Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 397

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 397 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 397); I r l) ; Q - 397 - WS DHS 001 - 233/31 die zu lRRj,npr PrLtJ-a-wtiinn dienen oder den Verdacht beseitigen können. Es liegt folglich auch im Interesse der Wahrheitsfeststellung im Strafverfahren und der effektiven Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung, wenn der Beschuldigte sein Mitwirkungsrecht vorrangig durch Aussagen wahrnimmt, die seiner Verteidigung und Entlastung dienen sollen. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten die Möglichkeit ein, einseitig an der Wahrheitsfindung mitzuwirken und vor allem alles vorzubringen, was den Verdacht widerlegen kann bzw. auch alle entlastenden Umstände vorzutragen, die als Vorausserzung für ein gerechtes Urteil Eingang in das Ermittlungsverfahren finden sollen.Daraus folgt , dsB sich für den Beschuldigten keine rechtlichen Konsequenzen ergeben, wenn er sich die ihn betreffenden Umstände der Straftat durch das Untersuchungsorqan beweisen läßt und sich eine anschließende Aussage lediglich dar'äifr erstreckt, Gegen-argumente oder entlastende UmstünSe vorzutraoen. Diese Aus- \ V* sagen sind in manchen Prmi’ttiumgsverfahren für die Festste!- * r lunq der objektiven-Wahrheit wichtiger, als belastende Ausso-gen des Beschuldigung die zwar auf dem ersten Blick als wahr erscheinen, sich jedoch später als unwahr herausstolien. Der Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage darf grundsätzlich nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Aussage für den Beschuldigten be- oder entlastend ist . Der Beschuldigte kann das Recht auf Mitwirkung am Strafverfahren allerdings auch in einer destruktiven, gegen die Feststellung der Wahrheit im Ermittlungsverfahren gerichteten Art und Weise wahrnehmen . Die Möglichkeiten der Mitwirkung Beschuldigter an der umfassenden Aufklärung des strafrechtlich relevanten Geschehens begründen keine Rechtspflicht Beschuldigter zur wahrheitsgemäßen Aussage (§ 8 (2) StPO). Es ist bei jeglichen Argumentationen zu beachten, daß die Beweisführungspflicht dem Untersuchungsorgen obliegt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 397 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 397) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 397 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 397)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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