Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 498

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 498 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 498); - h Q o - WS JUS 001 - 2' ss tu ;V?D0 501 Es ist QTundsätKlicli rechtlich. auch unanf eclitbcvr , wenn Sto 1 lim' nahmen oder Anliegen des Beschuldigten an Zeugen vermittelt werden, die diese veranlassen, von Aussage vorn eigerungsrecht e.n nicht Gebrauch su machen br,w. zu allen Fragen wahrhei tsgemäß auszusagen. In der Untersuchungspranis sind dazu Auf zoiehnurger aus Vernehnrongspr o tol-iollcn oder Schallaufzeichnungen von Darlegungen Beschuldigt er in V ern elrntingen, schriftliche an den Zeugen gerichtete Mitteilungen des Beschuldigten nutzbar. ist auch zulässig, Zeugen über Teile der tatsächlichen. Rechtslage im Ermittlungsverfahren in Kenntnis zu setzen, ohne daß eine die Bevcisführung beeinträchtigende Vermittlung von Beschuldigten ausgo.sa.gter Informationen erfolgt. Das muß in der Regel mit der Aufforderung verbunden werden, daß der Zeuge zu den bereits vorliegenden Aussagen des Beschuldigten Steilung nehmen möchte. Da der Zeuge Kenntnis erhält, daß der Beschuldigte zu auch ihm bekanntbn Umständen bereits aus-gesagt hat, harn er diese Tatsache hoi seiner JT.it sch ei düng, ob er aussagt, mit berücksichtigest. Rechtlich anfechtbar wäre in diesen Falle lediglich., wenn damit Forderungen an den Zeuget verbunden worden, auf deine Aussageverveigoruzgsrechte zu 'verzichten und die Aussage des Beschuldigten zu bestätigen. Es ist zulässig, den Zeugen auf eine in konkreten Fall möglicherweise bestehende Anzeigepflicht hinzuv/eisen und ihm zu erklären, daß dann ein Aussagcverwcigcrungsrecht für ilm hinsichtlich Angehöriger nicht besteht. Es ist allerdings erforderlich, ihn auch in diesen Fall darauf aufmerksam zu machen, daß er sich gemäß § 27 (4) StPO nicht selbst su belasten braucht. Damit sollte jedoch die Erklärung verbunden, werden, daß er seiner staatsbürgerlichen Vorantwortung gerecht wird, wenn er tx'otzdem Wahrheitsgemäß aussagt. Br muß sich eigenverantwortlich zu dieser Sachlage entscheiden, ; AR 6;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 498 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 498) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 498 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 498)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Straftaten insbesondere auch darin, daß verstärkt versucht wird, durch mißbräuchliche Nutzung legaler Möglichkeiten Staatsverbrechen durchzuführen, staatsfeindliches Handeln zu verschleiern, feindliches Vorgehen als Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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