Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 98

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 98 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 98); 98 VVS.DHS 00n - ZZZ/P.l In diesem Denkprozeß spielen bereits gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse sowie das Ionisch richtige schlußfolgernde Denken eine bedeutende Polle. Der Untersuchungsführer bewertet die ihm durch die materiellen und ideellen Informationsquellen vermittelten Informationen nicht voraussetzungslos. Beispielsweise spielen gesicherte Erkenntnisse des MfS über das Vorgehen des Gegners, die Mittel und Methoden der Feindtötigkeit, die Struktur und Arbeitsweise bestimmter Feindzen t rslen usrv. sowie die vielfach bestätigten Erfahrungen des Kampfes gegen die Kriminalität als allgemeine Orientierungenroßen auch in der Untersuchungstätigkeit eine Rolle. Sie bewirken, daß durch den Untersuchungsführer Vergleiche mit bereits gesicherten Erkenntnisresultaten der Tätigkeit des MfS hergestellt werden und dadurch noch vorhandene Lücken im Auf klärurigs prozeß sufgefüllt werden. Bei richtiger Verarbeitung aller vorhandenen Daten gelangen der Untlpdchungsvühror und die anderen Erkenntnissub'Jekte dadurch gedanklich zu einem Rekonstruktio bild von der aufzukläae’pya Straftat, das eine wa-hrheitsne-treue V/iderspieoelifnCf des vergangenen Geschehens darstellt. rg Parallel*, zu diesem Prozeß der Erkenntnisaevvinnunq u nci auf vielfältige ’Veise mit ihm verknüpft führen die Erke nntnissublskte im Ergebnis zielgerichteter praktischer und theoretischer Tätigkeit den Beweis über den ’Vahrheits-ivert dieses Rekont rukt ionsbildes . Da die aufzuklärende Straftet der Vergangenheit sngehört, steht sie auch nicht unmittelbar als Praxiskriterium im 3e-weisprozoS zur Verfügung. Der Beweis ist daher ebenfalls ausschließlich auf der Grundlage der mit'der aufzuklärenden Straftat im Zusammenhang stehenden Beweismittel und unter Einbeziehung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch logisch richtiges schlußfolgerndes Denken möglich. Eng und vielfältig mit dem Prozeß der Suche, Sicherung und Auswertung der Beweismittel und mit der gedanklichen Rekonstru!-: tion der Straftat verknüpft und daraus die Beweisgründe schöpfend,wird der Wahrheitswert einzelner Erkenntnisresults-te und schließlich des gedanklichen Rekonstruktionsbildes;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 98 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 98) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 98 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 98)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher in bezug auf die bevorstehende Aktion oder die abzusichernde Veranstaltung ergebenden Aufgabenstellungen herauszuarbeiten.

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