier Betten in einer Zelle. Bis 1976 befand sich in Zelle 6 die Isolatstionszelle (Beruhigungsverwahrraum), die dann allerdings später in den Hafttrakt für die Männer verlegt wurde. Weiterhin existierte auf dem 1. Stock noch eine Schreibzelle für Briefkorrespondenzen der Insassen mit der Außenwelt, eine Duschzelle und ein Sonderverwahrraum mit Fernsehgerät in Zelle 4.       Als Besonderheit ist anzumerken, dass sich auf dem Frauentrakt drei miteinander verbundene Zellen befanden (Zelle 14-16), die als Unterbringung des Strafgefangegenarbeitskommandos der Männer fungierten. Der Fotoraum, der für die erkennungsdienstlichen Maßnahmen direkt nach Einlieferung der Häftlinge genutzt wurde, befand sich ebenfalls auf diesem Stockwerk. Für das vorwiegend weibliche Aufsichtspersonal im Frauentrakt gab es hinter der Treppenhausaufgangstür ein gesonderten Raum. 5 Zellen wurden von der UHA im Frauentrakt des Gefängnisses genutzt.          Die zweite Etage, der Hafttrakt für die Männer, war ähnlich aufgegliedert. Hier lagen insgesamt 15 Haftzellen, wovon elf Zellen die selbe Größe hatten, wie im Frauentrakt, drei hingegen waren mit einer Größe von 11-12m² etwas größer und wurden in der Regel mit sechs Gefangenen der Stasi belegt. Im Notfall sollten hier sogar bis zu 12 Untersuchungsgefangene eingesperrt werden. Ab 1976 befand sich in Zelle 37 der von der Stasi sogenannte Beruhigungsverwahrraum ( Isolationszelle), der mit Schalldämmplatten ausgelegt war.         Der Vorderflügel, der längs zur Andreasstraße verlief wurde vor allem als Verwaltungs- und Verhörgebäude genutzt.         In der ersten Etage hatte die Abteilung XIV ihre Büros und Aufenthaltsräume, im zweiten Stockwerk hingegen arbeiteten die hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung IX . Im Mitteltrakt des Vorderflügels befand sich die Gefängnisbibliothek. Häftlinge konnten sich, im Falle einer Genehmigung durch ihren Untersuchungsführer, hier Bücher ausleihen und sich somit wenigstens minimal in ihrer Zelle beschäftigen. Zudem befanden sich hier Aufenthaltsräume für das Wachpersonal und ein Sanitätszimmer. Ebenfalls im ersten Stock befand sich das Arbeitszimmer des Leiters der Abt. XIV, die Effektenkammer sowie einzelne Büroräume für weitere Mitarbeiter der Abteilung XIV.            Die Zellen des Frauenarbeitskommandos lagen in der Nordhälfte des ersten Stockwerks und umfassten fünf Betten, eine kleine Wäscherei und Näherei, eine Teeküche, eine Wäschekammer sowie eine Bügelstation. Die zweite Etage war vor allem mit den 14 Vernehmerräumen der Abteilung IX belegt.          Das Strafgefangenenarbeitskommando der Frauen war vornehmlich in der Wäscherei und Näherei beschäftigt, wohin gegen das Strafgefangenenarbeitskommando der Männer in der gefängniseigenen Tischlerei und Schlosserei tätig war. Zudem wurden bei Umbaumaßnahmen der Stasi an der UHA häufig die Strafgefangenen als Bauarbeiter eingesetzt. Die Strafgefangenen mussten vor allem Reperatur- und Wartungsarbeiten für das MfS ausführen, wie beispielsweise die Reinigung der Dienstautos oder der Anfertigung von Werkteilen. Zudem erneuerte das Strafgefangenenkommando der Männer die Wasserleitungen in der UHA, renovierten Verhörzimmer und richteten den 1976 verlegten Isolierraum in der zweiten Etage ein.

Video 4 der Aufnahmen vom 11.7.2013 des Raums 116 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Ostflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen.

Für den Betrieb der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Erfurt war die Abteilung ⅩⅠⅤ (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) der Linie ⅩⅠⅤ des MfS verantwortlich. Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Horst Meyer unterstand die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Erfurt befehlsmäßig dem Leiter der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Erfurt, Generalmajor Josef Schwarz. Angeleitet und kontrolliert wurde die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Erfurt des MfS allerdings von der Abteilung XIV/AKG (Auswertungs- und Kontrollgruppe) des MfS unter der Leitung von Oberstleutnant Bernd Mostowy vom zentralen Dienstsitz der Abteilung XIV des MfS in Berlin-Hohenschönhausen aus.            Der Leiter der Abteilung ⅩⅣ der Stasi in Erfurt war 1989 Oberstleutnant Horst Meyer (geb. 22.12.1929), der zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen stellvertretenden Leiter, einen Offizier für Sonderaufgaben sowie eine Sekretärin hatte.           Die Abteilung Untersuchunshaft- und Strafvollzug in Erfurt mit insgesamt 42 hauptamtlichen Mitarbeitern (Stand 1986) war in die Leitung und 7 Referate der Abteilung XIV strukturiert, welche dem Abteilungsleiter sowie dessen Stellvertreter als Verantwortungsbereich unterstellt waren. Jedes der Referate hatte widerum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter.              Die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) stellten die Wachmanschaften in den Wachschichten 1 bis 4, in denen die Mehrzahl der hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter der Abteilung XIV in Erfurt für die Durchführung von Sicherungs- und Kontrollaufgaben in der Untersuchungshaftanstalt sowie für die Außensicherung der Gebäude der Abteilung XIV eingesetzt tätig waren.      Referat 1 Sicherung und Kontrolle (Schicht 1) wurde seit 1981 von Hauptmann Wolfgang Zeitsch geleitet und hatte 5 hauptamtliche Mitarbeiter.    Referat 2 Sicherung und Kontrolle (Schicht 2) wurde seit 1987 von Hauptmann Günter Hoffmann geleitet und hatte 5 hauptamtliche Mitarbeiter.     Referat 3 Sicherung und Kontrolle (Schicht 3) wurde seit 1988 von Hauptmann Kurt Rose geleitet und hatte 5 hauptamtliche Mitarbeiter.  Referat 4 Sicherung und Kontrolle (Schicht 4) wurde seit 1985 von Hauptmann Manfred Heß geleitet und hatte ebenfalls 5 hauptamtliche Mitarbeiter.          Das Referat 5 (operativer Vollzug) war für operative Vollzugsaufgaben im Kontakt mit den Untersuchungsgefangenen, für die erkennungsdienstliche Behandlung und für die Effekten zuständig. Referat 5 operativer Vollzug wurde seit 1981 von Major Gerd Hettenhausen geleitet und hatte 3 hauptamtliche Mitarbeiter. Zusätzlich war das Referat 5 für den Informationsaustausch zwischen der Abteilungen XIV und IX sowie für die Umsetzung taktischer Maßnahmen der Abteilung XIV verantwortlich.          Das Referat 6 (Transport) hatte die Verantwortung für den Transport von Untersuchungshaftgefangenen der der Abteilung XIV, wurde 1989 von Hauptmann Detlef Lanz geleitet und hatte 3 hauptamtliche Mitarbeiter.     Das Referat 7 (Materielle Sicherstellung) war mit der Planung und Realisierung der materiell-technischen und finanziellen Sicherstellung der Aufgaben der Abteilung XIV in Erfurt befasst.            Unmittelbar dem Leiter der Abt. ⅩⅣ der BVfS Erfurt des Staatssicherheitsdienstes, Oberstleutnant Horst Meyer, unterstellt waren neben seinem Stellvertreter, das Referat 5 operativer Vollzug, das Referat 7 für materielle Sicherstellung, ein Offizier für Sonderaufgaben und eine Sekretärin.             Dem  stellvertretenden Leiter der Abteilung XIV in Erfurt unterstanden unmittelbar die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) sowie das Referat 6 (Transport).             Der Offizier für Sonderaufgaben war für die "Sicherung  des Informationsflusses, der Informationsverarbeitung“, für die "Gewährleistung einer ständigen Auswertungstätigkeit  zu allen linienspezifischen Aufgaben", für die "Lösung spezifischer Kaderarbeit" und für die "Planung,  Koordinierung und  Durchsetzung einer engen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten der BV" verantwortlich. Des Weiteren bearbeitete er "Eingaben und Beschwerden Inhaftierter".            Die Sekretärin des Leiters erledigte "Bürotechnische und organisatorische Aufgaben" und führte neben dem Schriftverkehr unter anderem auch den Haftindex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Erfurt.               Mit Ausnahme der operativen Arbeit unter den Gefangenen des Strafgefangenenkommandos hatte die Abteilung XIV keine geheimdienstlichen Funktionen zu erfüllen.             Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Stasi.Abteilung XIV in Erfurt hatten militärische Dienstgrade und waren im Unterschied zur Mehrheit des MfS-Personals im Dienst generell uniformiert. In Relation zu vergleichbaren Tätigkeiten in Haftanstalten des Ministeriums des Innern der DDR hatten sie höhere Dienstgrade und auch ein deutlich höheres Monatseinkommen. Mehr als die Hälfte der Haftmitarbeiter waren "Sicherungs- und Kontrollposten", erfüllten also im Schichtdienst Wach- und Beobachtungsfunktionen. Fast alle Haftmitarbeiter hatten zeitweise einen Direktkontakt zu den Gefangenen der Stasi in Erfurt.

Die Abteilung IX (Untersuchungsorgan) hatte ebenfalls wie die Abteilung XIV der Stasi-Bezirksverwaltung in Erfurt ihren Dienstsitz in einem 1987 neu errichteten Erweiterungsbau in dem Gebäudekomplex der Stasi-Untersuchungshaftanstalt in der Erfurter Andreasstraße 38.               Die Abteilung IX der BVfS Erfurt war innerhalb der Linie IX des MfS für strafrechtliche Ermittlungen und Untersuchungen in Erfurt zuständig. Diese Abteilung führte Untersuchungen bei politisch motivierten Straftaten durch und leitete gegebenenfalls Ermittlungsverfahren ein. Die Abteilung IX der Stasi in Erfurt unterstand zwar seit 1968 gemäß § 89 der Strafprozessordnung der DDR der Aufsicht der DDR-Staatsanwaltschaft, handelte tatsächlich aber weitgehend selbstständig. Sie vereinte in ihrer Arbeit geheimdienstliche und polizeiliche Kompetenzen, wobei sämtliche scheinbar legalen Handlungen und Ergebnisse im Falle eines Gerichtsverfahrens verwertbar sein mussten.          Zu den Aufgaben der Abteilung zählten Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie die Beweismittelaufnahme und -auswertung. Eingeleitete Ermittlungsverfahren waren gemäß der DDR-Strafprozessordnung unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen. So konnten eingeleitete Ermittlungsverfahren durch Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung oder durch Einstellen des Verfahrens durch die Abteilung IX abgeschlossen werden. Des Weiteren oblag der Abteilung die Aufnahme von Ermittlungen bei Straftaten unter Beteiligung von inoffiziellen und hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi.         Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung des MfS in Erfurt untersuchte sämtliche versuchte und gelungene Republikfluchten. Sie übernahm Ermittlungen bei politisch motivierten Straftaten wie Spionage und systemgegnerischen Aktivitäten.           Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt lag in der Überprüfung schwerer Verstöße gegen den Arbeits- und Brandschutz in volkseigenen Betrieben. Hier konzentrierte sich die Abteilung IX der Stasi vor allem auf die Verhinderung und Aufdeckung wirtschaftlicher Schäden aus politischen Gründen. Weiterhin übernahm sie die Aufklärung von Brandstiftungen sowie des unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes. Bei der Untersuchung von Todesfällen als auch bei politisch auslegbaren Straftaten behielt sich die Abteilung IX die Zuständigkeit vor.            Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Jürgen Wagner (Stellvertreter Major Lothar Breyer und Major Uwe Leinhoss) unterstand die Abteilung IX der BVfS Erfurt zwar befehlsmäßig dem Leiter der Bezirksverwaltung Erfurt, Generalmajor Josef Schwarz. Angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung IX der BVfS Erfurt des MfS innerhalb der Linie IX (Untersuchungsorgan) von der Hauptabteilung (HA) IX/AKG (Auswertungs- und Kontrollgruppe) des MfS unter der Leitung von Oberst Dr. Manfred Eschberger (Oberst Dr. Gustav-Adolf Kowalewski ab 15.3.1989) vom zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung IX des MfS in Berlin-Hohenschönhausen aus.               Die "einfacher strukturierten" Ermittlungsverfahren wurden in der Regel von der Abtei­lung IX der BV in Erfurt geführt. Die Hauptabteilung IX in Berlin bearbeitete hingegen die Verfahren von überregionaler Be­deutung, etwa gegen prominente Dissidenten sowie bei organisierten oppositionellen Ak­tivitäten und Spionagefällen. Daneben waren die Grundsatzaufgaben sowie alle auswer­tenden, analysierenden und koordinierenden Tätigkeiten in der Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen angesiedelt.

Dem Leiter der Abteilung Ⅸ der Stasi in Erfurt, Oberstleutnant Jürgen Wagner, standen in Ausübung seiner Tätigkeit 1989 ein Stellvertreter (Vorgangsbearbeitung), ein Stellvertreter (Vorkommnisbearbeitung), ein Offizier für Sonderaufgaben, zwei Offiziere im besonderen Einsatz (OibE), drei Sekretärinnen, zwei Schreibmitarbeiter ein Kraftfahrer sowie weitere 33 hauptamtliche Mitarbeiter zur Verfügung (davon 1. HIM).               Die Abteilung IX der BVfS Erfurt des MfS verfügte 1988 unter der Leitung von Oberstleutnant Jürgen Wagner über insgesamt 45 hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter. Die Ateilung IX der Staatssicherheit in Erfurt gliederte sich in 5 Referate und einer Spezialkommission, wobei jedes Referat wiederum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter hatte. Die Mehrzal der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abt. IX arbeiteten in den einzelnen Referaten als Untersuchungsführer.               Dem Leiter der Abteilung IX der Stasi in Erfurt, Oberstleutnant Jürgen Wagner, waren          das Referat 5 (Auswertung und Information) mit dem Referatsleiter Eberhard Schindler (geb. 21.9.1945) unmittelbar direkt unterstellt.            Das Referat 5 mit dem Bereich Auswertung und Information der Abteilung IX der Stasi in Erfurt war für die Zusammenarbeit mit der Auswerungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Hauptabteilung IX der Stasi in Berlin zuständig.  Im Referat 5 arbeiteten ein Koordinierer und vier Auswerter.            Dem Stellvertreter des Leiters für die Vorgangsbearbeitung Major Lothar Breyer unterstanden das         Referat 1 mit dem Referatsleiter Hans-Joachim Eisler (geb. 8.11.1944) für Ermittlungsverfahren wegen Spionage, Landesverrat  und Militärstrafsachen. In dem Referat 1 waren die Untersuchungsführer für die Vorgangsbearbeitung: Klaus-Dieter Golbach (geb. 8.10.1953),  Bernd Scharr (geb- 3.2.1944) , Olaf Matthäus (geb. 18.1.1964) sowie ein Feldwebel und ein Oberfeldwebel.          Das Referat 2 unter der Leitung von Wolfgang Melzer (geb. 2.11.1050) für Ermittlungsverfahren wegen DDR-Flucht (Grenze) und "politischer Untergrund" (PUT). In dem Referat 2 waren die Untersuchungsführer für die Vorgangsbearbeitung: Hans-Joachim Leinhoß (geb. 13.12.1954), Wolfgang Humberg (geb. 26.11.1957), Jens-Peter Tzsoppe (geb. 17.7.1964) sowie ein Oberfeldwebel.        Das Referat 3 unter der Leitung von Roland Reichelt (geb. 2.11.1949) für Ermittlungsverfahren wegen Sabotage, ökunomischer Störtätigkeit und allgemeiner Wirtschaftsverbrechen. Im Referat 3 waren die Untersuchungsführer für die Vorgangsbearbeitung: Knut Poschmann (geb. 27.8.1954), Erich Rose (geb. 30.12.1952), Hans-Georg Wildner (geb. 22.2.1958) und Thomas Lemke (geb. 12.11.1962).           Dem Stellvertreter für Vorkommnisuntersuchung des Leiters der Abteilung IX der Stasi in Erfurt, Major Uwe Leinhoß (geb. 25.8.1945) unterstand das             Referat 4 mit dem Referatsleiter Uwe Barneworld (geb. 26.7.1953) für Ermittlungsverfahren und Fahndung nach § 213 (vollendete Delikte der DDR-Flucht) und der Bearbeitung besonderer Vorkommnisse. Im Referat 4 waren die Untersuchungsführer für die Vorkommnisuntersuchung: Helmut Meixner (geb. 16.2.1957), Bernd Demel (geb. 18.9.1955) und Helmut Bach (geb. 23.4.1960). Das Referat 4 war ebenfalls für die Zusammenarbeit mit dem Zoll und dem Dezernat K II der Deutschen Volkspolizei in Erfurt verantwortlich.             Die ebenefalls dem Stellvertreterdes Leiters, Major Uwe Leinhoß, für die Vokommnisuntersuchung unterstellte Spezialkommission (Referat 6) mit dem Referatsleiter Karl-Heinz Mortag (geb. 26.4.1940) war für die Beweisführung, kriminaltechnische Untersuchung und Brand- und Arbeitsschutz zuständig. Stellvertretender Referatsleiter war Horst Tischmacher (geb. 27.2.1947). In der Spezialkommission arbeiteten drei Kriminalisten, zwei Spurensicherer, ein Sprengstoffingeneur und ein Kriminaltechniker.

Etwa die Hälfte der Offiziere der Untersuchungsabteilung war in den 70er Jahren in den Stasi-Dienst getreten, ein Drittel in den 60er Jahren. Die durchschnittliche Zahl ihrer Dienstjahre innerhalb dieser Abteilung betrug 1989 sechzehn Jahre. Rekrutiert wurden die hauptamlichen Mitarbeiter (außer Verwaltungskräften) überwiegend, immerhin zu drei Vierteln aus dem Wachregiment der Stasi heraus. Die dort tätigen Zeitsoldaten wurden entweder direkt als "operative Mitarbeiter“ in die Abteilung übernommen oder aber als "Reservekader“ eingestellt und sofort zum Kriminalistikstudium an die Berliner Humboldt-Universität geschickt, von wo aus sie anschließend direkt als "Untersuchungsführer“ in Erfurt eingesetzt wurden. Ausnahmen bildeten Mitarbeiter, die aus einer Kreisdienststelle, den Abteilungen XVIII und VI, aus einer Armee-Verschlusssachenstelle kamen oder hier direkt neu eingestellt worden waren. Die Untersuchungsführer trugen im Dienst überwiegend Zivilkleidung. Die meisten von ihnen hatten den Militärdienstgrad Major oder höher und verfügten in der Mehrzahl über einen "Hochschulabschluss“ als Jurist. Die Mehrzahl von ihnen hatten an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität Berlin (vier-fünf Jahre, zwischen 1969 und 1984) studiert, andere an der MfS-Hochschule Potsdam-Eiche, weitere ein Fachstudium als Ingenieur, Ökonom, Dolmetscher. Außerdem gab es zwei Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) und einen Hauptamtlichen informellen Mitarbeiter (HIM). So war beispielsweise der Dezematsleiter II der Erfurter Bezirkspolizeibehörde Horst Focke zugleich ein hochbezahlter Angehöriger der Untersuchungsabteilung als "Offizier im besonderen Einsatz". Komplettiert wurde die Untersuchungsabteilung durch drei Sekretärinnen, zwei Schreibmitarbeiter und einen Kraftfahrer. Die wichtigste Mitarbeitergruppe waren außer der Abteilungsleitung und den Referatsleitem, die "Untersuchungsführer für Vorgangsbearbeitung“, also die hauptamtlichen Mitarbeiter der Referate 1 bis 3, die Haftbefehle veranlassten, Gefangene verhörten und die Strafhöhen, Prozesse bestimmten. Daneben gab es "Untersuchungsführer für Vorkommnisuntersuchung“ und die kriminaltechnisch tätigen Mitarbeiter und “Auswerter”.           Die Gefangenen kannten zumeist nicht die Namen der an ihren Strafverfahren beteiligten Stasi-Vemehmer und konnten sie erst nach 1992 bei ihren Akteneinsichten erfahren.         1988 waren 15 von insgesamt 386 Stasi-Untersuchungsführen in der Erfurter Untersuchungsabteilung tätig. Jeder Untersuchungsführer bearbeitete durchschnittlich 24 Untersuchungen. Die Quote der über 15 personenbezogenen Ermittlungsverfahren der Erfurter Stasi-Untersuchungsführer war 1988 im Vergleich zu ihren Kollegen in der Stasi-Zentrale bzw. anderen Stasi-Bezirksverwaltungen am höchsten. Die Untersuchungsführer (Vernehmer) besaßen verschiedene Räume im Haftgebäude in der Andreasstraße sowie ab 1987 die 2. Etage im Neubauflügel.

Die Haftvollzugsbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Erfurt galten als besonders schlecht. Die Grundlagen der MfS-Untersuchungshaft basierten auf drei Wesentlichkeiten, die sich in allen UHA der Stasi in der ehemaligen DDR widerspiegeln. Isolation, Desorientierung und Desinformation. Durch dieses ineinandergreifende Konstrukt war es derbStasi möglich, innerhalb kurzer Zeit die psychische Verfassung des Inhaftierten so stark zu schädigen, ihn und seinen freien Willen zu brechen, um ihn zu Aussagen zu zwingend zu bewegen.         Bereits kurz nach der Inhaftierung in der Andreasstraße wurden zunächst Erstvernehmungen durchgeführt, die, laut Aktennotizen, bis zu 20 Stunden dauern konnten. Die Erstvernehmungen dienten dem Zweck, den noch völlig verunsicherten Häftling schnellst möglich nach Ankunft in der UHA mit seinen ihm vorgeworfenen Vergehen zu konfrontieren. Die Stasi-Vernehmer der Abteilung IX erhofften sich dadurch, aussagekräftiges Material für die weiteren Ermittlungen und das spätere Strafverfahren. Für die Stasi-Offiziere verlief die Verhaftung dann günstig, wenn "der Festgenommene ohne unnötigen Zeitverlust der zuständigen Abteilung IX zugeführt wird, damit das Überraschungsmoment zur Erzielung der Aussagebereitschaft gezielt genutzt werden kann."          Gleichzeitig wurde dem Inhaftierten mit einem einschüchternd hohen Strafmaß gedroht. Nach der Erstvernehmung kam der Häftling in den Aufnahmeraum Nr. 1 im ersten Stock der Untersuchungshaftanstalt. Hier wurden mit Hilfe eines Metallsuchgeräts die sogenannten "Effekten", also Kleidung, Schuhe etc., des Inhaftierten untersucht.             Anders als in der Untersuchungshaftanstalt des Staassicherheitsdienstes in Gera befand sich hier jedoch keine Röntgenanlage, wenngleich eine Anschaffung eines solchen Gerätes für erforderlich gehalten wurde. Zudem wurde im Aufnahmeraum die Körperdurchsuchung vollzogen, eine detaillierte Personenbeschreibung des Gefangenen angefertigt und die Haftanstaltskleidung ausgehändigt. Die Hafttauglichkeitsprüfung und die medizinische Kontrolle fanden im Sanitätszimmer, das sich im Vorderflügel des Gebäudes befand, statt. Im Anschluss an die von Häftlingen häufig als entwürdigend beschriebene Prozedur, kam der Inhaftierte dann in eine Einzelzelle. Hierbei handelte es sich zumeist um eine Phase von physischer Extrembelastung. Der Inhaftierte sollte so möglichst schnell seines freien Willens und seiner politischen Bedürfnisse beraubt und gebrochen werden. Gefangene taten alles erdenkliche, um in den ersten Stunden der Haft nicht verrückt zu werden.

Die Haftgründe divergierten in den unterschiedlichen Jahrzehnten der SED-Herrschaft stark. In den 50er Jahren saßen in Erfurt vor allem Menschen ein, die sich gegen die Etablierung einer sowjetisch geprägten Diktatur einsetzten. 1950 wurde das Landgericht Erfurt zu einer politischen Strafkammer umfunktioniert, zuvor waren hier vor allem ehemalige NS-Verbrecher und vermeintliche Werwölfe verurteilt wurden. Soa auch die beiden zum Tode verurteilten CDU Mitglieder Ernst Wilhelm und Johann Muras. Beide wurden beschuldigt, nach der Maifeier im Jahr 1952 einen Kommunisten umgebracht zu haben, nachdem sie mit diesem in Streit geraten waren und er in Folge eines Herzinfarkts verstarb. Der Vorfall wurde gezielt genutzt, um gegen bürgerliche Parteien vorzugehen und um die beiden CDU-Mitglieder als "Feinde des Volkes“ zu stilisieren. Beide wurden folgend 1952 in Leipzig hingerichtet. Im Jahr 1990 stellte sich dies jedoch als eine haltlose Beschuldigung heraus. Mitglieder bürgerlicher Parteien wurden gezielt Opfer politischer Willkür, indem man ihnen, durch ihre Kontakte zu Parteienbüros im Westen, Spionage oder Boykotthetze vorwarf. Damit wurde ein wesentlicher Teil der gesamtdeutschen politischen Arbeit von der DDR sabotiert und zerstört.       Häufige Haftgründe in den 50er Jahren in Erfurt waren folglich Boykotthetze, Spionage und Wirtschaftsvergehen. Zwischen den Jahren 1957 bis 1968 wurden wegen elf unterschiedlichen Straftatbestände in Erfurt ermittelt. Der häufigste, im Jahr 1957, war der der Hetze. Gegen 101 Personen wurde in jenem Jahr ein Strafverfahren durchgeführt. Häufige Vergehen beziehungsweise Beschuldigungen waren des weiteren Spionage, Abwerbung, Wirtschaftsverbrechen, Flugblatt und Plakataktionen sowie Spionage für die amerikanische Seite. Spionage wurde von der Stasi zugleich als Angriff gegen das MfS gewertet und besonders strikt verfolgt. Durch den Mauerbau 1961 kam noch Republikflucht hinzu. Strafverfahren gegen Republikflüchtige gingen häufig einher mit Spionagevorwürfen, da "jeder Republikflüchtige in der Westzone zum Verräter wird, wobei vor allem die Methoden der imperialistischen Spionageorganisationen erläutert werden." Ab 1968 diente das neue Strafgesetzbuch der DDR als Grundlage für die Legitimation von politischer Verfolgung Andersdenkender. Die Grundlage für die Strafverfolgung waren in Teilen neu geschaffene Straftatbestände. Zwischen 1968 und 1989 verfolgte neu geschaffene Straftatbestände waren Rowdytum, asoziales Verhalten, ungesetzlicher Grenzübertritt, Widerstand gegen die Staatsgewalt, öffentliche Herabwürdigung, Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeiten, Verletzung der Aufenthaltsbeschränkung.

Die Ausstattung der Haftzellen von 1952 bis in die 1960er Jahre gestaltete sich als äußerst spärlich. Von Wand zu Wand reichte eine große Holzpritsche, die den Häftlingen zum Schlafen diente. Mit dieser Pritschenkonstruktion wurde gewährleistet, dass sich jederzeit, egal wie viele Häftlinge sich bereits in einer Zelle befanden, weitere Häftlinge hinzu eingesperrt werden konnten. Eine ständig blendende Zellenbeleuchtung sollte für Schlafmangel bei den Inhaftierten sorgen, um so schneller ihre psychische Verfassung, die in der Haft ohnehin litt, zu brechen. Ein Notdurftkübel und ein Wasserkrug waren die einzigen Hygienebedarfsutensilien in der Zelle. Die Häftlinge in einer Zelle, ungeachtet ihrer Anzahl, durften sich tagsüber nur in der vorderen Hälfte der Zelle aufhalten und dabei maximal auf der Kante der Schlafpritsche sitzen. Ab Mitte der 60er Jahre verbesserte sich die Zellensituation ein wenig. Sanitäre Einrichtungen wurden vermutlich 1962 eingebaut, zugleich wurden Einzelpritschen zum Schlafen in die Zellen eingebaut.         In den 70er und 80er Jahren wurden Stahldoppelstockbetten in die Zellen eingebaut. Zudem wurden kleine Holzregale für die privaten Hygieneartikel und sonstige Utensilien in den Zellen angebracht. Allerdings blieb die Regelung der Stasi bestehen, dass Tagsüber nur ein bestimmter Teil der Zelle, nämlich der Vordere, zum Aufenthalt genutzt werden durfte. Liegen oder Sitzen auf dem Bett war streng untersagt. Ein kleiner Wandtisch mit zugehörigen Hockern war ebenfalls in der Zelle angebracht. Hier konnten die Häftlinge ihre Mahlzeiten zu sich nehmen. Toilettenspülung, Heizungsregler oder Lichtschalter waren vor der Zellentür angebracht, die Häftlinge hatten folglich keinen Zugriff auf sie. Die Frischluftzufuhr regelte sich durch in die mit Glasbacksteinen verschlossenen Fenster eingelassenen Frischluftspalten. So konnte zwar eine geregelte Frischluftzufuhr gewährleistet werden, jedoch war diese so minimal, dass sich für eine mit drei Personen belegte Haftzelle nur 6-8m³ Luftraum pro Person ergaben. Das Öffnen der in die Zellentür eingelassenen Klappen war zumeist verboten, sodass auch kein Gegenzug erzeugt werden konnte.             Insgesamt existierten in der UHA der Stasi in der Andreasstraße 20-22 Haftzellen, eine Isolierzelle sowie eine Foto-, Schreib-, und Sonderzelle. Jedes Stockwerk hatte zudem eine Duschzelle. Die durchschnittliche Zellenbelegung lag bei drei bis vier Personen pro Zelle und es kaum Einzelhaftzellen in der UHA des Staatssicherheitsdienstes in Erfurt gab.

Der typische Tagesablauf in der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Erfurt ähnelte dem anderer UHA des MfS. Um 6 Uhr morgens wurden die Gefangenen durch einen lauten Sirenenton geweckt. Bis 7 Uhr hatten sie nun Zeit, die Zelle zu säubern, sich zu waschen und zu rasieren und zu frühstücken. Zwischen 7 und 12 Uhr war die sogenannte Freistunde. Hier wurden die Untersuchungsgefangenen nacheinander in die Freiganghöfe geführt, wo sie sich meist eine dreiviertel Stunde lang draußen bewegen durften. Die Freistunde wurde dann gestrichen, wenn ein Häftling zum Verhör geholt wurde. Zwischen 12 und 14 Uhr gab es Mittagessen, hierfür wurden die Verhöre unterbrochen. Um 17 Uhr gab es bereits schon wieder Abendessen, um 21 Uhr folgte die Bettruhe. Hier muss noch deutlich gemacht werden, dass die Zelleninsassen rund um die Uhr einer Dauerkontrolle durch die Schließer ausgesetzt waren. Tagsüber fanden Zellenkontrollen durch die in der Tür eingelassenen Spione zirka alle 5-10 Minuten statt. In der Nacht wurden die Kontrollen meist auf alle 15 Minuten reduziert. Zur persönlichen Verfügung durfte jeder Häftling zwei Handtücher, zwei Waschlappen, einen Lappen und ein Taschentuch besitzen. An Kleidung besaßen die Häftlinge nur zwei Turnhemden,- und hosen, 2 Paar Strümpfe, einen Schlaf- und Trainingsanzug, 3 Wolldecken sowie Bettwäsche, Hausschuhe, einen Kamm, Zahnputzzeug. An Geschirr durfte nur Plastik-Geschirr, eine Tasse, ein Brett, eine Dose und Besteck in der Zelle behalten werden.           Die Ernährung der Gefangenen war äußerst schlecht. Wie später festgestellt wurde, gab es häufig unverarbeitete Innereien, suppenartige Massen und generell eine sehr vitaminarme Kost. Die Verpflegungssätze 1971 lagen bei 40 Pfennig für das Frühstück, 65 Pfennig für das Mittagessen; und 50 Pfennig für das Abendessen (1,55 Mark der DDR). 1987 lag der Verpflegungssatz dann bei 3.40 Mark. Dennoch blieb die Verpflegung der Häftlinge sehr schlecht. Häufig wurde von den Häftlingen allerlei Getier in den Lebensmittelportionen entdeckt. Zugleich war bei der ausgegebenen Wurst bereits häufig die Haltbarkeit überschritten.             Für Häftlinge, deren Eltern oder Bekannte Geld an die UHA überwiesen hatten, bestand jeden zweiten Dienstag die Möglichkeit, sich etwas für den Eigenbedarf einzukaufen. Dafür musste der Häftling seine Einkaufswünsche auf einen Zettel schreiben und das Anstaltspersonal besorgte die gewünschten Utensilien. Häufig wurden Rauchwaren und Milch, sowie Obst eingekauft. Die hygienischen Bedingungen ließen stark zu wünschen übrig. Ab den 60er Jahren, mit dem Einbau der Sanitäranlagen in den Zellen, verbesserte sich die Situation zwar ein wenig, dennoch war dem Häftling nur einmal die Woche die Benutzung der Dusche für wenige Minuten gestatten. Den Rest der Woche hatte er nur kaltes Wasser zur Körperreinigung zur Verfügung. Häufig wurden Häftlinge aufgrund der schlechten hygienischen Bedingungen, aber auch der sonstigen schweren Haftbedingungen, krank. Dennoch stand es dem Häftling nicht frei, selbst zum Anstaltsarzt zu gehen. Vielmehr befanden Vernehmer und Schließer über die Dringlichkeit eines Arztbesuches. Erfolgte doch ein Arztbesuch, führte der für die UHA Erfurt zuständige Arzt Henning zumeist ungenügende Untersuchungen durch, die in einigen Fällen zu lebensbedrohlichen Situationen der Häftlinge führten.              Zum Schluss sei noch angemerkt, dass der Beruhigungsverwahrraum, die Isolierzelle in der obersten Etage (ab 1976, zuvor im ersten Stock des Gebäudes) des Stasi-Gefängnisses dann zum Einsatz kam, wenn ein Häftling die Anweisungen seines Schließers nicht befolgte oder er sonstige Haftordnungswidrigkeiten beging. Die Arrestzelle war als "Tigerkäfig“ konstruiert, das heißt in der Mitte der Zelle wurde eine Gittertrennung eingelassen, die den Bewegungsfreiraum des Häftlings in der Zelle nochmals enorm einschränkte. Zugleich wurde ihm so der Zugang zur Toilette verwehrt. Die Arrestzelle war mit Schalldämmplatten ausgekleidet, um die restlichen Häftlinge auf dem Stockwerk nicht wissen zu lassen, dass ein Häftling in der Isolierzelle eingesperrt war.

Die verantwortlichen Leiter der für diese Untersuchungshaftanstalt der Stasi zuständigen Bezirksverwaltung Erfurt des MfS der DDR waren von 1953 bis 1957 Wilhelm Gaida, von 1957 bis 1982 Martin Weikert und von 1982 bis 1989 Josef Schwarz. Für die Bezirksverwaltung der Stasi in Erfurt waren am Ende 1989 unter der Leitung von Generalmajor Josef Schwarz am Dienstsitz der Bezirksverwaltung einschließlich der 13 Keisdienststellen (KD) insgesamt 2.988 hauptamtliche Mitarbeiter (MA) tätig. Dabei übten im Auftrag der BV und den KD des MfS in Erfurt insgesamt 8.531 inoffizielle Mitarbeiter (5.039 IMS, 169 IMB, 251 IME, 241 FIM, 949 IMK/ KW/ KO, 184 IMK/ DA/ DT/ S, 1.631 GMS) eine konspirative Tätigkeit aus.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und deren rechtlich fixierte Berücksichtigung bei der Feststellung der Gründe der Strafzumessung, das Interesse des Untersuchungsorgans, in Rahnen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat ebenso wie die Rechte zum Zwecke der Verteidigung, zum Stellen von Beweisanträgen sowie das Beschwerderecht beim Staatsanwalt gegen Maßnahmen des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Begleitposten werden zur Absicherung von Inhaftierten bei Vorführungen außerhalb oder zur Begleitung von Personen und Fahrzeugen innerhalb der Abteilung eingesetzt.

* Vgl. Die Angaben zu hauptamtlichen Mitarbeitern der Abteilung IX und XIV und der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Erfurt, Andrea Herz, Die Erfurter Untersuchungs-Haftanstalt der DDR-Staatssicherheit 1952-1989, unter Mitarbeit von Wolfgang Fiege, Erfurt 2007, S. 43-47, 218-220; Die Angaben zu den Leitern der Bezirksverwaltung Erfurt des MfS, Jens Giesecke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2012, S. 25, 79, 71; Die Angaben zu dem Führungspersonal und der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abt. XIV, Johannes Beleites, Abteilung XIV: Haftvollzug (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2009, S. 41, 56; Die Angaben zu dem Mitarbeitern der Abteilung IX der BV Erfurt des MfS, Roger Engelmann, Frank Joestel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung, Anatomie der Staatssicherheit, MfS-Handbuch, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2016, S. 25, 27; Angaben der Gesamtanzahl 2.988 hauptamtliche Mitarbeiter der BV Erfurt, Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU (Hrsg.), Berlin 1996, Statistischer Anhang S. 101 und Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit, Personalstruktur und Lebenswelt1950-1989/90, Ch. Links Verlag, Berlin 2000, S. 557; Angaben zu den insgesamt 8.531 inoffiziellen Mitarbeiter der BV des MfS in Erfurt (mit KD) bestehend aus 5.039 IMS, 169 IMB, 251 IME, 241 FIM, 949 IMK/ KW/ KO, 184 IMK/ DA/ DT/ S, 1.631 GMS mit Stichtag 31.12.1988, Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 405-406; sowie Rita Selitrenny, Doppelte Überwachung, Geheimdienstliche Ermittlungsmethoden in den DDR-Untersuchungshaftastalten, ch-Links-Verlag, Berlin 2003.

Dokumentation Stasi-Gefängnis Erfurt; Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Erfurt (DDR, MfS, BVfS Eft.).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der ist erforderlich: genaue Festlegung der vom einzuführenden zu lösenden politisch-operativen Aufgaben entsprechend dem Ziel des Operativen Vorganges, Erarbeitung eines Anforderungebildes für den einzuführenden auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in enger Zusammen-arbeit mit den operativen Dlensteinheiten Staatssicherheit Eingebettet in die Staatssicherheit zu lösenden Gesarataufgaben stand und steht die Linie vor der Aufgabe, einen wirkungsvollen Beitrag in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Diensteinheiten des sowie im aufgabanbezogencn Zusammenwirken mit den. betreffenden staatlichen Organen und Einrichtungen realisieren. Die Tätigkeit sowie Verantwortung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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