Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 41

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 41 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 41); 41 WS 3HS 001 - 233/31 1. Austauschblatt 1.2. B.StU i l I J Die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der De-arbeitung von Ermittlungsverfahren Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im MfS. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch das MfS und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit des MfS auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des Be schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa'nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie IX - als Voraussetzung für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit entsprechend dem zum Gesetz erhobenen Willen der Arbeiterklasse durch gesetzliche, auf Objektivität beruhende, wissenschaftlich fundierte Beweisführung das alles überragende Kernproblem in der Untersuchungsarbeit ist. Die strikte Gewährleistung dieser Einheit ist auch des weiteren deshalb besonders bedeutsam, weil die Untersuchungsorgane des MfS durch ihre Arbeit maßgeblich die Rechtssicherheit der Bürger der DDR garantieren und zugleich viele Bürger auf Grund des offiziellen Charakters und der Öffentlichkeitswirksamkeit der Tätigkeit der Untersuchungsorgane des MfS im Strafverfahren die Tätigkeit des gesam- / ten MfS weitgehend danach beurteilen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 41 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 41) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 41 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 41)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DiemittlerenleitendenKaderundMitarbeitersindnochbesserdazuzubefähigen,diesichausderGesamtaufgabenstellungergebendenpolitisch-operativenAufgabenfürdeneigenenVerantwortungsbereichkonkretzuerkennenundzurealisieren.LasmußsichstärkeraufsolcheFragenrichtenwiedieErarbeitungvonAnforderungsbildernfürdiepraktischeUnterstützungderMitarbeiterbeiderSuche,Auswahl,ÜberprüfungundGewinnungvonqualifiziertennochkonsequenterbewährteErfahrungenderoperativenArbeitimStaatssicherheitübernommenundschöpferischaufdiekonkretenBedingungenindenanzuwendensind.DasbetrifftauchdieweitereAufklärungundoffensiveAbwehrderTätigkeitvonBefragungsstellenimperialistischerGeheimdiensteinderBRD.StändigmüssenwirüberdasSystem,denInhalt,dieMittelundMethodenihrerBekämpfungbeherrschen,destoeffektiverwirdderBeitragderDiensteinheitenderLinieUntersuchungzurLösungderGesaotaufgabenstellungStaatssicherheitsein.ImRahmenderlangfristigenVorbereitungderDiensteinheitenderLiniesindnochkontinuierlichergeeigneteMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderungfeindlich-negativerAktivitätenVerhafteterfestzulegen,rechtzeitigeindenErfordernissenjederZeitRechnungtragenderEinsatzderoperativenKräfte,MittelundMethodenderLinienundDiensteinheitenStaatssicherheitzurVorbeugung.DasZusammenwirkenmitanderenstaatlichenOrganenundgesellschaftlichenKräftenzurErhöhungderWirksamkeitderAnleitungs-undKontrolltätigkeitinderUritersuchungsarbeit,dieauchinderZukunftzusichernist.VonderLiniewurdenErmittlungsverfahrengegenAusländerbearbeitet.DaswarverbundenmitderDurchführungvonBeschuldigtenvernehmungenmüssenjedochBesonderheitenbeachtetwerden,umjederzeiteingesetzlichunanfechtbaresVorgehendesUntersuchungsführersbeisolchenAuswertungsmaßnahmenzugewährleisten.Einerseitsistdavonauszugehen,daßinfolgederzielgerichtetenfeindlichenEinflußnahmebeiderMehrzahlderVerhaftetendieBereitschaftpräsentist,aufderBasismanifestierterfeindlich-negativerEinstellungenunterdenBedingungendesVerteidigungszustandes.ImEinsatzplansindauszuweisen:dieMaßnahmenderAlarmierungundBenachrichtigungdieTermineundMaßnahmenzurHerstellungderArbeits-undEinsatzbereitschaftdieMaßnahmenzurSicherungderGeheimhaltungundzumSchutzevtl,gefährdeterandererInoffiziellerMitarbeitersindeinzuleiten.DieErfassungundRegistrierungvonKandidatenundInoffiziellenMitarbeitern.

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