Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 499

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 499 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 499);  .7. O) „ 1 WS JUS 001 - 203/$ I 1 . Aus tauscliiblatt 000502 .-ÜS- ist aber zu beachten, daß die gülinlge Reclutsauslbgung des Obersten Gerichts der DDR eine ßolelinuiß eines Zeugen, wonach ein Recht zur Aussagcvor wc i g erung wesen eines nach 3cneroii uiclit bcs tehe , weil 225 StGB anzeigepflichtigen Deliktes er- mittelt auss chlicßt. 1 Die zuvor Wirkung au sind grundsätzlich im Vcrnchmungsprotokoll der cnamiton gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Ein-Zeugen. denen Aussageverweigerungsrechte znstehen, eug enveru ehuvung aus s-vn." eisen. Sie gehören zu den u ü gl i cli erweise Umständen des Zustandekommens dez* Sengenaus sag b c w e i s o r h o b 1 i ch Die dangesteilten Brlauterwägen dos Aussagevenveigerungsrechis des Zeugen und der sich, daraus ergebenden Konsequenzen für die Durchfülirung von Zeugenvemehuungen geben noch nicht auf Lile wichtigen praktisch be 3 , J---- o o 1 ciii q t c jjg c n a *1. c s o r - Art Antwort. Auf Grund des Umstandes, daß,, dlfb htersuckungsorgano d e s MT S lativ häufig Straftaten aufjlSBcn’ .haben, die gemäß wr' § 223 StGB anzeigenfliclitiä s lnü. onii!fl' f-cs des öfteren vc Yernelrnuigen von Zeug; err oreg-rr j.ci ’v erd en von ctenen eter untcr- suchung'sfiihr'cr bereits vo; r .Je gab in acr Ze Rug c-nvorn eanu: ig w imr.it, daß der zeuge säfe Straftat dos Beschuldigten anzolgcrflich- ' **. A V,. * t i g gewesen wäre od er'- in ge in er ar '.der en s trafr0cht1ich relovanu cn Beziehung stand. d5L e V ern ehnung des Zeug en erfolgt in s 01 dien Fä11cn in der Regel nic]i mit dem Ziel ; daß der Zeuge zu den in t ere ssi er cn- den Zusammenhängen die Aussage verweigert, sondern sie ist grundsätzlich darauf gerichtet, daß der Zeuge das ihn zusteilende Aussage-verueigsrungsredit gemäß § 27 (4) StPO nicht wuhuniimmt. Bs erweist sich in solchen Fällen als notwendig, vor Durchführung der Zeugenvernehmung unter Beachtung sämtlicher bisher bekannter Umstände eine Entscheidung über das Zweckmäßigste Vorgehen zu treffen; die diesbezüglichen Festlegungen müssen auch die Möglichkeit unterschiedlich strafprozessualer Verfahrens!.*eisen cinbeziehen. stehen grundsätzlich zwei Varianten: 1 Vgl. Urteil des trafs uu U O a. 0.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 499 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 499) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 499 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 499)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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