Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 564/1

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 564/1 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 564/1); - 56 V1 - WS JIIS 001 Zusatzb 001 f-latt ¥577 ü 0 5 71 ~dc"n Re cE?sri6mcää~Ser DDll zu ahiidein Aü3 o-lhsali - Gründen sind systematische Beobachtungen der Transitwege ein international legitimes und nach den Rechtsvor s dir if ~ Cn der DDR an keine besonderen Vorauss etzungen gebundenes Mittel, Hinzu kommt als politisch-operativer Aspekt, daß die üffeiit lichkeitswirksarikeit der in Ausnalimei allen erfolgenden Verwendung solcher Beobachtungsergebnisse als Beweismittel im Strafverfahren auf kriminelle Elemente einen vorbeugenden Effekt bewirken und sie von Straftaten, insbesondere auch vom Mißbrauch der Transitwege z. B. zum staatsfeindlichen Menschenhandel zurückhalten kann. Selbstverständlich ist die Zuverlässigkeit und internationale ünanfeclitbarkeit dei’ Beobachtungsereetriisse eine wesentliche Voraussetzung für1 ihre hohe "Wirksamkeit. In dex' Regel wird deshalb die Qualität der Beweislage, insbesondere die Aussagefäkiglfceit fotogra- 4L % fischer oder sonstiger Dokumentationen, besonders kritisch . „ .if®" zu pra en sein. 4 7 ** ' Es bieten sich folgende Möglichkeiten an, operative Bcobach-txmgsergebnisse strafprozessünl verwendbar zu machen: a) Durch die zuständige„Abteilung VIII wird ein offizielles Dokument gefertigt,:; In diesem Dokument muß fixiert sein, daß zur Gowührleistung der staatlichen Sicherheit bzw. öffentlichen Ordnung und Sichexlieit der DER ein bestimmtes Objekt (z. B. Kaserne . ) oder ein bestimmter Ort (z. B. Parkplatz ) unter Beobachtung gestellt -wurde und das ln diesem Zusammenhang die genannte Person, die im Ergebnis der Beobachtung identifiziert worden ist, bei der Begehung folgender Handlungen beobachtet werden konnte (Beschreibving der Handlungen). Eine solche Art der Abfassung des Beobachtungsberichts muß gewählt werden, weil gegenüber anderen Stellen und Personen zu konspirieren ist, daß die observierte Person schon seit längerer Zeit vom MfS beobachtet und kontrolliert wird. Damit wird jeglicher' px-ovokativen Anschuldigung gegenüber dem MfS vorgebeugt, wonach "die Person unter den Augen des;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 564/1 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 564/1) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 564/1 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 564/1)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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