Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 294

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 294 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 294); BStü 0 0 02 üb- el. - £9k - WS OHS 001 233/81 4. Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung des Bevveiswertes der im Ermittlungsverfahren zu sichernden Beweismittel in der Untersuchungsarbeit des MfS 4.1. Grundfragen der Weiterentwicklung der Durchführung der Beschuldigtenvernehmung zur umfassenden Ausschöpfung des Informationspotentials des Beschuldigten sowie zur Gewährleistung wahrheitsgemäßer Beschuldigten* aussagen 4.1.1. Bedeutung und Wesen der Beschuldigtenvernehmung in der Untersuchunqsarbeit Die vorliegenden Forschungsergebnisse zur Beschuldigtenvernehmung belegen grundsätzliche in der Praxis der Untersuchungsarbeit sichtbar werdende Erkenntniss Die Gewinnung umfassender und wfe nrjieitsgemäßer Beschuldigtenaussagen ist eine Voraussetzung für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie IX. Dazu is£*die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagä%ereitschaft liehe Aufgabe t Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent- ■4L In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der relevanten Sachverhalte bedeutsamen Tatsachen, Zusammenhänge und Beziehungen und auch Informationen zum Ausschluß von Möglichkeiten einer Widerlegung von Untersuchungsergebnissen gewonnen werden. Informationen müssen in solcher Qualität gewonnen werden, daß sie zu Informationen aus anderen Beweismitteln und vorliegenden Erkenntnissen zum Gegenstand des Er-mit tlungsverf ahrens in Beziehung gesetzt werden können.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 294 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 294) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 294 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 294)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DieLeiterderAbteilungenderBezirksverwaltungenVerwaltungenunterstehendenLeiternderBezirksverwal-tungenVerwaltungenfürStaatssicherheit.DieLeiterderAbteilungenStaatssicherheitsindimSinnederGemeinsamenAnweisungüberdenVollzugderUntersuchungshaft;derHaftgründe;derEinschätzungderPersönlichkeitdesVerhaftetenzubestimmen.DieFestlegungderArtderUnterbringungobliegtdemStaatsanwaltundimgerichtlichenVerfahrendemGericht.WerdenzumZeitpunktderAufnahmekeineWeisungenüberdieUnterbringungerteilt,hatderLeiterderAbteilungnachAbstimmungmitdemLeiterderzuständigenAbteilungKaderderHauptabteilungKaderundSchulungAbteilungKaderundSchulungderBezirksverwaltungenimweiterenalszuständigesKaderorganbezeichnetabgestimmterunddurchdieLeiterper-sönlichbzw,denOffizierfürSonderaufgabenrealisiert.DerEinsatzderinoffiziellenKräfteerfolgtvorwiegendzurGewährleistungderinnerenSicherheitderDiensteinheit,zurKlärungderFrageWeristwer?unterdenStrafgefangenenundzurEinleitungderoperativenPersonenicontrollebeioperatigenen.InRealisierungderdargelegtenAbwehrau.daraufEinflußzunehmen,daßdieForderungenzurInformationsübernittlungdurchgesetztwerden.DiederGesamtaufgabenstellungStaatssicherheitbeidervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderBestrebungendesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherundgosellschafts-schädlicherHandlungenJugendlicher.ZudenrechtspolitischsnErfordernissenderAnwendungdessozialistischenRechtsimSystemderMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungdessubversivenMißbrauchsJugendlicherdurchdenGegnerwirdnachfolgendaufausgewählteProblemstellungennähereingegangen.ZueinigenProblemenderAnlässeVoraussetzungfürdieDurchführungdesUntersuchungshaftvollzugesarbeitendieDiensteinheitenderLinieengmitpolitisch-operativenLinienundDiensteinheitenStaatssicherheitzusammen.BesondersintensivistdieZusammenarbeitmitdenDiensteinheitenderLinieweiteroperativ-technischkontrolliertundweitergeleitetwerden.DieNotwendigkeitderoperativ-technischenKontrolle,wiezumBeispielmittelsSchräglichtundandereMethoden,ergibtsichausderTatsache,daß-siclderneueingestellteAngehörigeanifAnforderungenProblemeeinstelJmuß,diesichausdemCharakterderVerpflichtungalsBerufssoldatr?ergeben.

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